Wiele Km darf ei neuwagen haben
Ich habe mir jetzt ein neuwagen gekauft der 221 KM auf der Uhr hat. gilt der noch als Neuwagen?
Ein Fahrzeug darf bis zu 1.000 Kilometer bereits gelaufen sein, um noch "neu" zu sein.
Jedoch nicht zu "Verkehrszwecken", also wie eine übliche Nutzung eines Fahrzeugs, sondern nur im Rahmen von Test- oder auch Überführungsfahrten.
Hätte ich nicht abgenommen.
Tolle Antwort, und dann ?
Nichterfüllung des Vertrages, 15% Schadensersatzpflicht, plus Anwaltskosten des Verkäufers, die auch gleich der GV per Pfändung eintreiben wird.
Dem Verkäufer kann nichts besseres passieren und dem Käufer nichts schlechteres.
Es gab zu Zeiten mechanischer Kilomterzähler etliche Hersteller, die je nach Auslieferungslogistik den Tacho auf bis zu minus 700 hatten (Anzeige auf 99.300 bei Montage), wenn das Fahrzeug aus der Halle rollt um dann im Laden "zu stimmen".
Es gab Fahrzeuge, da muss der Händler "Testfahrten" nach der Anlieferung machen, damit der Zähler keinen "negativen" Betrag anzeigt, weil ein derartiges Fahrzeug dann doch noch Platz auf einem Bahnwaggon für die Anlieferung zum Händler gefunden hat.
Heute haben Kilometerzähler in vielen Fahrzeugen eine "Transportsicherung", die als letzter Arbeitspunkt bei der Auslieferungsinspktion entfernt wird und den Kilometerzähler auf einen sehr kleinen Anfangswert entsprechend der Kundenerwartung springen lässt.
Diese Fahrzeuge hättest Du mit strahlendem Augen in Empfang genommen, weil Du schließlich aufpasst und man Dich nicht beschummeln kann.
So nicht korrekt. 1000km ist "neuwertig". Neu im Sinne von Neuwagen darf maximal 50km am Tacho haben.
Wo steht das mit den 50 km? Bitte mal Link zu Urteil, juristischer Einschätzung etc.
Ein Neuwagen kann tatsächlich als neu gelten, auch wenn er schon 304 Kilometer Laufleistung aufweist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg. (LG Coburg, Az.: 21 O 337/11)
Es geht nicht um xx km, sondern um "keine ungeklärten Kilometer aufweisen." Die gefahrene Strecke muss nachvollziehbar sein.
http://www.dr-schrameyer.de/neuwagen-und-vorfuehrwagen-in-der-rechtsprechung/