Motorradzulassung bzw.-abmeldung
Hallo,
ich habe folgendes Problem, mein Sohn hat ein Kleinkraftrad Derbi mit 125 ccm und einem großen Nummernschild. Jetzt soll ich das Fahrzeug über den Winter abmelden. Das Problem dabei ist aber, dass es nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gibt ist das normal. dass kein Fahrzeugbrief existiert? Mein Junge sagt, er hätte keinen. was brauche ich sonst noch auf der Behörde?
Vielen Dank für eure Rückantworten.
http://www.aad.de/wasfuer.htm
Natürlich braucht man eine Zulassungsbescheinigung II
(Brief.)Der müsste auch vorhanden gewesen sein,bei der Anmeldung.Gegebenenfalls müsste ein neuer brief beantragt werden.Ruf doch mal bei der Zulassungsstelle an,die sagen dir was du alles brauchst.
Liegt der Teil II eventuell noch auf der Bank?
Moin "lori5",
mach dir keinen Kopf, bei der 125ccm gibt es keine Zulass.-besch. II (Brief)
Da gibt es aber zusätzlich zum Schein noch eine Konformitätsbescheinigung, dessen korekter Name mir gerade nicht einfällt. Ein Schein im DIN A4 Vormat.
LG, Raucher
Moin "lori5",
mach dir keinen Kopf, bei der 125ccm gibt es keine Zulass.-besch. II (Brief)
Da gibt es aber zusätzlich zum Schein noch eine Konformitätsbescheinigung, dessen korekter Name mir gerade nicht einfällt. Ein Schein im DIN A4 Format.
LG, Raucher
Die 125er ("Leichtkraftrad" oder auch "Leichtkraftroller") sind zulassungsfrei nach §3 FZV und damit dann auch steuerfrei - hat aber nichts mit "muss nicht zugelassen werden" zu tun.
Derartige Fahrzeuge haben keine Zulassungsbescheinigung 2 (ZB2, ehemals "Brief") , sondern werden ausschließlich mittels der Betriebserlaubnis oder auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung zum Verkehr zugelassen, ein oft auch grüner A4-Schein.
Bei der Zulassungsstelle wird dann anhand der Betriebserlaubnis die Zulassungsbescheinigung 1 (ZB1, ehemals "Schein") ausgestellt.
Das Feld im ZB1 mit dem Verweis auf ZB2 bleibt dann auch frei.
Großes oder kleines Nummernschild ist dabei unerheblich, das orientiert sich nur nach der Motorleistung:
Mit vorhandener Drosselung auf 80 km/h für Minderjährige haben ein kleines Nummernschild, ohne diese Drossel dann mit "normal großem" Nummernschild.
Moin "Linksfahrer",
"EG-Übereinstimmungsbescheinigung" war der Begriff, dessen korrekter Name mir entfallen war ... danke dafür!
LG, Raucher