Führerschein 125ccm
Ich habe 1975 meinen Führerschein gemacht.
Leider hatte ich 1983 einen Fehler gemacht, der mir einen Führerscheinentzug- und eine wiedererteilung 1984 eingebracht hat. Seit dem steht dieser Termin in meinem Führerschein. Aber meine Prüfung habe ich 1975 absolviert.
Nun möchte ich nach längerer Roller 50 - Zeit eine 125 ccm anschaffen.
Hier die Frage.: darf ich einen 125 er Roller fahren, da ich 1975 meinen Führerschein gemacht habe, oder zählt das Datum in meinem Lappen??
Nein, darfst Du nicht.
Man bekommt nur die Fahrerlaubnisklassen erteilt - egal ob "Erst"- oder "Wieder"-Erteilung, für die man am Erteilungsdatum alle dafür notwendigen Bedingungen erfüllt hat. Das ist eine Ausbildung und bestandene Prüfung.
Für die ehemals Klasse "4", jetzt "A1" ist seit 1980 eine eigene Ausbildung und Prüfung notwendig. Da bei Deiner Fahrerlaubniserteilung 1984 keine Ausbildung und bestandene Prüfung für diese Fahrzeugklasse vorgelegen hat, hast Du diese Klasse auch nicht erteilt bekommen und darfst derartige Fahrzeuge auch nicht fahren.
Danke für Deine Antwort.
Leider kann ich das nicht ganz nachvollziehen.
Die Tatsache das ich heute Auto fahre beruht auf einer bestandenen Prüfung im Jahre 1975. Seit dieser Zeit habe ich auch meine Autos versichert und bin entsprechend mit den Prozenten runter gegangen. Die Versicherung hat es nie interessiert das ich für ein Jahr meine Fahrerlaubnis abgeben musste. Werde ich heute gefragt, wann ich meinen Führerschein gemacht habe antworte ich wahrheitsgemäß, 1975. Sicher, für die Wiedererteilung brauchte ich keine Prüfung absolvieren (hatte ich ja schon 9Jahre vorher getan)
aber warum soll dann mein Prüfungstermin nicht mehr relevant sein? Für Behörden (Zulassungsstelle) und Versicherungen gillt 1975, aber nicht für das fahren einer 125-ziger? Wo ist da die logig?!
Vieleicht kannst Du mir das erklären?
Danke das Du überhaupt geantwortet hast.
Der Prüfungstermin ist der Prüfungstermin und der Erteilungstermin ist der Erteilungstermin, zwei nur so weit abhängige Zeitpunkte, dass die Prüfung vor der Erteilung liegt.
Du hast "nur" die Fahrerlaubnis der Klasse 3 erhalten
- abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis,
- bestandene Prüfung in Theorie und Praxis,
- Erteilung der Fahrerlaubnis
Du hast jedoch nie eine Fahrerlaubnis für die Klasse 4 (jetzt A1) bekommen/besessen:
- keine Ausbildung in Theorie (die speziellen Möp-Stunden) und keine Ausbildung in Praxis (keine Pflichtstunden absolviert),
- keine Prüfung in Theorie (der gesonderte Fragebogen mit den Möp-Fragen) und keine Prüfung in Praxis (keine Prüfungsfahrt auf einem Möp)
- keine Erteilung
Die Berechtigung legal ein Klasse 4 Fahrzeug zu fahren, bestand nicht auf einer "erarbeiteten" Fahrerlaubnis durch Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten, sondern aus einem Satz in einem Gesetz, der bei einer Erteilung der Fahrerlaubnis vor dem Stichtag in 1980 dies ermöglichte.
Zum Stichtag in 1980 ist dieser Satz weggefallen, alle nach dem Stichtag erteilten "PKW-Fahrerlaubnisse" haben nicht mehr diese Möglichkeit.
Da Deine Fahrerlaubnis erst 1984 erteilt wurde, liegt sie nach dem Stichtag und somit keine Möglichkeit ein derartiges Fahrzeug zulässig zu fahren. Es gilt der Termin der Erteilung, die am Tage der Erteilung geltenden Gesetze, nicht der Termin der Prüfung.
Hättest Du vor dem "Verlust" der Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnisklasse 4 erworben, dann dürftest Du das jetzt auch weiterhin fahren, weil Du eine Fahrerlaubnis dafür hattest.
