Zahnriemenwechsel ein Garantiefall
Hallo!
Ich habe mir gestern einen gebrauchten Golf IV Bj 2000 mit 1,4Liter 75PS und 75500km gekauft...
Serviceheft ist gepflegt, immer bei VW gemacht.
Meine Frage ist nun folgende:
Der Zahnriemen ist ja jetzt ca. 10 Jahre alt, hat aber noch nicht die 90000km erreicht. Ich (und die Werkstatt) würden den gerne wechseln lassen, einfach aus dem Grund weil er halt schon so alt ist und es gilt "sicher ist sicher"....
Der Händler ist natürlich nicht darauf eingegangen: "Muss erst bei 120.000km gemacht werden" gab natürlich auch kein Preisnachlass diesbezüglich
Natürlich habe ich mindestens eine 1jährige Gewährleistung und eine extra beim Händler abgeschlossene Garantie...
Kann ich dann den Zahnriemenwechsel als Gewährleistungs bzw. Garantiefall abhandeln, oder muss ich wirklich warten bis mir die Kiste (vllt.) um die Ohren fliegt und ich provoziere einen Motorschaden?
Da ich dann ja in dem Fall die Serviceintervalle eingehalten habe haftet ja eg die Werkstatt (Inspektion war aber schon 2006, also auch keine Garantie mehr) oder fällt das dann auf den Händler zurück?! Oder auf mich ?
Bitte klärt mich auf
Ich will am Ende nicht doof da stehen..
Eigentlich muß du vor dem Kauf nach dem Zahnriemen schauen und in deinem Fall vorher fragen ob er ihn noch wechselt.Der Zahnriemen ist ein normales Verschleißteil und das deckt die Garantie nicht ab.Laß ihn schnellstens wechseln wenn er wirklich schon 10 Jahre ist,reißt das Ding ist dein Motor meißtens im Himmel und die Kosten übersteigen dann eventuell den Zeitwert des Wagens.Der Händler,wie du schon sagtest,der wird sich bestimmt nicht an den Kosten beteiligen,du hast ihn ja nunmal schon gekauft wie er ist.
Ist es aber nicht so, dass er mir gewährleistet, dass der Wagen einwandfrei ist? Und wenn ich jetzt am Wochenende damit meine Oma besuchen fahre (1000km hin und zurück....zum Einfahren und eingewöhnen) und angenommen das Ding reißt, dann kann man doch nicht von Verschleiß reden, oder?! Zumal er mir dann nachweisen muss, dass der Schaden nicht schon vorher bestanden hat. Oder?
Ist mein erstes eigenes Auto und ich will nicht gleich dass er fratze ist....war teuer genug
Bevor man ein Auto kauft macht man sich ein wenig schlau,sorry,ist aber so.Ich sage jedem das die erste Frage dem Zahnriemenwechsel betrifft sofern keine Kette drinn ist.Es ist nunmal ein Verschleißteil.Schau in deine Gebrauchtwagengarantie wenn du eine hast,da steht drinn was sie abdeckt und was nicht.Du kannste es natürlich versuchen wenn das Ding reißt und du machst den Händler dafür verantwortlich,trotzdem ist dein Motor im Eimer und du mußt es erstmal bezahlen,wenn dann bekommst du auch nur anteilig deinen Schaden ersetzt wenn´s abgedeckt ist.
Das ist meißt ein dummer Fehler nur nach den Kilometern zu schauen wenn er gewechslet werden muß,die Zeit ist ebenso wichtig.Frag nochmals freundlich nach ob er sich beteiligt,wenn nicht dann sind es deine Kosten.
Du sagst das der Service immer bei VW gemacht wurde. Also würde ich mir da keine Gedanken machen.
Bin nicht so der Profi darin, aber wenn es zb heißt ZR alle 120000 km oder fünf Jahre dann sollte das die Werkstatt machen. Wenn sie es nicht tut und du den Service machen läßt dann kann es doch nicht dein Problem sein. Warum läßt man sonst einen Service machen? Um dann hinterher zu laufen und zu schauen ob die Intervalle eingehalten worden?
Die andere Sache ist: Ist der Wagen nicht von dem Händler gewartet worden von dem du ihn gekauft hast wird es erstmal eine hin und her Schieberei der Verantwortung geben.
