Parken im Fußgängerbereich
Ich bin von einer Anwohnerin angezeigt worden. Ich bin in die Fußgängerzone hineingefahren bin, um zu einem Veranstaltungshaus zu kommen. Ich habe für diese Veranstaltung Sachen im Auto transportiert. Vor diesem Haus besteht eine private Parkmöglicheit. Diese war jedoch besetzt. Nachdem ich den Pkw-Fahrer ausfindig gemacht habe und er den Platz geräumt hat, habe ich auf diesem privaten Platz geparkt. Das ganze hat vielleicht fünf Minuten gedauert. Reicht das aus für ein Bußgeld von 30,- Euro?
Ja, das reicht.
Wenn Du keine Sondergenehmigung zum Befahren dieser Fußgängerzone hast oder man außerhalb der freigegebenen Zeiten für Ladetätigkeit ist, dann darf man dort nicht Fahren oder Parken oder Halten, auch nicht, wenn Du "einen Grund" dafür hattest.
Muss die Person das nicht beweisen?
Die Beweispflicht hat die Bußgeldstelle, die die Strafe ausgesprochen hat und die hat einen "Beweis": die Zeugenaussage einer Person.
Was soll die Frage?
Du hast es doch selber eingestanden, dass Du den Fußgängerbereich unzulässig befahren hast?