Missverständnisse kommen häufig auch aus dem gewählten Sprachgebrauch:
- man "verliert" keine Fahrerlaubnis
- man "gibt eine Fahrerlaubnis nicht ab"
Das Ding ist und nennt sich auch Erlaubnis, so wie früher, wenn Papa erlaubt hat, bis 22:00 Uhr noch fern zu sehen.
Aber das ist kein Schlüssel, den man "verlegen" oder "verlieren" oder irgendwo "zurückgeben" kann.
Es ist eine reine Virtualität, die man erteilt bekommt, für die man ein begrenztes Nutzungsverbot bekommen kann (Fahrverbot) und die einem entzogen werden kann (Fahrerlaubnisentzug).
Ein Fahrerlaubnisentzug ist kein zeitlich begrenztes Aussetzen, sondern ein komplettes Erlöschen. Das Ding ist nicht irgendwo gelagert, wo Du momentan nicht herankommst, das Ding existiert überhaupt nicht mehr.
Auch der Begriff "Wiedererteilung" führt da zu Missverständnissen. Es wird Dir da nichts zurückgegeben. Man kann Dir nichts (zurück) geben, was nicht (mehr) vorhanden ist.
Du bekommst nicht Deine alte Erlaubnis zurück, die existiert nicht, die kann nicht zurückgegeben werden, Du bekommst eine neue Erlaubnis.
Mit dem rechtlichen Hintergrund, der am Erteilungstag existiert. Eine aktuelle Erlaubnis, die auf dem Gesetzesstand von vor 9 Jahren basiert, wie soll das dann gehen.
Gesetze werden laufend den aktuellen Veränderungen und Anforderungen angepasst, eine Rückdatierung einer Erlaubnis würde längst erloschene Gesetze wieder für gültig erklären.
Auch das existiert heute noch:
"Verliert" man seine Fahrerlaubnis der Klasse 3, dann wird bei einer (Wieder)-Erteilung nur noch die Klasse B bekommen, kein BE, kein C1, kein C1E.
Daher der kleine Hinweis:
Wer noch eine eine graue Pappe mit der Fahrerlaubnis der Klasse B hat, sollte allmählich das Ding in die EU-Karte umschreiben lassen.
Mit der Umschreibung erfolgt dann auch eine Erteilung der "großen" Klassen und kann nach einem "Verlust" der EU-Fahrerlaubnis auf ehemals vorhandene Erlaubnisklassen verweisen.
Mit dem Klasse 3 hat man nicht die Erlaubnisklasse BE, man darf BE fahren, weil die Erteilung nach altem Recht war. Für eine "Wieder"-Erteilung gelten jedoch keine ehemaligen Rechte, sondern nur erteilte Erlaubnisklassen.
hallo Linksfahrer,
vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung.
Jetzt wird sogar mir langsam klar warum ich keinen 125ccm Roller fahren darf.
Wie gesagt, vielen Dank!
Die Prüfung mag man aus emotionalen Gründen mit der Lernerei, Prüfungsangst, Prüfungsstress als "das Wichtigste" ansehen, das ist sie aber nicht.
Die Prüfung ist ein Baustein von vielen, der völlig gleichwertig neben den "Nebensächlichkeiten" wie zB. dem Sehtest existiert.
Kein Sehtest - keine Fahrerlaubnis, egal wie toll Deine theoretische und praktische Prüfung auch gelaufen sind. Das Datum vom Sehtest hat die gleiche Wichtigkeit, wie das Datum der bestandenen praktischen Prüfung: Eine erledigte Aufgabe von mehreren Bedingungen für die FE.
Welche Prüfung überhaupt? Theorie oder Praxis, Theorie kann 12 Monate vor der Praxis gemacht werden. Was ist mit dem 18. Geburtstag, die praktische Prüfung als "Ende der Ausbildung" kann 3 Monate vor dem 18. abgelegt werden. Alles erledigt, alle Prüfungen mit Sternchen bestanden aber fahren darfst Du noch lange nicht.
Da existiert ein ganzer Batzen Voraussetzungen, mit jeweils eigenem Datum, die bis zur Fahrerlaubnis erfüllt sein müssen.
Erst wenn alles erledigt ist, dann gibt es die Fahrerlaubnis überreicht und dieser Tag der "Erteilung" ist dann auch der relevante Stichtag.