Alte Knöllchen
Hallo!!
Ich komme aus Spanien, habe in Deutschland studiert und solange mein spanisches Auto hier gehabt "3 jahre lang",
solange habe ich manchmal knöllchen bekommen, die weder zu mir nach Hause "Spanien", noch nach deutschland geschikt wurden, und damit habe ich die nicht bezahlt.
jetzt habe ich zu ende studiert und einen Arbeit hier bekommen, damit muss ich mein Auto ummelden, meine Frage wäre, ob ich bei der Anmeldung rauskommt dass ich noch unbezahlte Knöllchen habe.
Ich bedanke mich im Voraus
"Knöllchen" werden vom Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle erstellt.Die Ummeldung geschieht bei der Zulassungsstelle.Eigentlich sind die voneinander getrennt und ich halte es für unwahrscheinlich, daß die vernetzt sind. Aber sicher ist das nicht.
"Normale Knöllchen", also eine Verwarnung/ Ordnungswidrigkeitsbereich; z.B. für Falschparken sowie "moderat" zu schnell fahren (nicht: Rasen im Fahrverbotsbedrohten Bereich) gilt eine "Verjährungsfrist" von 3 Monaten.
Im Übrigen hättest Du Dein Auto bereits vor 3 Jahren ummelden müssen, wenn Dein Lebensmittelpunkt in Deutschland lag .. und Du nur z.B. in den Semesterferien zu Hause in Spanien warst .. aus DIESER Richtung könnten eher Unannehmlichkeiten etwas härterer Art drohen => Stichwort: "Hinterziehung von KFZ-Steuern"
... und SOLCHE Dinge könnten eher bei der Ummeldung auffallen, wenn Du Dich unvorsichtig anstellst
btw
Die Anzeigen KONNTEN ja nicht zugestellt werden, weil die spanischen Behörden bislang keine Halterdaten bei Ordnungswidrigkeiten an deutsche Behörden übermitteln ... und ja an Hand des spanischen Kennzeichens per se keine deutsche Meldeadresse von Dir ermittelt werden kann.
Übrigens: Demnächst werden auch im EU-Ausland "gesammelte" Knöllchen - allerdings erst ab einem "Gegenwert" von 70,-€ - im jeweiligen Heimatland eingetrieben.
Danke für die ausführliche Erklärung
Gern geschehen ... Wenn Du Dich beim Ummelden nicht verplapperst (wg. der späten Ummeldung nach erst 3 Jahren), passiert auch nix
.. und die Knöllchen sind wohl zum Großteil eh' verjährt; außerdem gibt's keinen Datenabgleich zwischen den einzelnen Ordnungsämtern (Knöllchenaussteller) und Zulassungsbehörde; lediglich das Finanzamt und die Versicherer geben dort Daten hin zum Abgleich bzw. zur Veranlassung von in die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde fallende "Amtshandlungen" (z.B. wenn KFZ-Steuer, Haftpflichtversicherungsbeiträge o.Ä. nicht gezahlt wurden)
Also keine grauen Haare deswegen wachsen lassen ..
.. und "Häbbie Wiekend"