100km/h Zulassung für Anhänger?
Ich habe versucht mich nach den genauen Voraussetzungen für eine 100km/h Zulassung bei einem Anhänger zu erkundigen, bin aber leider auf sehr unterschiedliche Aussagen gestoßen. Sogar die Telefonate mit 2 TÜV Niederlassungen in München, brachten unterschiedliche Ergebnisse.
Weis jemand von euch genau bescheid?!
Nochmals Danke!
Voraussetzungen für den legalen Betrieb eines Anhängers bei 100km/h:
§18 StVO (9. Ausnahmeverordnung ist entscheidend)
Wichtige Punkte:
1) Zugfahrzeug hat ABS.
2) Anhänger hat sinnvollerweise eine Bremsanlage (im allgemeinen eine Auflaufbremse). Ohne Bremse sinkt das zGG sehr stark ab.
3) Anhänger hat hydraulische Schwingungsdämpfer (aka Stoßdämpfer). Ohne Dämpfer sinkt das zGG sehr stark ab.
4) Gespann wird im bereits angemeldeten Zustand bei einer Prüforganisation vorgeführt (TÜV, Dekra), dort wird dann ein Gutachten über das Vorhandensein aller Voraussetzungen an beiden Fahrzeugen nach §18 erstellt und eventuell eine Ablastung des Anhängers erledigt (KFZ-Brief benötigt für Änderung). Gebühren etwa 60 Euro.
5) Die Reifen am Hänger müssen für mindestens 120km/h ohne Einbuße im Lastindex freigegeben und maximal 6 Jahre alt sein.
6) Eine Ablastung gilt für alle Zugfahrzeuge, die 100km/h-Freigabe nur für das im Gutachten bescheinigte. Der Gesetzgeber hat leider versäumt, einen Betrieb mit mehreren verschiedenen tauglichen Zugfahrzeugen zu erlauben. Also mit einem fremden Zugfahrzeug: 80km/h bei weiterhin bestehender Gewichtsablastung.
7) Formel für die Ablastung:
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers im Betrieb = X * Leergewicht Zugfahrzeug (KFZ-Schein) - Stützlast (zwischen 0 und 100kg je nach Zugfahrzeug) bei
Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: ... X = 0,3,
Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern: ... X = 0,8,
Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern: ... X = 1,1, wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:
-- zulässige Masse Anhänger <= zulässige Masse Zugfahrzeug,
-- zulässige Masse Anhänger <= zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein,
Beispiel: Zugfahrzeug Leergewicht nach Schein 1800kg. Anhängelast gebremst nach Schein 2100kg (bis 8% Steigung) bzw. 1900kg. Stützlast maximal 100kg (ABE Kupplung). PKW-Anhänger zGG 2500kg. Ablastung PKW-Anhänger auf 1800 * 1,1 = 1980kg. Im Betrieb dann geht vom zGG des Hängers noch die Stützlast ab. Somit ist bei maximaler Ausnutzung der Stützlast bereits bei 1880kg Ende der Fahnenstange, obwohl in den Brief des Anhängers 1980kg eingetragen werden.
8) Dann geht es zu Zulassungsstelle, Stelle für Ausnahmegenehmigungen. Dort wird die Angelegenheit nochmals von einem Ingenieur geprüft und dann die gesiegelten Plaketten ausgegeben. Falls eine Ablastung erfolgt ist, muß vorher ein neuer KFZ-Schein mit den veränderten Daten bei der Zulassungsstelle erstellt werden. Gebühren etwa 10 Euro für den KFZ-Schein (technische Änderung) und 60 Euro für die Sondergenehmigung.
9) Die Plaketten müssen angebracht werden, die kleine in der Mitte oben an der Frontscheibe Zugfahrzeug. Die große gut sichtbar an der Hinterseite des Hängers.
10) Die von der Zulassungstelle gegengezeichnete Sondergenehmigung der Prüfstelle muß bei jeder Fahrt mit dem Gespann mitgeführt werden und ist bei Kontrollen vorzuzeigen.
Zu 2) und 3) - Die Dämpfer und die Auflaufbremse in der Ansicht von unten
Zu 4) - Typenschild, hier ist die Herstellerangabe des zGG abzulesen, dies gilt nach Ablastung nicht mehr
Zu 5) - Alterskodierung der Reifen, hier DOT-Nummer 09 . Woche 20 04
Zu 5) und 7) - Lastindex und Geschwindigkeitsindex
Zu 8) und 9) - Die große Plakette am Hängerheck
Zu 8) und 9) - Die kleine Plakette auf der Windschutzscheibe
Zu 8) und 9) - Die kleine Plakette erkennbar
Zu 7) - Stützlast beachten (muß auch am Zugfahrzeug dran stehen in Nähe Kupplung, der kleinere Wert gilt!)
Zu 10) - Wenn alles erledigt ist, gibt es die Sondererlaubnis schriftlich
Und nicht schneller fahren, 100km/h ist ein schöner Stiefel für 2 Tonnen Anhängelast.
Ich wäre ja schon heilfroh, wenn diese Caravan Typen gelegentlich schneller als 57 km/h fahren und wenigstens ab und zu die mittlere Spur räumen würden. Ich weiß, die Chance ist dünn. Aber man wird ja wohl noch träumen dürfen.
Whuahahaha, killt sie, killt sie alle:
http://www.youtube.com/watch?v=nIhC6JyfsPU&feature=related
Dem 1.Beitrag ist, glaube ich, nichts mehr hinzuzufügen...
Aber den Videoclip sollte man gesehen haben..
Mit vielem Dank an den Bestatter..
Schönen Abend
Ach so, ja...
Diese Rennen gibt es auch mit rückwärts fahrenden Autos, also mit AHK vorne...
Dürfen die dann auch 100Km/h fahren und gibt´s dafür TÜV ?
@ Bestatter
wo hast Du die Aufnahme denn gemacht? Auf der A3 in den Sommerferien?
Scharfes Video