Gebe aber meinem Vorschreiber recht das du hättest darauf achten sollen.
Als ich meinen Wagen gekauft habe war auch der ZR dran obwohl die Laufleistung noch nicht erreicht war. Das Problem war das es schon hätte der zweite sein müssen. Intervall lag auch bei 120000 km und er hatte 94000 km auf der Uhr. Nur wurde er 10 Jahre alt und dementsprechend hätte er jetzt zum zweiten mal gemacht worden sein. Habe es mit in die Verhandlungsbasis eingebunden und ihn dann für ein drittel des Preises bekommen.
Warum VW (in meinem Fall Audi) das nicht nach fünf Jahren macht kann ich dir auch nicht sagen.
Dies ist aber kein Einzelfall, also muß die Werkstatt auch dafür gerade stehen wenn was passiert.
Aber um alle Streitigkeiten zu vermeiden würde ich ihn auf jeden Fall machen lassen. Vielleicht läßt sich dein Händler auch zu einem guten Preis überreden.
Viel Glück
Mit freundlichen Grüßen
Okay vielen Dank erstmal....
Ich habe natürlich darauf geachtet beim Kauf, habe den Händler auch drauf hingewiesen...der hat aber immer nur abgewinkt...hab ja noch die Hoffnung, dass der Vorbesitzer das schon hat machen lassen xD und der Händler das nicht weiß....glaub ich aber mal nicht...
Ich muss heute dahin, die Kohle aufn Tisch legen, mal sehen was ich noch drehen kann...
Wie teuer ist denn so ein Zahnriemenwechsel, ich habe so 500€ gehört eventuell auch günstiger (ob das wohl im "Osten" günstiger ist? Bin am WE in Rathenow (Brandenburg))
BTW: Sind 5800€ i.O. für den Wagen? schwarz metallic, ABS, ESP, Front und Seitenairbags, 4x el. Fensterheber, 5 Türer, Klimatronic, Bordcomputer, Soundsystem von Blaupunkt (wohl nachträglich) und wiegesagt 75500km INKL. Garantie (ca. 250€)
Wenn er wirklich ein komplettes Serviceheft hat dann schau nochmal genau nach,ich kann mir nicht vorstellen das er noch nicht gewechselt wurde vom Vorbesitzer,wenn er 10 Jahre alt ist muß er schon raus sein laut Wartung.
N Zahnriemenwechsel und Garantie hat am Ende soviel gemeinsam wie Modeln und Cindy aus Marzahn.....
Zahnriemen ist ein Verschleißteil => NIX Ansprüche aus Gewährleistung, Sachmängelhaftung o.Ä.
Wenn Du auf Grund der Preisverhandlungen - INCL. mit dem Argument des überfälligen Zahnriemenwechsels - den Kaufpreis akzeptiert hast, ist es Dein "persönliches Lebensrisiko" .. Manche sagen auch "Dein Bier" dazu
Ich würd' zu Deinem Gebaren jetzt gerne noch was sagen, verkneif' es mir aber lieber - aber Du weißt so bestimmt schon . . .
Wenn der Zahnriemen reißt, dann ist es Verschleiß und dass er vorher nicht defekt war ist doch klar, wie sollte der Wagen jetzt laufen, wenn der Zahnriemen bereits vor dem Verkauf gerissen war?
Der Wechsel des Zahnriemens ist keine Pflichtposition im Inspektionsinterval, das ist ausschließlich eine Empfehlung und muss immer extra beauftragt werden.
Wenn das niemand beauftragt, dann wird das auch nicht gemacht und dann ganz sicher auch weder die Werkstatt noch der Verkäufer eine Haftung.
5.800,- Öcken für'n 10 Jahre alten BenzineGolf mit mageren 75PS sind schon recht "üppig" .. Zum Vergleich: Hab' vor 'nem Jahr für meinen damals knapp 5 Jahre (Bj. 2004) alten Touran 1.9TDi mit rund 100Tkm auf der Uhr und vergleichbarer Ausstattung UND mehr: 8-fach bereift (WR 1 Saison), Tempomat, Sitzheizung, hinten abgedunkeltes WS-Glas etc. knapp 9.000,-€ gelöhnt.
