KfZ Steuer Frage
Hallo Forum,
habe mir vor knapp 3 Wochen ein Auto gekauft.
Heute schaue ich auf mein Konto und sehe, dass mir die volle KfZ-Steuer abgezogen wurde. Ist das richtig? Bezahlt man die im Voraus? Wäre es nicht vielmehr richtig, dass mir diese anteilig für den vergangenen Zeitraum berechnet wird?
Danke für eure Antworten!
Gruß
MatzeRe
Die Kfz Steuer wird meines Wissens nicht vom 1. Januar bis zum nächsten 1. Januar, sondern für die nächsten 12 Monate ab Zulassung. Also bei mir z.B. von November bis November und da wird der volle Betrag abgezogen.
Ah okay, das würde dann Sinn machen.
Danke für die schnelle Antwort!
Steuern unterliegen einer Bringepflicht, sie muss dann bezahlt werden, wenn eine Steuerpflicht besteht und dann in voller Höhe.
Bei einem KFZ besteht die Steuerpflicht ab dem Tage der Zulassung für den gesamten Zeitraum der Zulassung. Die KFZ-Steuer ist hier nicht von der Fahrzeugnutzung abhängig, sondern von der Zulassung des Fahrzeugs.
Würde feststehen, dass der Zulassungszeitraum 4 Jahre, 6 Monate und 3 Tage beträgt, wäre "eigentlich" die KFZ-Steuer für diesen gesamten Zeitraum am ersten Tage fällig.
Da aber
- der tatsächlichen Zulassungszeitraum und damit Steuerzeitraum nicht bekannt ist, und
- "nur" für maximal 12 Monate im Voraus kassiert werden darf, wird auch "nur" für 12 Monate die Steuer erhoben.
Nachträglich werden nur Steuern erhoben, wenn deren Höhe im Voraus nicht bekannt ist, also zB. die Höhe der Einkommensteuer, da das monatliche Einkommen variabel ist.
Danke für diese tolle Antwort! Ich denke, somit ist meine Frage beantwortet!
Danke und Gruß
MatzeRe
Genau von Zulassung an ein Jahr zahlst du im vorraus!