Führerschein - Frist
Hallo,
ich habe kurz eine Frage zum Führerschein. Ich habe mich ca. letztes Jahr August angemeldet und bisher noch keine Prüfung gemacht - also weder Theorie noch Praxis.
Jetzt hat die gute Frau gemeint, irgendeine Frist würde bald ablaufen. Mehr hat sie mir irgendwie auch nicht gesagt, auch nicht auf die Frage wann ich die Prüfung denn nun machen soll, da ich die Theorie ohnehin jetzt bald in der klausurenfreien Zeit machen wollte.
Ich finde im Internet aber nichts zu einer derartigen Frist - ich komme übrigens aus Bayern,falls das eine Rolle spielt.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße,
Yvonne
Diese Erteilung ist soweit ich mich erinnere 1 Jahr gültig.
Dankeschön.
Ich frag mich halt nur wie zum Teufel die dadrauf kommt oO
Ich vermute mal, dass es hier um die Anmeldung und Grundgebühr bei der Fahrschule geht ???
In den Ausbildungsvertrag sehen, da steht eine Frist drin, für welchen Zeitraum diese Grundgebühr (der Ausbildungsvertrag) "gilt". Je nach Fahrschule ist das unterschiedlich, liegt aber oft bei 12 Monaten.
Ist in diesem genannten Zeitraum die Fahrausbildung nicht abgeschlossen, wird eine neue, jedoch dann oft reduzierte Grundgebühr fällig.
Da hab ich auch schon nachgeguckt - auch ein Jahr gültig, also nicht abgelaufen.
Ich hab mich nur gefragt ob es vielleicht noch irgendwelche anderen mysteriösen Fristen gibt.
Da gibs doch auch noch die Frist von der Führerscheinstelle. Die Zulassung zur Prüfung ist, wenn ich mich nicht irre, auch nur 1 oder 2 Jahre gültig. Danach muss die neu beantragt werden und es sind wieder 44 Euro, Sehtest und Erste Hilfe Kurs fällig.
Ja, die Zulassung zur (ersten) Prüfung sind 1 Jahr, verlängert sich aber von (durchgefallener) Prüfung zur nächsten Prüfung immer um ein weiteres Jahr.
Sehtest gilt 2 Jahre, Sofortmaßnahmen sind lebenslänglich gültig.
Wollte was schreiben, brauch aber nicht, Hosenmatz hat alles
gesagt. Nach 1 Jahr muß die Zu-
lassung neu beantragt werden,das
ist nicht von der Fahrschule abhängig, sondern Sache der
Zulassungsstelle.
Man kann allerdings - wegen langer Krankheit etwa - die Frist
verlängern, aber eben nur die
Zulassungsstelle.
Auf der Bescheinugung die ich zur Vorlage bei der Führerscheinstelle bekommen habe steht, dass eine Wiederholung oder Auffrischung nach 2 Jahren erforderlich ist.
In der Tat, Hosenmatz hat alles gesagt.
Ah, ich sehe gerade, der Sehtest darf wohl nicht älter als 2 Jahre alt sein. Da hab ich wohl was verwechselt.