... ääähm - und Zahnriemenwechsel wurde vor 3 Wochen durchgeführt; kostete in der freien Meisterwerkstatt incl. 120 Tkm-Inspektion 730,-€ (Ölwechsel allerdings wegen MordsErsparnis am Öl selber durchgeführt) ___ Vertragswerkstatt liegt alleine bem ZR-Wechsel bereits bei 800-900,-€ ... allerdings soll der ZR-Wechsel im Vergleich zum VW-Benziner ANGEBLICH?! aufwändiger sein.
Häää? Ich versteh nix? Was soll mit meinem "Gebaren" sein?
Es gibt Herstellerangaben nach denen Intervalle einzuhalten sind. Dazu gehören nicht die Bremsen aber zb der ZR. Dafür ist auch der anhang im Serviceheft für die Extras. Damit man weiß welche Intervalle für welches Extra einzuhalten sind.
Wenn VW übersieht das der ZR gemacht werden muß kann es nicht mein Problem sein. Zumindest sieht das mein Fachhändler so. Wenn eine Werkstatt kommt und sagt das die Bremsen gemacht werden müssen und ich als Kunde damit so weiter fahren will hat die Werkstatt mit dem darauf hinweisen ihre Pflicht getan. Meine Pflicht ist es wenn ich die Garantie/Gewährleistung aufrechterhalten will das Fahrzeug zu den Herstellerangaben zum Fachhandel zu bringen um es Scheckheft zu pflegen.
Komisch, bei mir steht er im Serviceheft. Wäre auch schlecht wenn jeder Ölwechsel eingetragen wird und der ZR nicht.
In meinem Heft steht jede Kleinigkeit die der Wagen hat. Vielleicht ist das bei dir oder dem Fragesteller anders.
Wenn ja sieht es natürlich ganz anders aus und er hat schlechte Karten.
Aaaaalso:
Ich habe den Wagen bezahlt mit 5550€...war vorher noch bei ATU (die gerne mal mehr finden als wirklich da ist^^) und der hat gesagt, dass er auf jeden Fall den Zahnriemen wechseln würde und in naher Zukunft auch mal die Bremsen (Zitat:"Vorne ist schon fast eine Berührung" MUSS ICH MIR SORGEN MACHEN? Wieviel Km gehen noch).....das hat den Preis dann nochmal gedrückt...sonst hat der ATU Mann gesagt dass der Wagen für die Kilometer noch ganz gut aussieht.
Im Kaufvertrag dann dieser Satz "Antriebsstrang nicht in Ordnung"....ich hab mich schlapp gelacht! Der will mich doch glatt verarschen!!
Satz gestrichen und gekauft, haha!
Eure Meinung?
Joo, Trolle gibt's überall - Hier glaub' ich aber eher an einen "dummen Jungen"
Also ich glaube das du dich hättest vorher mehr informieren sollen. Deswegen sage ich immer das man einen Gebrauchtwagencheck beim TÜV für 40 Euro machen sollte.
Na gut und wenn du den für 5550 Euro gekauft hast dann ist das eben so und wenn er gepflegt ist dann hast du für ein zuverlässiges Auto eben etwas zu viel gezahlt.
Meine Beiträge vorher beziehen sich natürlich darauf wenn dein ZR jetzt reißen sollte.
Wenn du aber jetzt noch Geld in dein Auto stecken mußt ist es eine sch.... investition gewesen.
Allerdings bleibt dir keine andere Wahl. Es ist auch keine Alternative zu fragen wie lange die Bremsen noch halten oder der ZR noch durchhält. Wenn dir hier einer sagt (und das ist eigentlich durch eine Ferndiagnose nicht möglich) noch 2000 km und in 1000 km sind die runter und du fährst weiter dann mußt du die Scheiben mit machen und es wird wieder teurer. Genau wie beim ZR. Nur das die Preise dann in die 1000er gehen.
Fazit: Keine Wahl. Du mußt es machen lassen. Aber bitte nicht meim Auto Aldi mit den drei Buchstaben. Such dir eine freie Werkstatt, da hast du auch gute Preise. Danach kannst du dich mit einem Bier auf dein Sofa setzen und darüber nachdenken wie dein nächster Autokauf verläuft und vor allem wo du den neuen Gebrauchten kaufen wirst.
