Ich stehe unter dem verdacht meinen Führerschein gekauft zu haben
hallo ich stehe unter dem verdacht meinen Führerschein gekauft zu haben und wurde eingeladen die theorieprüfung zu wiederholen bin mir aber nicht sicher ob ich sie bestehe
Und? Was willst du nun.
Von mir ein Tipp für die Prüfung und das Leben ganz umsonst:
Setz dich auf den Hosenboden und lerne. Sonst kannst du vieles abschreiben.
Wenn Du den Verdacht der gekauften Prüfung nicht ausräumen kannst wirst Du wohl zur erneuten Prüfung antreten müssen.
Zur vorbereitung auf eine Prüfung hat sich in den letzten 10000 Jahren das Lernen als sehr effektive Methode herausgestellt!
Also lerne - und zwar solange bis Du Dir sicher bist das Du bestehst!
Den Nachweis, dass man selber nichts unrechtes getan hat, ist unmöglich und daher in der deutschen Gerichtsbarkeit auch so nicht vorgesehen.
Hier geht die Fahrerlaubnisbehörde von einem Betrugsverdacht aus und kann bei "berechtigtem Verdacht" eine Begutachtung (erneute theoretische oder auch praktische Prüfung) anordnen.
Dieser "berechtigte Verdacht" besteht aber nur dann, wenn sowohl der Fahrlehrer/Inhaber Fahrschule, wie auch der Prüfer wegen diesem Betrugsdelikt bereits rechtskräftig verurteilt wurden.
Zumindest hat dies so das Verwaltungsgericht Berlin vor knapp 4 Jahren entschieden und einen "Prüfling", bei dem diese Bedingungen nicht gegeben waren, von der Pflicht zur Prüfung frei gesprochen.
Allerdings ist man dadurch nicht sofort aus der Sache raus. Die Nichtbeibringung eines Gutachten ist EIN Indiz für eine Nichteignung. Kommen noch weitere Indizien dazu, zB. aktenkundige Auffälligkeiten wie eingetragene Punkte, dauerhafte Verstöße auch nur im Verwarngeldbereich, Unfälle, ..., kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis trotzdem entziehen.
Was sie bei der ersten "Aktion" vor 3-4 Jahren trotz "positivem" Gerichtsurteil zur Genüge gemacht hat.
"Geschummelt" hatten damals 3 Fahrschulen und in Verdacht waren insgesamt 12.000 Fahrschüler, wobei viele von denen natürlich auf völlig legalem Weg die Fahrerlaubnis erhalten haben und nur etwa 1.500 - 2.000 über Hinterzimmergeschäfte. Bis Anfang 2009 wurden 4.400 Fahrschüler nachgeprüft und davon mussten rund 900 die Fahrerlaubnis abgeben.
Daher als grobe Einschätzung:
Sind bisher "Ausrutscher" passiert, dann nutzt ein Widerspruch gegen eine erneute Prüfung nichts, dann führen die (auch "zulässige") Nichtteilnahme wegen den zusätzlichen "Ausrutscher" zum Fahrerlaubnisentzug.
Hat man keine "Ausrutscher" gehabt, dann kann man über einen Fachanwalt prüfen lassen, ob Fahrlehrer und Prüfer verurteilt wurden. Sind sie das nicht, dann Widerspruch einlegen und man muss vermutlich nicht zur Nachprüfung.
Dann aber sich keine "Ausrutscher" leisten und damit dann doch wieder in die Ungeeignetheit rein rutschen und die FE entzogen bekommen.
Sind Fahrlehrer und Prüfer verurteilt, dann MUSS man ohnehin antreten. Eine Nichtteilnahme ist dann zusammen mit den ergangenen Verurteilungen (berechtigten Zweifeln) der direkte Weg zum FE-Entzug.
In den anderen Fällen ist die Teilnahme an der Nachprüfung aber auch sehr angeraten.
Nur durch ein Bestehen kann nachgewiesen werden, dass man grundsätzlich geeignet ist und dass vorhandene Ausrutscher auch nur menschliche Ausrutscher sind, die jedem mal passieren aber nicht auf Ungeeignetheit basieren.
Nur mal so aus Interesse -
Wie sieht das aus wenn man bei so einem Schummelgespann aus Fahrlehrer und Prüfer seine Prüfung abgelegt hat, allerdings legal und ohne Hinterzimmergeschäfte?
Das man trotzdem zur Nachprüfung geladen werden kann ist ja ok,
schließlich kann das Amt ja nicht wissen das ausgerechnet der oder die ein ehrlicher Prüfling war.
Aber was wenn man diese Nachprüfung dann aus Nervosität oder schlechter Tagesform in den Sand setzt?
Wie wird das dann gewertet?
Hat man da die gleichen Optionen (Wiederholungsprüfung) wie bei der "normalen" Theorieprüfung?
Oder gelten da aufgrund des Vorverdachtes andere Regelungen?
Gilt man dann vielleicht plötzlich als Betrüger dem der Führerschein entzogen wird?
Bei der angeordneten "Nach-Prüfung" handelt es sich nicht um den normalen Prüfungsablauf mit 9 Punkten und raus, sondern um eine Grundlage für eine gutachterliche Bewertung.
Es kommt nicht auf die Fehlerpunkte an sich an, sondern wo und welche Fehler gemacht wurden.
Es fließt auch mit ein, ob es sich nur um reines Prüfungswissen handelt, das man nach entsprechender Zeit seit der ursprünglichen Prüfung einfach vergessen hat, weil man das nie "benutzen" musste oder ob das schon krasse Dinge sind, die man regelmäßig anwenden muss, aber nicht anwenden kann, weil man sie nie richtig gelernt und begriffen hat.
Jeder von uns, der 20, 30 oder 40 Jahre die Fahrerlaubnis hat, wird lässig 15 oder 20 Fehlerpunkte zusammen bekommen, ist aber deshalb ganz sicher nicht ungeeignet ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.
Es kommt auch kein Ergebnis, ob man ein Betrüger im Sinne einer Hinterhof-Fahrerlaubnis ist oder nicht. Ein Fahrschüler macht bei derartigen "Geschäften" keine verbotene Sache, sondern der Fahrausbilder und der Prüfer.
Grob vergleichbar mit einem Gefängnisinsassen: ein Ausbruch ist nichts verbotenes, man kann und wird nicht den Knacki bestrafen, wenn der JVA-Mitarbeiter seine Arbeit, das Bewachen und Verhindern eines Ausbruchs nicht richtig gemacht hat.
Es gibt "nur" aus der Gesamtheit eine Bewertung, ob man zum Führen eines KFZ geeignet ist und die Fahrerlaubnis behalten kann - oder nicht und dann wegen Ungeeignetheit (aber nicht wegen "Betruges") die FE entzogen bekommt.
Als weitere Folge nach einem Entzug kommt dann, wie bei jedem FE-Entzug die 3 Monate (Mindest)-Sperrfrist.
Dann allerdings zusätzlich, weil man in dieser "Begutachtung" deutliche Kenntnislücken aufgezeigt hat, natürlich die Auflage, eine erneute Prüfung vor einer Neuerteilung abzulegen.
Ja, das mit der "erweiterten", sprich gutachterlichen Bewertung gibt der Sache Sinn.
Ich konnte mir auch nur schwer vorstellen das eine bloße Wiederholung der Prüfung mit dem klassischen Punktesystem da etwas gebracht hätte.
Aber so ist's klar.
Danke für die Info.