Inspektion bei freier Werkstatt
Wer kann helfen?
Ich habe einen 320 d touring Bj. Aug.09 mit Werksgarantie und anschl. Europlus-Garantie. Verliere ich meine Garantie, wenn ich die laufenden Inspektionen bei einer freien Werkstatt machen lasse?
normalerweise steht so was ausdrücklich in den garantiebedingungen, die sie unterschrieben haben.
aber es ist durchaus möglich und auch vorstellbar, dass es bei eventuellen garantieansprüchen probleme geben könnte, wenn das fahrzeug nicht in einer zertifizierten bmw-werkstatt gewartet wird, denn diese garantien sind meistens auch eine form der kundenbindung.....
Zu dem sind alle Gewährleistungsansprüche in Gefahr wenn der Wagen nicht den Service bei BMW bekommt.
Man sollte auch bedenken, das BMW bei einem Kundendienst interne Mängel am Fahrzeug abstellt, die der Kunde evtl. noch gar nicht entdeckt hat.
Macht man jetzt den Service bei einer freien Werkstatt haben die diese Info nicht und somit können bestehenden Mängel zu einem Schaden anwachsen, wo wir dann wieder bei der Gewährleistung wären, die BMW dann ablehnen wird.
Ja!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ja, die "Garantien" erlöschen.
BMW hat keine "Werksgarantie", sondern es gibt dort (wie auch Mini oder Porsche und andere) ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung.
Allerdings mit er Zusicherung, auf das Recht der Einrede (Beweislastumkehr nach 6 Monaten) zu verzichten und die Gewährleistungsansprüche gegen jeden Vertragshändler und nicht nur allein gegen den Verkäufer durchsetzen zu können.
Vorteil:
die Rechte / Ansprüche des Käufers aus der gesetzlichen Gewährleistung sind erheblich umfangreicher als bei einer klassischen Herstellergarantie.
Aber:
Die Zusagen auf Verzicht der Beweislastumkehr und Ansprechpartner sind ein Vertrag und an Kunden-Bedingungen gebunden: Inspektionen, Wartungen und Reparaturen nur in Vertragswerkstätten.
Lässt man diese Arbeiten nicht in einer Vertragswerkstatt ausführen, dann verliert man diese Ansprüche. Man hat dann nur noch die "normale" gesetzliche Gewährleistung und man ist in der Beweislast, dass ein Mangel auch ein Gewährleistungsmangel entsprechend den Anforderungen und Definitionen ist.
Bei einer "Herstellergarantie" ist das etwas anders. Eine Garantie ist kein auf Gegenseitigkeit beruhender Vertrag sondern ein einseitiges Versprechen durch den Garantiegeber.
Bei einer üblichen! Garantie dürfen diese Arbeiten "überall" ausgeführt werden, so lange sie entsprechend den Herstellervorschriften ausgeführt werden. Das muss die ausführende Werkstatt im Inspektionsheft bestätigen.
Aber hier nicht vorhanden, weil es bei BMW keine "übliche Herstellergarantie" gibt.
Dann kommt noch die "Euoplus-Garantie". Dies ist zwar eine Garantie, jedoch keine übliche Garantie, sondern eine sogenannte "erweiterte Garantie".
Die Wahlfreiheit der Ausführung von Regel-Arbeiten gibt es hier nicht. Das hat man nur bei einer "üblichen Herstellergarantie" die ersten 2 oder 3 Jahre (die bei BMW nicht vorhanden ist).
Für die Ansprüche bei "erweiterten Garantien", also alles, was über diesen Zeitraum hinausgeht oder zusätzliche Dinge neben einer "normalen" Garantie sind, wie zB. auch Lackgarantien, gelten uneingeschränkt die Vorgaben des Garantiegebers und das ist immer die Verpflichtung zum Vertragshändler/Vertragswerkstatt.
Damit würde hier auch die "EuroPlus" erlöschen, wenn man in einer Nicht-BMW Werkstatt derartige Arbeiten ausführen lässt, selbst wenn die Fremdwerkstatt nach Herstellervorschrift arbeiten würde.
Denke BMW hat in dem Sinne garkeien Werksgarantie???
Aber häuffig ist es so machst du deinen Service nicht beim Herrstellervertreter erlischt de Garantie!
Obwohl ich sagen muss das VW da relativ kulant ist!
Habe schon bei ner Freundin den Service ihres 5er Golfs gemacht (bei Ford)!!!
Und danach musste der kabelstrang in der Fahrertür erneuert werden, wurde anstandslos durchgeführt!
Eine "Werksgarantie" hat man bei BMW auch nicht, da hat man etwas deutlich Besseres: eine Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung.
Die "EuroPlus" ist eine einjährige Gebrauchtwagengarantie, die auf 2 Jahre verlängert werden kann.
Die gesetzliche Gewährleistung ist um einiges umfangreicher und für Käufer erheblich besser, als die klassische Neuwagen-Garantie anderer Hersteller.
Die Möglichkeit der Wandlung/Minderung gibt es nicht bei der Garantie, ebenso sind bei einer "Garantie" etliche Teile ausgeschlossen, zB. die "Verschleißteile", das ist alles bei der Gewährleistung mit drin.
Einen "Druck" auf den Hersteller, für eine Fehlerbeseitigung nur 2 Versuche zu haben, ist auch nur Bestandteil in der Gewährleistung. Nach den Garantiebedingungen darf ein Hersteller auch 20 mal versuchen zu reparieren.
...
Das Auswechseln des Kabelstranges hat nichts mit Kulanz zu tun, sondern mit Gerichtsurteilen.
Garantie erlischt nur für den Bereich, der durch eine "unzulässige" Wartung betroffen wäre. Da bei einem Kabelstrang in der Türe nichts gewartet wird, kann dafür auch nicht die Garantie erlöschen.
Aber wehe man hat was an Motor, Getriebe, Lenkung, ... also alle Bereiche, die Bestandteil einer Überprüfung oder Wartung bei einer Inspektion sind - da ist dann bei "falscher" Inspektion auch dunkeltuten angesagt.