Werkstatt bezahlen obwohl keine Fehlerlösung?
Hallo,
seit geraumer Zeit (über 7 Wochen!) steht unser Auto wegen einem wie ich finde kleinem Fehler in einer Vertragswerkstatt.
Sie haben bis heute keinen Fehler gefunden, aber diverse Teile getauscht und probiert..
Langsam reißt uns der Gedultsfaden, da wir inzwischen eine hohe Rechnung für unseren 2. Wagen bekommen haben, der eigentlich schon lange verkauft sein sollte.
Wir würden gerne das Auto aus der Werkstatt nehmen und zu einer anderen bringen, wir haben jedoch Angst, dass wir eine dicke Rechnung bekommen wenn wir ihn jetzt einfach abholen... Aber wir warten jetzt schon ziemlich lange darauf, dass sie von sich aus sagen wir sollen es abholen.
Dürfen sie denn eine Rechnung stellen wenn sie GARKEIN Fehler gefunden haben?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
tach gesagt....
also ich bin der meinung, keine
instandsetzung ....kein geld.
du hast mit deiner werkstatt einen vertrag abgeschlossen(fehlerbehebung)den sie nicht erfüllt hat.warum solltes du für eine nicht erbrachte leistung etwas bezahlen????
Irrtum!
Arbeitszeit für Fehlersuche und evtl. bereits getauschte Teile müssen bezahlt werden.
Man kann zwar den Rückbau der Teile verlangen; aber dann fallen auch wieder Kosten an.
Was ist das denn für eine Werkstatt?
... wohl Eine, die sich mit "kleinem Fehler" nicht abgibt - oder so was Winziges einfach nicht erkennt; mangels Brille oder Lupe
Grundsätzlich gilt, wie schon geschrieben, dass das Suchen eines Fehlers bezahlt werden muss. Es ist eine Arbeitsleistung, die zur Fehlerfeststellung -> Fehlerbeseitigung durchgeführt werden muss.
Allerdings muss diese Suche auch fachlich strukturiert ausgeführt sein. Eine Abgasprüfung bei einem flackernden Scheinwerfer gehört nicht dazu.
Ergebnislos darf diese Suche auch nicht sein. "Ergebnislos" bezieht sich aber nicht zwingend auf ein erfolgreichen Endergebnis, die eindeutige Lokalisierung und Beseitigung des Mangels.
Auch Zwischenergebnisse, wie "das Steuergerät 47/11 ist fehlerfrei" sind schließlich relevantes Zwischenergebnis ("Teilerfolg") bei der Fehlersuche.
Ein eventuelles Austauschen von Bauteilen zur Fehlersuche kann notwendig sein, bei der Berechnung jedoch nicht unbedingt. Man muss kein neues Bauteil bezahlen, wenn das alte Bauteil nicht fehlerhaft war.
Die Werkstatt ist verpflichtet zurückzubauen, wenn der Aufwand (Kosten) des Rückbaus geringer sind, als die Kosten von dem neuen Bauteil.
Da die Werkstatt eine Leistung bezahlt haben will, ist sie auch in der Nachweispflicht, entweder direkt auf der Rechnung oder auf einer zugehörigen Erläuterung:
Neuteil weil Altteil defekt, dann muss sich aber etwas am Fehler verändert haben; oder Neuteil weil Rückbau teurer, da muss dann aber auch ein überprüfbarer Preis für den teureren Rückbau auftauchen. Ist das nicht vorhanden, dann besteht seitens der Werkstatt auch kein Anspruch auf Zahlung.
Ist eine Rechnung "unklar" und die Werkstatt verweist auf ihr Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug, wenn die Rechnung nicht vollständig gezahlt wird, dann eben mit dem schriftlichen, deutlich lesbaren Hinweis "unter Vorbehalt" bezahlen.
Überprüfen kann man dann dies im Anschluss bei der zuständigen Innung, bei deutlichen "Abweichungen" zu einer fachlich korrekten Arbeitsausführung (am Fahrzeug selber wie auch bei der Art der Rechnungsstellung) dann eben auch vor der Schiedsstelle und ggf. durch Nutzung eines Gutachters/Anwalt.
Wow vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Es sieht also schlecht aus für mich- Oh Gott! Das wird ja ne Rechnung!
Also die Teile wurden ja zum Glück nicht drin gelassen, sondern nur probiert.
Dann lass ich das Auto lieber noch da bevor ich einer anderen Werkstatt auch noch Geld bezahlen muss. Achja zu der Frage: Es ist eine Land Rover Vertragswerkstatt in Hamburg.
Muss ich denn wirklich zahlen, da wir abgemacht haben (mündlich), dass ich einen Kostenvoranschlag bekomme..
Viele Grüße
Daniela