Noch Ehemann fährt auf Versicherung der Frau
hallo leute
also es ist so meine schwester hat sich von ihrem ehemann getrennt.
bislang war es so dem ehemann gehört das auto laut fahrzeugbrief und fahrzeugschein er besitzt auch die papiere.
die versicherung läuft aber auf meine schwester weil sie weniger %te hat.
meine schwester hat ihren noch ehemann schon seit 4 monaten gebeten das auto auf seine eigene versicherung anzumelden.
er weigert sich aber weil er sagt das er wesentlich mehr %te hat und ihm das dann zu teuer kommt wenn er es auf eine eigene versicherung anmeldet.
sie hat auch schon einen anwalt eingeschalten er sagte nur sie solle das auto abmelden aber ohne fahrzeugschein und fahrzeugbrief geht das nicht.
sie hat sich auch an die versicherung gewendet (über eine stunde hat sie diskutiert) mit ihnen sie sagten ihr auch das nur er das auto umelden kann.
das größte problem ist das er auch öfter im betrunken zustand auto fährt.
das hat die versicherung gar nicht interessiert.
wir wissen echt nicht mehr weiter weil die versicherung sagt das sie die versicherung zum jahresende ja kündigen kann.
bis dahin sind es noch einige monate.
sie hat natürlich angst das er im betrunken zustand irgenwann einen unfall verursacht.
der anwalt hat ihm auch eine frist gesetzt das auto umzumelden.
er lacht aber nur drüber und sagt er wird das auto nicht umelden.
gibt es da eine andere möglichkeit als bis zum jahresende zu warten?
kann sie irgendwie den versicherungsvertrag kündigen?
danke schon mal im voraus für eure hilfe.
Das mit dem betrunken fahren klingt aber ziemlich nach einer Ausrede um ihn schlecht zu machen.
du hast recht würde ich jetzt an deiner stelle auch
schreiben als aussenstehender.
du kennst ja nicht die ganze geschichte gehört auch nicht hier rein.
hast du vielleicht trotzdem einen rat für uns was wir tun können wären für jede antwort dankbar.
Ob der betrunken fährt oder nicht, hat nichts mit dem Versicherungsnehmer zu tun. Der Versicherungsnehmer wäre! in einer Haftung, wenn er dies (die Fahrtätigkeit) hätte vermeiden können, aber die Möglichkeit besteht in dieser Situation nicht - somit zu dieser Thematik völlig uninteressant und lenkt nur ab.
Ein besonderes Hervorheben dieses Themas kann sogar ganz massiv in das eigene Knie gehen - weglassen. Auch der hier hinzugezogene Anwalt scheint nicht unbedingt mit Fachkompetenz zu glänzen - auch "weglassen", also wechseln.
Es ist völlig unerheblich, wer der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Halter ist, der ist vieles, siehe hier:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/229...
aber er ist nicht durch den Eintrag zum Eigentümer geworden.
Wer ist der Eigentümer, also der Käufer des Fahrzeugs, der ist der "Bestimmer" und kann zB. die Herausgabe seines Eigentums verlangen.
Ist hier "Frau" die Eigentümerin (Kaufvertrag), dann kann sie die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen und wird dem nicht nachgekommen, dann eine gerichtliche Verfügung beantragt und gemeinsam mit einem Gerichtsvollzieher den Wagen inkl. aller Papiere abholen. Kostet 60 Euro und dauert keine Stunde.
Ist der ("Ex")-Ehemann der Eigentümer und auch eingetragene Halter und die ("Ex")-Ehefrau ausschließlich Versicherungsnehmer, dann kann man bei einer Trennung auch "raus".
Allerdings muss zu dieser "Trennung" auch etwas verbindlich und objektiv nachweisbares existieren. Im täglichen Normalfall um die Versicherung los zu werden nennt sich diese "Trennungsurkunde" ganz einfach Kaufvertrag.
Der Fall hier liegt nicht viel anders, wird offiziell eine Trennung nachgewiesen, dann kommt man auch aus der Versicherung.
Also einen Anwalt aufsuchen und offiziell die Trennung erklären: Scheidung einreichen. Diese Scheidungserklärung dann der Versicherung und der Zulassungsstelle mit entsprechender Erläuterung übersenden und dann ist das nur noch eine Frage der Bearbeitungszeit, etwa 1-3 Wochen.
Fachanwalt für Familienrecht nehmen und der sollte derartige Situationen ziemlich schnell auflösen können.
Telefonisch geht das nie, es könnte ja irgend ein Scherzbold sein, der nur mal seinem verhassten Chef ein paar Scherereien machen möchte, weil mal wieder eine Gehaltserhöhung abgelehnt wurde.