Kann ich es riskieren den Brief zurück zum Verkäufer zu schicken
Ich habe mir ein Jahreswagen gekauft. Von Privat. Ich habe den Brief, der Verkäufer noch den Schein. Jetzt bekommt der Verkäufer den Wagen nicht abgemeldet und ich den Wagen nicht angemeldet ! Er möchte aber die Nummernschilder behalten und braucht jetzt den Brief zum ummelden. Kann ich es riskieren ihm den Brief zu schicken ? Kaufvertrag habe ich ja ! Und wenn der Wagen dann abgemeldet ist brauche ich dann noch den Schein zum anmelden ?
Vielen Dank für Ratschläge
Neee, ich würd's eher andersrum machen:
Da Du ja offenbar Eigentümer des Fahrzeugs bist, lässt Du Dir die Zulassungsbescheinigung-Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) vom Verkäufer zusenden ... und meldest den Wagen dann auf Dich um.
Falls Du im selben Zulassungsbezirk wie der Verkäufer wohnst, kannst Du eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs - z.B. auf eine Wunschkombination von Dir - beantragen; damit wird das bisher für das Fahrzeug vergebene Kennzeichen frei und der Verkäufer kann es dann am nächsten Tag auf seinen Namen reservieren lassen.
Wird das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet, wird die bisherige Kennzeichenkombination eh' frei und für den Vorbesitzer für sein neues Fahrzeug reservierbar.
Spart zudem die Abmeldegebühren; die Umschreibegebühren des von Dir gekauften Fahrzeugs sind - bis auf evtl. anfallende Gebühren wegen Wunschkennzeichens - auch nicht höher als die Anmeldegebühren für ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug.
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Für die Zulassung auf Deinen Namen brauchst Du zwingend BEIDE Teile der Zulassungsbecheinigung.
Hallo!
ich kann mich Los Antwort nur anschließen und würde es so handhaben wie von ihm beschrieben.
MfG
Der Verkäufer braucht weder Brief noch Schein. Er meldet lediglich der Versicherung und der Zulassungsstelle den Verkauf und alles andere ist Deine Sache.
Bei Verkauf gibt er ja beides an den Käufer, kann also nichts mehr
haben, außer dem Kaufvertrag, braucht auch nicht mehr.
Ich würde den Brief nicht zurückschicken. Der Kaufvertrag ist im Ernstfall kein Nachweis, daß das Auto Dir gehört. Den
Schein könntest Du notfalls als verloren melden, aber ohne Brief
geht nichts. Sei froh, daß Du den
hast und gib ihn nicht wieder her.
Der Verkäufer KANN schon noch einen Teil der Zulassungspapiere haben, SOLLTE es aber nicht mehr, wenn er das Fahrzeug zugelassen dem Käufer überlassen hat und das Eigentum an Diesen übergegangen ist ___ Da ist wohl bei der Kaufabwicklung "geschlunzt" worden.
Du hast recht, Lo, er KANN, und da er jetzt um Rücksendung des Briefes bittet, war das vielleicht gar nicht "geschlunzt"?
Ich hab da einen Verdacht...
Jooo, da könnte man auf "Gedanken" kommen ... muss aber nicht zwangsläufig was "Unseriöses" dahinter stecken; kann auch ein Faux-pas aus Unwissenheit gewesen sein, dem Käufer nicht alle Papiere auszuhändigen.
Hey super ! Danke für die Tipps ! Das klappt ja gut hier
Er schickt mir jetzt den Fahrzeugschein ! Brauche ich zum ummelden dann auch die Nummernschilder ? Nicht das die Zulassungsstelle mich ein 2tes mal wegschickt
Da die Kennzeichen ja momentan wohl noch mit den Amtssiegeln versehen sind (Fahrzeug zugelassen), brauchst Du natürlich die Kennzeichen zum Entstempeln und anschließender Vorlage beim Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde, FALLS das Fahrzeug zukünftig eine andere Kennzeichenkombination bekommt.
Behält das Fahrzeug seine bisherige "Nummer", entfällt die Vorlage, da das Fahrzeug ja weiterhin mit demselben Kennzeichen unterwegs sein wird.