Viel erfolg
Du hast Dich "groß", "überlegen" und "clever" gefühlt - fühlst Dich immer noch -, weil Du in ein paar gut sichtbar ausgelegte Hundehaufen nicht hinein getreten bist, die nur einen einzigen Zweck hatten:
Plump genug sein, dass sie eigentlich jedem auffallen und dann von den tatsächlich dicken Dingern ablenken: Zahnriemen und Bremsen.
Um es in den Worten Deines letzten Postings auszudrücken:
Der hat Dich tatsächlich verarscht, haha
...
Lass den Zahnriemen umgehend machen, wenn der tatsächlich über der Frist ist und dann die Bremsen, wenn sie dann fällig sind.
Bevor das wie immer in eine endlose Schreiberei endet: In meinem Autohaus, in dem Autohaus wo mein Bruder arbeitet (beides VW) kann man nur Garantie geltend machen oder einen Kulanzantrag stellen wenn der Wagen auch bei VW oder einer anderen Werkstatt mit Berechtigung auch Scheckheft gepflegt ist. Und das kann ich auch verstehen……..
Also scheint es dort unterschiede zu geben. Keine Ahnung was du für ein Auto fährst oder in welchem Handel du ihn gekauft hast, die machen es auf jeden Fall anders als ich es kenne.
Bei all meinen weit über zwanzig Autos (von verschiedenen Händlern) waren diese Auflagen Pflicht. Also was habe ich von der blöden Gewährleistung wenn meine Garantie erlisch weil ich meinen ZR nicht gemacht habe.
Kann ich nicht eine Sichtprüfung machen lassen? Sollten dann rauskommen, dass ich den ZR wechseln muss...na gut! Sollte der Mechaniker aber sagen, dass alles i.O. ist, dann geht das doch auf seine Kappe, wenn der dann die nächsten Km reißt, oder? Gibt es nicht eine Garantie auf den Check, oder nur auf die Reparatur? Da hätt ich noch ne Chance günstig rauszukommen.....letzte Inspektion war bei 71000km (Öl etc.)
Vielleicht schaust du erstmal in dem Motorraum nach einem Aufkleber ob der ZR nicht doch gemacht ist. Wenn nicht und du findest einen Mechaniker der blöd genug ist dir nach einer Sichtprüfung eine Garantie zu geben das der ZR hält dan sag es mir den will ich sehen. Nach wie vor: du wirst nicht drum herum kommen.
Einzig und allein der Fahrzeughalter ist für den technischen Zustand des Fahrzeugs und seiner Baugruppen verantwortlich und ggf. in der Haftung.
Das ist in einem Gesetz (StVG) und zwei Verordnungen (StVZO, FZV) so festgelegt. Bevor Du eine Verantwortung verschieben kannst, müsste erst einmal ein komplettes Bundesgesetz und zwei bundesweit geltende Verordnungen geändert werden. Also bitte entweder an das Justizministerum wenden oder gleich an Frau Merkel - könnte aber etwas dauern.
Für eine ausgeführte Reparatur übernimmt der ausführende Betrieb 12 Monate Gewährleistung, aber eben nur auf die tatsächlich ausgeführte Reparaturarbeit. Eine Garantie erhält man manchmal bei einer Arbeitsausführung in einer Vertragswerkstatt, fragen ob und wie weit die dann gilt.
[Zitat]
Im Kaufvertrag dann dieser Satz "Antriebsstrang nicht in Ordnung"....ich hab mich schlapp gelacht! Der will mich doch glatt verarschen!!
[/ZitatEnde]
... neee, Du hast Dich selbst verar...
Wenn sowas drinsteht und Du streichst das in Deiner Ausfertigung des Kaufvertrages durch, hat das NULL Rechtswirksamkeit (der VERkäufer hat ja schließlich auch ein Exemplar von dem Kaufvertrag)
Und ich möchte WETTEN, dass Du ihm damit einen Freibrief ausgestellt hast, wenn Dir in näherer Zukunft Selbiger "nicht in Ordnung seiende Antriebsstrang" evtl. mit Höllenlärm um die Ohren fliegt.
