Zahnriemen etc
noch ne frge.. also bei den gebrauchtwagen, den ich bereits angezahlt (verbindlich) habe, wurde mir versichert dass der zahnriemen bei 120.000 km gewechselt werden muss.
jetzt hab ich festgestellt dass es auch ne 10 jahre grenze gibt, also das kommende jahr. ausserdem stehen im tüv bericht keine mängel aber ein hinweis "vorderachse: stabilisator aufhängung ,befestigung leicht ausgeschlagen" (hab ich gerade eben schon gefragt), dieser hinweis wurde mir allerdings nicht mitgeteilt, als ich das tüv ergebnis wissen wollte.
muss der händler für die o.g. reperaturen aufkommen oder kann ich eventuell von der verbindlichen Bestellung zurücktreten, falls er dafür nicht aufkommen will?
Ja der Zahnriemen hat ja noch 1 Jahr Luft also muss er dafür nicht aufkommen!
Sprich mit ihm normal kannst du 14 Tage vom Kauf zurücktreten!
Aber der Zahnriemen macht aus dem Wagen ja keinen schlechten!
Wenn der Preis stimmt kauf ihn der Zahnriemenwechsel kostet beim freien Schrauber ca 350-400€!
Dass, der Zahnriemen bald gewechselt werden muss ist kein Grund vom Kauf zurückzutreten, zumal es ein Verschleißteil ist. Und im Tüvbericht stehen immer Hinweise, die keine schwerwiegenden Mängel sind, aber wo man mal ein Auge drauf werfen sollte. Dafür aufkommen muss der Verkäufer nicht und das ist auch kein Grund vom Kauf zurückzutreten. Klingt bisschen für mich, als würdest du unbedingt einen Grund suchen.
danke für die antworten.. jetzt hab i weniger sorgen
lg mrfofo
ich würde ihn darauf ansrechen das er die Mängel beseitigt denn bevor jemand vom Kaufvertrag zurücktritt werden die lieber die Mängel abstellen .
Mach dem Verkäufer druck den der Kunde ist König