CE ohne C?
Kann es sein,das man nach umschreiben des alten auf einen neuen Führerschein die Klasse CE bekommt,ohne den C zu haben?
Was bedeutet das in der Praxis?
Darf derjenige nur Sattelzüge bis 12t fahren?
Kommt drauf an, für welche FS-Klassen der alte Führerschein gegolten hat.
Mein alter Führerschein Klasse 3, den ich vor dem 1. April 1980 bekommen hab, wurde auf den neuen Scheckkartenführerschein umgeschrieben auf die Klassen:
A1
B
BE
C1
C1E
M
L
... und dabei hab' ich auf die Umtragung noch 2 weiterer möglicher Klassen verzichtet, da für diese turnusmäßige ärztliche Untersuchungen ab dem 50. Lebensjahr fällig gewesen wären.
Weitere Info's zum "CE" guckst Du:
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fuehrerscheinklassen/klasse-ce.php
Dann hast Du auf CE undT/S verzichtet.
Meiner Meinung nach verliert die CE ihre Gültigkeit,wenn man keine erneute ärztliche Untersuchung macht.Da braucht man nicht drauf verzichten,das erübrigt sich mit dem 50. dann selbst.Aber den 50. hattest Du glaub ich schon.?.?
Gruß
Text weil verwurstet geschrieben, daher eins tiefer ausführlicher.
Nö,den C1E hab ich auch.Die haben mir den CE bis zu meinem 50. gegeben,unter 12 steht noch - 79(C1E>12000kg,L<3).
Leider kann ich so richtig nichts mit anfangen,zumal ich den C nie gemacht hab.Kann mir nur vorstellen,das ich Sattel bis 12t damit fahren darf.
alter 3er
- zGG Kraftfahrzeug UNTER 7,5 Tonnen,
- Anhänger maximal 11 Tonnen,
- Anhänger jedoch maximal das 1,5fache des zGG des Zugfahrzeugs
- der gesamte Zug darf maximal 3 (drei) Achsen haben (Doppelachse bis max. 1 Meter Abstand gilt als eine Achse),
- keine Sattelkupplung ("Auflieger"),
- keine Luftdruckbremsanlage am Anhänger (ungebremst oder Auflaufbremse).
C1E
- zGG Kraftfahrzeug BIS 7,5 Tonnen,
- Anhänger maximal die Leermasse des Zugfahrzeugs,
- zGG des gesamten Zuges max. 12 Tonnen
- keine Beschränkung der Anzahl und Art der Achsen (auch Auflieger oder Anhänger mit Lenkachse zulässig)
- keine Beschränkung bei der Art der Bremsanlage am Anhänger
Bei einer Umschreibung würde man mit dem C1E einige Nachteile mit dem Anhänger gegenüber dem 3er erhalten, daher gibt es die "Sonderklasse "CE-79"
Zeigt auch der Zusatz mit "C1E>12000kg, L<=3":
Das zGG des gesamten Zuges darf über 12 Tonnen sein, WENN der gesamte Zug nicht mehr als 3 Achsen hat (L<=3), was der Zusatz aber nicht zeigt, es gibt noch weitere Begrenzungen beim "-79":
Es gelten alle Einschränkungen beim Anhänger des alten 3er:
- max. 1,5fache zGG Zugfahrzeug
- max. 11 Tonnen
- kein Auflieger
- keine Luftdruckbremse
Somit muss man sich entscheiden:
ENTWEDER man fährt innerhalb den (Gewichts)-Einschränkungen des C1E, darf dann aber mehrachsige Anhänger, auch mit Lenkachse oder Sattelauflieger und auch Druckluftbremse fahren,
ODER man (be)nutzt die erhöhten Anhängergewichte des alten 3er, hat dann aber die entsprechenden Einschränkungen auf Achszahl und Bremsart.
Der "CE" ist ausschließlich eine Anhängererlaubnis, der CE beinhaltet NICHT den "C" für das entsprechende Zugfahrzeug.
Die maximal erlaubte Zugfahrzeugklasse ist der C1, nicht der C
Neee .. die 50 habbich noch NICHT - knapp daneben _____ Nächste Woche sieht's da aber schon wieder anders mit aus. oO
Vielen Dank.So deutlich geschrieben,hab ich das nirgens gefunden.Besten Dank.