... von den übrigen noch ausstehenden Reparaturen/Wartungen wie ZR, Bremsen und evtl. noch'n paar "Kleinigkeiten" abgesehen.
Mein persönlicher Eindruck: Völlig überteuerte Möhre
... aber Du warst ja vorher ausgiebig beraten worden; wenn Du allerdings beratungsresistent bist, hätte es eigentlich Deine Fragestellung hier im Plenum ja gar nicht gebraucht, is'nt-it?!
Ich glaub langsam das manche Leute es einfach nicht begreifen was man "unterschreibt" und was nicht,kauft oder besser stehen läßt.Das ganze Gerede hier übersteigt ja langsam den Sinn des Forum´s meiner Meinung nach,dummes hin und her gestreite.Ich möchte gar nicht genau wissen was noch alles in seinem Vertrag oder sonst wo steht,was für Mängel die Kiste hat oder haben soll,scheiß drauf.Seine Frage wurde mehr als ausführlich beantwortet.Langsam kommt man sich verarscht vor und bekommt den Eindruck das er weiß was er für Mist gemacht hat,falls das alles wahr sein sollte.
Ja,so ist das,
kinderkram.
Okay also noch ein letztes Mal:
Der Satz wurde aus dem Kaufvertrag gestrichen, d.h. er hat einen neuen aufgesetzt. Ich habe nichts handschriftlich verändert. Ich denke mal, dass er nur sicher gehen wollte bzw. dass er nen Freibrief hat....er hat das dann aber (mit Murren) aus dem Kaufvertrag genommen, somit taucht das nirgendwo auf!
@ alle anderen:
JA, mittlerweile habe ich ein mulmiges Gefühl bei der Sache! Aber nur weil mir von allen Seiten eingeredet wird, dass ich "doof" oder ein "dummer Junge" bin. Alle fühlen sich hier besondern klug....guckt doch mal bei mobile.de und guckt mal was ihr für das Geld für Wagen bekommt....hab gestern noch geguckt: günstiger nur von Privat und da weiß man noch weniger und hat nicht mal Garantie etc.
Letztlich ist der Wagen immer noch top i.O.
nur der Verkäufer war Kacke!
Ich denke Zahnriemen und Bremsen sind normale Verschleißteile die einfach ersetzt werden müssen ab einer gewissen Km-Grenze, und dass das der Händler einem nicht auf die Nase bindet ist doch klar, oder?
ZR lass ich in naher Zukunft (bzw. heute nach Sichtprüfung) machen, fertig!
Ansonsten ist doch nichts dabei! Nur weil der Verkäufer unseriös ist heißt das doch nicht, dass der Wagen Schrott ist.
Ich glaube das hätte der ATU Mann schon schnell erkannt und hätte nicht behauptet dass er in einem guten Zustand wäre...
Ein guter Händler hätte auf alle deine Fragen eine Antwort gehabt,Bremsen,Zahnriemen bla bla bla.Ging mir letztes Jahr ebenso.bremsen waren fast fertig,dafür bekam ich einen kleinen Rabatt,der Zahnriemen wußte er nicht,hat sich aber bei dem Autohaus wo er vom Vorbesitzer gewartet wurde in meinem bei sein erkundigt,egal.Laß das Teil wechseln und du hast Ruhe,Bremsen mußt du eh machen,früher oder später.Mit dem Verkäufer hast du wohl Pech gehabt,da kannst du nix für,aber im Preissegment bis 5 oder 6000€ gibt es sehr viel.
Na sooo hört sich das mit dem Kaufvertrag zwar schon ein bischen anders an; aaaaber einen evtl. real existierenden Mangel kann man nicht so einfach durch "rausnehmen aus dem Kaufvertrag" eliminieren bzw. beheben. ___ Wenn diesbezüglich wirklich was im Argen liegen sollte, hast Du nachher immer noch die Scherereien .. und so wie's aussieht mit DIESER Art "Verkäufer" eh'. Aber sei's drum: Glückwunsch zu Deinem ersten eigenen Auto ... und dass es Dir lange Freude bereite