Besteuerung Tata Xenon Double Cab
Seit neuestem fahre ich einen Tata Xenon Double Cab und bin eigentlich begeistert.
Trotz voriger telefonischer Nachfrage beim Finanzamt, wird dieses Fahrzeug nun als PKW besteuert, obwohl er als LKW zugelassen ist. Wer kann mir dazu Tipps geben?
Des weiteren würde ich mich über Erfahrungsberichte in Bezug auf Anhängerbetrieb (Pferdeanhänger) freuen. Wer kann mir dazu etwas berichten?
ist es denn ein lkw ?
nein, also wird das schon richtig besteuert.
Das Auto wurde vom Straßenverkehrsamt als LKW zugelassen, aber das Finanzamt sagt, dass die Einstufung durch das Verkehrsamt für die Besteuerung irrelevant ist.
Auch das ist richtig,das Ding müßte auch als LKW von Dir genutzt werden.
das straßenverkehrsamt lässt nichts zu. die lassen etwas nur als das zu, was der anmeldende angibt. du kannst da auch ein dreirad als flugzeug anmelden, und die geben es so ein.
für die besteuerung ist das finanzamt zuständig, und die wissen schon, wie es richtig besteuert wird.
die zeiten, in denen alles mögliche als lkw zugelassen und als solches besteuert wurde, damit der halter steuerliche vorteile daraus zieht, sind lange vorbei.
und bei der lkw-zulassung gibt es noch mehr zu beachten, als nur die steuerliche seite.
anzahl der sitzplätze, sonn- und feiertagsfahrverbot, verkehrszeichen für lkw und sowas, um nur mal einige zu nennen.
hat man in einer kontrolle dann das vergnügen einen bewanderten beamten zu erwischen, der einen am sonntag mit dem als lkw-zugelassenen fahrzeug mit anhänger in einer für lkw gesperrten straße kontrolliert, wird es richtig spaßig. nicht nur wegen der verkehrsverstöße (sonntagsfahrverbot, mit lkw in gesperrter straße unterwegs), sondern auch sicher wegen der tatsache, dass die polizei den sachverhalt dem finanzamt meldet, was bei sowas von dem ausgeht, was es ja auch ist. ein fall von steuerhinterziehung (falschangaben zum eigenen finanziellen vorteil). das zieht dann noch ein steuerstrafverfahren mit sich.
da wollten schon soviele geländewagenfahrer, dieselstinkerkutscher und us-hubraummonsterfreunde ganz schlau sein und ihre hütten als lkw laufen lassen. die freude hielt dann genau bis zum steuerbescheid.
auch bei älteren zulassungen wird die steuerliche instufung nach und nach berichtigt und der richtige steuersatz gefordert.
dann hat man am ende 2 vorteile. 1. die teure versicherung für einen lkw und 2. die hohe besteuerung für einen pkw.
Steuerrecht und Zulassungsrecht sind zwei verschieden Dinge.
Beides orientiert sich zwar ausschließlich an den technischen Gegebenheiten des Fahrzeugs (und nicht der Nutzung, auch nicht einer "falschen" Nutzung), jedoch sind die technischen Anforderungen bzw. Bedingungen für eine Besteuerung als LKW deutlich weitergehender als für die Zulassung als LKW.
Hier kann aber das zuständige Finanzamt weiterhelfen, die haben Listen zur Bewertung eines Fahrzeugs. Einfach die Liste geben lassen und das eigenen Fahrzeug gem. den Anforderungen überprüfen und ggf. dann Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Zwei grundsätzliche Kriterien, die man vorab selber leicht überprüfen kann, bevor man den eventuell unnötigen Weg zum Finanzamt macht:
Die Innenraumlänge muss kürzer sein, als die Ladefläche. Also die Länge von der Vorderkante im Fußraum bis zur Schottwand muss kleiner sein, als die Länge der nutzbaren Ladefläche.
Das zulässige Gesamtgewicht muss größer als 2,8 Tonnen sein und die Zuladung (zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht) muss mehr als 800 kg betragen.
siehe bei Thema LKW-Zulassung die Antwort von Tina 04. Meine Aktion ist aktuell im ersten Quartal 2010 durchgeführt worden, nach persönlichen Gesprächen mit Finanzamt, Strassenverkehrsamt, TÜV, Steuerberater und verschiedenen Versicherungen.