Parken
Wir wohnen zur Miete in einem 3-Familienhaus mit Stellplatz auf dem Grundstück
und vor der Ein-Ausfahrt.
Sind die Einzigen Bewohner die ein Auto haben.
Dürfen die anderen Bewohner ihre Gäste vor der Ein-Ausfahrt parken lassen
oder dürfen dort nur Anwohner (Also wir)parken!?
habe mal ein bild gemalt um es zu verdeutlichen!?
Mitmieter lassen nicht mit sich reden und die Stellplätze sind in den Mietverträgen nicht geregelt da die beiden anderen Partein kein Auto oder Führerschein haben!
Ich bin der Meinung ich wohne hier und habe ein auto also darf ich hier parken. Die anderen haben kein auto also darf nur ich hier stehen und nicht die gäste von den anderen????
Erwartet ihr jetzt andere Antworten als bei der ersten Frage?
wenn ihr das bild anseht dann ja!!!!!
Zitat:
"Ich bin der Meinung ich wohne hier und habe ein auto also darf ich hier parken. Die anderen haben kein auto also darf nur ich hier stehen und nicht die gäste von den anderen!?"
Zitat Ende.
Da bist Du leider der falschen Meinung!
Wenn überhaupt dann kann man sich nur über eventuell vorhandene Stellplätze auf dem Grundstück (also den 'roten' Bereich hinter der Einfahrt) streiten - aber über den von Dir benannten "Parkplatz" ist jede Diskussion überflüssig!
Warum?
Weil es dort wo Du in der Skizze geschrieben hast
"um den 'Parkplatz' geht es"
leider überhaupt kein Parkplatz gibt!
Es gibt keinen legalen Stellplatz vor einer Ein bzw. Ausfahrt!
Für nichts und niemand!
Die Lücke im Grünstreifen die von Dir 'Parkplatz' genannt wird dient nur dazu das man die Grundstückseinfahrt erreichen kann.
Und wenn Du der einzige Mensch in der ganzen Straße sein solltest der ein Auto hat - DU DARFST DORT NICHT PARKEN!!!
Die Gäste Deiner Mitbewohner allerdings auch nicht!!!
Blecky
wenn Sie es ganz genau wollen dann hier nachlesen §12 STVO ,das ist geltendes Recht in Deutschland und für alle bindent
vielen Dank für deine Antwort Blecky! Waren uns nur nicht sicher, weil es in unserer Straße so üblich ist und sich jeder oder ein großer teil vor die zahlreichen grundstücksauffahrten stelt. welche sich nahezu vor jedem haus befinden.
Sowas kann teuer werden!
Besser bleibenlassen!
Liebe Grüße,
Blecky
Vor abgesenkten Bordsteinen /Ein-Ausfahrt besteht nach §12 StVO Parkverbot.Die auf dem Privatgrundstück bestehenden Parkplätze dürfen grundsätzlich von allen Bewohnern des Hauses benutzt werden,(es sei denn im Mietvertrag ist etwas Anderes geregelt ;zB. ein nummerierter Platz wurde von einem einzelnen Mieter angemietet,was aber bei ihnen nicht der Fall ist.Demzufolge dürfen auch Mitmieter ihre Besucher auf einem Platz parken lassen,wenn für jede Wohnung dort ein Stellplatz vorhanden ist.
Das Parken in der Zufahrt führt zu einer Bestrafung durch die Ordnungsbehörden und kann auch durch den Vermieter geahndet werden,in diesem Fall eine Abmahnung und im Widerholungsfall auch eine Fristlose Kündigung der Wohnung nach sich ziehen.Das die Anderen keinen Führerschein und kein Auto besitzen ist völlig belanglosund berechtig sie in keinster Weise sich so aufzzuführen!!
da ist nur Platz für ein auto auf dem Stück vor der einfahrt. Ich führe mich nicht auf ich frage nach!
nur komisch das hier noch nie einer probleme mit den ordnungshütern hatte! kann mir nicht vorstellen das sie es in unserer straße einfach dulden!?
