Wie finde ich heraus, ob ich eine nachträglich angebaute AHK vom TÜV abnehmen lassen muß?
Ich habe eine nachträglich angebaute AHK am Fahrzeug und möchte wissen, ob ich sie vom TÜV abnehmen und in die Papiere eintragen lassen muß.
Oder reicht da eine ABE?
Mit Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen entfällt die verpflichtung der Abnahme durch einen Baurat,da sie ohnehin nicht mehr eingetragen wird.
Das Sammeln von ABEs wird also Programm.
Die anschliessende Bauratabnahme quittiert allerdings den ordnungsgemäßen Einbau und sollte daher aus eigenem Interesse erfolgen,da auch die evtl.Rechtsfolgen bei Unfällen ,z.B. durch unsachgemäßen Einbau sonst immer auf den Nutzer zurückfallen.
Ich stand vor kurzem vor der gleichen Frage.
Ein Anruf beim Tüv ergab dass die Eintragungspflicht vom Prüfzeichen abhängt. Es scheint verschiedene E-Nummern zu geben....
Je nach Anfang der Nummer muss oder muss die AHK nicht eingertragen werden....
Hab damals extra bei mehreren Prüfstellen angerufen, da im Internet so ziemlich das Gegentiel zu lesen war....
Einfach mal anrufen....
Beste Grüße!
Wenn ich mal was an mein Auto angebaut hat, nimmt mir das keiner mehr ab, sonst gibt das Haue.