Ummeldung des Fahrzeugs OHNE Einverständnis des bisherigen Halters?
Hallo zusammen,
hoffe ihr könnt mir helfen:
Mein Freundin hat vor kurzem von ihrer Tante ein Auto geschenkt bekommen. Der Fahrzeugbrief wurde sogar inkl. "Schenkungsnachweis" an sie übergeben, ebenso der Fahrzeugschein.
Versicherungsnehmer und Halter ist jedoch weiterhin die Tante. Da es nun aber ständig Probleme mit der Tante gibt (genauer will ich darauf nicht eingehen), würde meine Freundin gerne ihr Auto auf sie selbst ummelden und auch Versicherungsnehmerin sein.
Ist dies ohne Einverständnis des bisherigen Halters möglich? Nochmal zur Wiederholung, meine Freundin ist Eigentümerin des Fahrzeugs, hat sie damit auch "Gewalt" über die Wahl des Halters und der Versicherung?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Natürlich und ganz einfach:
Versicherungsbestätigung holen (ehemals "Doppelkarte") und dann mit Kauf- oder hier Schenkungsvertrag und den Zulassungsbescheinigungen 1+2 zur Zulassungsstelle, Personalausweis nicht vergessen und das Fahrzeug "auf sich selbst" zulassen.
Der ehemalige, (noch) eingetragene Halter muss nichts abmelden oder ein Einverständnis erklären, weil der dadurch keine Nachteile erhält.
NEIN, er (bzw. sie) hat ja per Schenkung ihr Eigentum an dem Fahrzeug "aufgegeben"
Erhält der (noch) eingetragene Halter denn nicht einen Halter in sofern, dass er seine Halterrolle verliert?
EDIT
Meinte natürlich "Nachteil" anstelle des zweiten "Halter"....
Der Fahrzeughalter ist derjenige, der gegenüber dem Gesetzgeber verantwortlich ist,
- für die Versicherung des Fahrzeugs
- für die Zahlung der KFZ-Steuer
- für den technisch einwandfreien Zustand
- dass ausschließlich Fahrer mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis fahren
- für die Kosten einer gescheiterten Fahrerermittlung bei einem Parkverstoß
- für den Schadensersatz bei einem Unfall oder durch allgemeine Nutzung (Gefährdungshaftung) des Fahrzeug
Ist man nicht mehr Halter, dann hat man den "Nachteil", dass man für die oben genannten Dinge nicht mehr verantwortlich und bei einigen Sachen auch nicht mehr strafbar ist.
Ein "Fahrzeughalter" ist ausschließlich die Funktion, die gegenüber den Behörden der Verantwortliche für das Fahrzeug ist.
Bei einem "normalen" Fahrzeugverkauf, also ohne "Hintergründe", von einem noch zugelassenem Fahrzeug, stellt der Halter doch auch "Umschreibe"- oder "Löschungserlaubnis" aus.
Aus rechtlicher Sicht auch überhaupt nicht notwendig, denn der "Bestimmer" ist der Eigentümer. Eigentum wird nachgewiesen durch einen Kaufvertrag oder eben Schenkung (grob: ein Kaufvertrag mit einer Zahlungspflicht des Käufers von null Euro) und der kann jederzeit den Halter ändern oder selber werden.
Wer den Fahrzeugbrief hat ist Eigentümer. Beim Ummelden bei der Zulassungsstelle wird auch kein Kaufvertrag verlangt.
Wie die Tante hinterher reagiert steht auf einem anderem Blatt.
Noch mal ganz deutlich:
Die eingetragene Person in den Fahrzeugpapieren hat nichts mit den Eigentumsrechten am Fahrzeug zu tun.
Der Fahrzeug-"Brief" ist keine Eigentumsurkunde, sondern ausschließlich der Nachweis, dass das Fahrzeug den technischen Zulassungsbestimmungen entspricht.
Wegen diesem Irrglauben, wurde das Ding auch in das umbenannt, was es auch nur ist eine Zulassungsbescheinigung, weil es nur die Zulässig bescheinigt.
Daher ganz eindeutig, und bereits Mitte der 60er Jahre durch ein BGH-Urteil auch so eindeutig genannt:
Wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist auch der Eigentümer der zugehörigen Papiere und nicht umgekehrt. Egal ob dieser Zettel "Brief" und "Schein" hieß oder jetzt "Zulassungsbescheinigung" heißt.
Wer den "Brief"/"Zulassungsbescheinigung" in der Hand hat, der ist Besitzer, aber Besitz hat nichts mit Eigentum zu tun.
Ein Besitzer ist die Person, die die aktuelle Verfügungsgewalt hat, aber eben nur das, was man "besitzt", also in der Hand hat. Hat man den "Brief" in der Hand, dann hat man die tatsächliche Verfügungsgewalt über den "Brief", man kann ihn wegpacken oder auch mit der Schere zerschneiden, aber es verändert nichts am Eigentum eines Fahrzeugs.
Kein Kram erzählen, wenn man von einem Thema keine Ahnung hat. Stammtischweisheiten haben oft nicht viel mit "richtig" zu tun. Ein Grund, warum es so viele "Justizopfer" gibt, der Richter hat anders entschieden als es der Bäcker wusste.
"Es bescheinigt die Zulässig" - einwandfreies deutsch.