Leasingverträge unwirksam?
Wer einen Restwertleasing-Vertrag hat, muss möglicherweise den Restwert nicht zahlen.
Hochinteressant, vor allem, weil das BGH 2001 schon entschieden hat, dass in Restwertverträgen keine Kilometerangaben aufgenommen werden dürfen.
http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/moenchengladbach/Gericht-kippt-Leasing-Klausel_aid_811401.html
http://aktuell.szary.de/themen/vertragsrecht/
und wie lautet deine frage?
wr sich für die thematik interessiert, wird sich da schon selbst informieren.
"hochinterssant" ist das überhaupt nicht.
das ganze ist nichtmal rechtskräftig.
also, was willst du uns mitteilen ?
Meine Frage ist doch klar:
Sollte man sich mit seinem Leasingvertrag und der Restwert-Forderung des Händlers an einen Anwalt wenden, um den Restwert nicht bezahlen zu müssen?
Das Urteil des BGH aus 2001 ist nämlich sehr wohl rechtskräftig!!
JETZT ERST ist (D)eine Frage überhaupt erkennbar .. Wir sind hier keine Hellseher
Wenn Du davon betroffen bist, kannst Du ja entsprechend Widerspruch einlegen. Falls der abgeleht wird, kannst Du immer noch einen Anwalt hinzuziehen.