vorausgesetzt es handelt sich hier nicht um eine zufahrt für feuerwehr oder zu anderen garagen kannst du parken. aber..... da du ja offensichtlich zu miete wohnst, mußt du das mit deinem vermieter vertraglich abhandeln. dann könntest du dir einen stock mit deinem kennzeichen in den boden schlagen und es wäre dein parkplatz. solange das aber nicht mit dem vermieter abgeklärt ist, geht nichts. dann gibt es keinerlei rechtsgrundlage den platz für dich zu beanspruchen. wenn frei ist kannst du reinfahren, aber keinen zwingen dich auch wieder rauszulassen. deiner zeichnung nach denke ich mal, da wird dein vermieter taube ohren haben oder einen obolus verlangen. ich sehe allein in deiner zeichnung da eine unmöglichkeit, eine ganze einfahrt freizuhalten damit ein auto von ganz hinten ein und ausfahren kann. mußt du da über den fußweg oder gibt es da eine zufahrt von der straße aus, wäre doch ideal. oder irgendwo links oder rechts am anfang der einfahrt. oder umziehen! sowas klärt man doch vorher.
Vieleicht gibt es Straßen die für die Stadtkasse "ergiebiger" sind )
Schon der erste Satz ist nicht richtig.Kann man in § 12 STVO nachlesen.
Zudem sind Fußweg und Grünstreifen mit Sicherheit Öffentliche Grundstücke.Da kann der private Vermieter "nichts" vermieten!
kann natürlich sein!
nur komisch das hier noch nie einer probleme mit den ordnungshütern hatte! kann mir nicht vorstellen das sie es in unserer straße einfach dulden das wir da auf dem grünstrifen stehen(vor der ausfahrt). die bereiche sind auch meist gepflastert oder so
ich glaube ich frage direkt mal beim Ordnungsamt. Das klingt mir hier manchmal nach gefährlichem Halbwissen!
In deiner ersten Frage hat dir zum Beispiel ein Rechtsanwalt eine Antwort gegeben,die die gleiche Tendenz hatte wie meine.Ich weiß es aus meiner Erfahrung als Vermieter.Auch Blecky´s Antwort ist sehr durch genaue Kentniss der Sachlage geprägt.Der Einzige,der hier mit " gefährlichem Halbwissen glänzt", bist du! Dazu braucht man sich nur die sehr überheblich gestellte Frage durchlesen(" ich bin der Meinung......... usw.)
Ja mag sein aber wieso wird es dann in unserer ganzen straße geduldet kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Ordnungsleute da rüber hinweg sehen? da muss es doch eine regelung geben. das ein und ausfahrten frei zu halten sind weiß ich auch. wie gesagt das machen hier so an die 10 Häuser
Hier gibt es auch Straßen und Plätze,die mehr oder weniger von Ordnungsamt und Polizei"bestreift werden".Meist kontrollieren sie nur da,wo es sich richtig lohnt.Manchmal stehst du nur zwei Minuten ,um etwas abzugeben und hast einen Strafzettel am Wagen.In anderen Strassen wird "Jahrelang" gar nicht kontrolliert.Eine Anfrage beim Ordnungsamt könnte allerdings "Abhilfe" bringen und "schlafende Hunde" wecken.
Es gibt mehr oder weniger gute Gründe warum in einer Straße oft kontrolliert wird und in einer anderen so gut wie nie. Beispiel aus meiner unmittelbaren Nachbarschaft - da stehen ständig Autos halb auf dem Gehweg und das einseitige Halteverbot wird regelmässig ignoriert. Da dieses für meine Frau als Rollstuhlfahrerin oft dazu führt das sie den Bürgersteig nicht nutzen kann hab ich mal ganz dumm bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Dort wurde mir ganz offen gesagt das zuerst die Straßen kontrolliert werden wo es am meisten "zu holen" gibt. Dann werden die Straßen kontrolliert bei denen es zu gehäuften Problemen (Unfälle, Behinderungen) kommt. Dazu muß es aber erst entsprechend viele Vorfälle oder Beschwerden gegeben haben. In kleinen Nebenstraßen wo nix passiert und sich keiner beschwert wird fast nie kontrolliert - weil es sich A. nicht lohnt und B. wegsehen oft die billigere Lösung des Parkraumproblemes ist. Ich hab recht heftig gestaunt ob der Offenheit des Herren dort. Also, wenn Du willst das sich was ändert dann hilft nur die entsprechenden Vorfälle melden. Wenn es genug sind dann wird eure Straße auch in die Überwachung auggenommen...
so ist das in fast allen Foren die es gibt,man will seinen SENF dazu geben
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php