Garantie
Hallo, ich habe mir Anfang diesen Jahres einen Skoda Fabia gebraucht gekauft.Der Wagen ist 5 Jahre alt und eigentlich bin ich total zufrieden mit ihm.Er hat nur das Problem das ständig die Abgasleuchte in unregelmässigen Abständen anspringt.Ich war schon dreimal deswegen in der Werkstatt, und im Februar wurde im Rahmen der Garantie der Kat ausgewechselt.Bis heute war Ruhe und nun leuchtet die Abgasleuchte schon wieder auf.Ich möchte jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten und den Wagen wieder zurückgeben.Nun meine Frage, ist das im Rahmen der Garantie möglich und bekomme ich den vollen Kaufpreis zurück?Danke für Eure Antworten.
Die "Wandlung des Kaufvertrages" sollte immer die letzte Möglichkeit sein.Auch bekommt man hier nicht den vollen Kaufpreis zurück.Hier wird für die Nutzung pro tausend Kilometer etwa 0,8 % berechnet.
Bis es jedoch zur Wandlung kommt,muß dem Händler genug Möglichkeit zur Reparatur und Nachbesserung gegeben werden.Hier gehen die Meinungen stets weit auseinander.Auch kann es verschiedene Gründe für das leuchten der Abgasleuchte geben.Und bei jedem neu auftretendem Fehler muß auch wieder neu Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden.Bei zwanzig Fehlern,eben auch zwanzig ...
Schließlich kann der Händler nichts für die Fehler,aber mit ihm hast Du den Kaufvertrag geschlossen.
Wurde das AGR-Ventil schon mal gecheckt?? .. auch oft Ursache für eine nicht korrekt funzende Abgasanlage.
Zu Deiner Frage nach Wandlung wurde Dir vom Vorposter @kraeker" bereits alles Wissenswerte gesagt. VOR diesbezüglicher Anspruchanmeldung müssen der Werkstatt mindestens 3 Reparaturversuche zugestanden werden, ehe Du nach 3. erfolglosem Reparaturversuch überhaupt an Wandlung denken kannst .. und selbst dann sind noch weitere Hürden zu "wuppen"
... und: NEIN - den vollen Kaufpreis bekommst Du keines Falls zurück; die bisherige Nutzung musst Du Dir wie bereits gesagt anrechnen lassen.
Das hat nichts mit einer Garantie zu tun, sondern mit der gesetzlichen Gewährleistung.
Der Verkäufer hat zwei mal die Möglichkeit einem Gewährleistungsmangel zu beseitigen. Schafft er das nicht, dann besteht die Möglichkeit zur Minderung - Kaufpreisreduzierung bei geringem Mangel, oder zur Wandlung - Fahrzeugrückgabe bei erheblicher Einschränkung der üblichen Nutzung gegen Erstattung des Kaufpreises.
Für die zwischenzeitliche Nutzung muss allerdings dem Händler eine Nutzungsentschädigung von üblicherweise 0,67% des Kaufpreises pro 1.000 Kilometer gefahrener Strecke gezahlt werden. Allerdings kommen in Gegenrechnung sämtliche Ausgaben, also neben dem Kaufpreis auch die Gebühren für Zulassung und Kennzeichen, wie auch eventuelle Reparaturen (jedoch keine Unfallschäden).
Vom bisher beschriebenen müsste ein Wandlung eigentlich möglich sein, allerdings gehören einige Feinheiten dazu, daher sollte man dies durch einen Anwalt oder einer Verbraucherorganisation vorab prüfen lassen. Also bisherigen Schriftwechsel und ähnliches, notfalls muss die Einhaltung bestimmter Bedingungen vor Gericht nachgewiesen werden. Das sollte vorab kontrolliert werden.
Uuups ... sollte also wohl eher heißen: ZWEI Erfolglose und EIN Erfolgreicher RepVersuch .. aber DANN is' der Wandlungs- bzw. auch Minderungsanspruch eh' vom-Tisch ^^ __ Merci für die Richtigstellung!