Käufer gibt falsche Adresse an
Hallo, ich benötige dringend Rat! Im übrigen bitte nicht den Rat, wie dämlich ich bin - das weiss ich selber! Ich habe vor ca 4 Wochen mein Auto verkauft (Bastlerauto für 160€). Angemeldet mit Nummernschildern. Kaufvertrag abgeschlossen mit dem üblichen Hinweis, das der Käufer nach 3 Tagen ummelden muss etc.. Dumm wie ich war, habe ich mir keinen Ausweis zeigen lassen. Fahrzeug ist bis jetzt nicht umgemeldet und nach Recherche habe ich festgestellt, dass die kompletten Angaben des Käufers (Straße existiert nicht etc.) falsch waren. das einzige was ich habe ist die Handynummer. Der Käufer hat mich aber auf meine Frage, warum er das Fahrzeug nicht ummeldet (natürlich) einfach weggedrückt. Meine Versicherung ist informiert und wird schon mal die Geschichte zur Anzeige bringen. Meine Frage: kann ich mit der Durchschrift des Kaufvertrages, die ja quasi falsche Angaben enthält, und ohne die Papiere (die hat ja der Käufer) das Fahrzeug jetzt trotzdem bei der Zulassungsstelle abmelden? Danke für schnellen Rat
ich würde auf jeden Fall zur Zulassungsstelle gehen, udn mit denen über das Problem reden
Ich würde damit erst einmal zur Polizei gehen, jetzt - sofort, aufstehen, Papiere greifen, Jacke an und hin. Falsche Adressangaben sind kein Schabernack mehr.
Von hier kann auch einiges an Ärger drohen, wenn die Nachts an der Tür klingeln, weil sie den Wagen hochkant an einer Hauswand aufgefunden haben.
Das sollte umgehend dort gemeldet werden, dass der Wagen sofort in die Fahndung kommt.
Dann sollte aber umgehend der nachfolgende Weg zur Zulassungsstelle führen.
Erstmal Danke für die Antworten! @hosenmatz - War eben bei der Polizei, die sagten mir , dass der erste Weg zur Versicherung schon mal richtig war (im Falle eines Unfalls etc. wäre ich dann erstmal auf alle Fälle abgesichert, da ich nachweislich das Fahrzeug verkauft habe)und dann umgehend (also morgen früh) Fahrzeug abmelden. Das würde auch mit dem Kaufvertrag mit der falschen Adresse gelingen.
ich werde berichten!
Ich sage mal ja. Aber zuerst zur poizei und anzeige erstatten. Betrug, arglistige täuscung o.ä. Die sagen dir schon was und damit zur zulassungsstelle.Gruß Hill
Also, bei der Zualassungsstelle wurde mir gesagt, dass ein Abmelden ohne Fahrzeugbrief etc. NICHT möglich ist. Gleichzeitig echauffierte sich die sichtlich schlecht gelaunte Mitarbeiterin der Zulassungsstelle darüber, "was die Polizei immer erzählen würde". Nun ja...
Anhand der falschen Daten wird die Zulassungsstelle versuchen den Käufer zu ermitteln. Wenn das nicht gelingt, wird der Wagen nach ca. 3 Wochen zwangsweise stillgelegt! Die Nummernschilder stehen dann quasi zur Fahndung! Weitere Aussage der Dame war, dass ich mir keine Sorgen machen soll, da dies schon häufig vorgekommen ist. Trotzdem bin ich weiterhin sehr verunsichert. Auch weil die Polizei mir sagte, dass eine Anzeige - in diesem falle ja gegen unbekannt - wenig bringen würde, da ich ja das Geld erhalten habe etc..
Schlimm ist es auch nicht, Du hättest "nur" eine ganze Menge Stress haben können.
Wäre jetzt etwas passiert, mal so richtig böse: Eine Person angefahren, Unfallflucht und jemand hätte sich noch das Kennzeichen merken können, dann bist Du als eingetragener Halter ein ziemlich sicherer Verdächtiger, der nur einen Kaufvertrag mit einem frei erfundenem Käufer hätte vorlegen können - und dann wird das Auto noch 2 Straßen weiter aufgefunden.
Dann hättest Du aber den Kopf voll gehabt.
JETZT ist tatsächlich alles halb so wild. Du hast einen Kaufvertrag, hast das Geschäft gutgläubig abgewickelt und niemand kann Dir JETZT einen Vorwurf machen. So ein wenig "das macht man aber nicht" schon, aber das ist nur ein wenig die moralische Keule und gut.
Geld hast Du vollständig bekommen, somit bist Du auch kein Opfer eines Betruges oder Unterschlagung, alles tatsächlich relativ harmlos, ... aber eben nur solange der Käufer des Fahrzeugs keine Straftat mit dem Ding begeht.
Der "Vorwurf", den man Dir gemacht hat, dass doch überhaupt nichts passiert ist, ist völlig richtig, aber jetzt bist Du noch sehr glaubwürdig, aber wie sieht Deine Glaubwürdigkeit aus, wenn Du Verdächtiger bei einer Straftat bist und Dein so ziemlich einziger Unschuldsbeweis ein nicht existierender, frei erfundener Käufer ist?
Daher sofort zur Polizei, da wird das zumindest erst einmal registriert und wenn etwas sein sollte, und wenn es nur eine allgemeine Alkkontrolle ist, ist Feierabend mit dem Spuk und Du bist dann maximal noch ein Zeuge wegen dem merkwürdigen Erwerb des Fahrzeugs.
Genau dieses mögliche Horrorszenario hatte ich ja den Beamten geschildert. Aber dort hieß es eben, dass es quasi ausreichend ist, dass die Versicherung über den Vorfall informiert ist und jetzt ja auch die Zulassungsstelle. Mir wurde gesagt, dass der Kaufvertrag - auch wenn die Angaben offensichtlich falsch sind - als Nachweis genügen würde. Sollte ich ggf. nochmal bei einer anderen Polizeiwache vorsprechen?