Geblitzt/probezeit/innerorts mehr als das doppelte
Ich wurde innerorts (erlaubt 50kmh) mit ca 110kmh geblitzt...allerdings befinde ich mich noch in der probezeit...was kommt da auf mih zu...?weiss das jmd`?
danke schonmal
- Lappen wech
- öffentlich am Pranger zur Schau gestellt
- geteert und gefedert
- durch das Dorf gejagd
Mal ganz ehrlich ... mit 110 Klamotten durch die City - Alder, Hut ab dass du dich überhaupt noch an die Öffentlichkeit traust.
Schon mal darüber nachgedacht was ein Schulanfänger und seine Eltern darüber denken könnten! Das ist kein Kavaliersdelikt mehr sondern Körperverletzung.
Gruß
BigM
P.S.: ???---Trollalarm---???
Also wenn es 110 auf dem Tacho waren kannst du erstmal Tachovorlauf und Toleranz der Messanlage abziehen.
Sagen wir mal du hattest nur "echte" 100km/h drauf und wir ziehen nochmal 5km/h Toleranz ab. (Das ist schon mehr als großzügig gerechnet)
Dann lautet der Tatvorwurf vermutlich "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t."
Kosten Dafür:
Strafe 200Euro
Bei Gefährdung anderer 240Euro(gerade bei solchen Geschwindigkeiten innerorts vllt relevant)
Dazu kommen Gebühren: 23,50Euro
Punkte in Flensburg: 4
Fahrverbot: 1Monat
Und da du in der Probezeit bist die Anordnung eines Aufbauseminars. (Ausser du hattest vorher schon mehrer B-Verstöße oder einen A-Verstoß in der Probezeit, ich ging jetzt davon aus, dass es der erste Verstoß ist)
Diese Strafe bleibt "gleich" bis zu 50km/h Überschreitung. Solltest du aber 51 oder mehr km/h zu schnell gewesen sein sieht es so aus:
280Euro(340Euro)+23,50Euro+4Punkte+2Monate Fahrverbot und ebenfalls ein Aufbauseminar...
Das Seminar liegt etwa im Bereich von 250Euro.
Wenn die Überschreitung von den messenden Behörden jedoch als "vorsätzlich" angesehen wird (bei der Höhe durchaus realistisch, falls der Messpunkt an einer Stelle liegt, die eindeutig als "50km/h-Beschränkung" erkennbar war), wird das Bussgeld verdoppelt.
Also im Wurstkasten:
680Euro Bussgeld(mit GEfährdung und Vorstz 51+ zu schnell)
23,50Euro Gebühren
250 Euro Seminar
macht dann schon 953,50Euro plus die Kosten für zwei Monate öffentlichen Nahverkehr...
110 in der Ortschaft ?? -- Als Fahranfänger ?? -- MIT Beifahrer ?!
Die 50km/h Höchstgeschwindigkeit innerorts gelten nicht "pro Person", sondern "pro Auto".
Am Besten steigst Du gleich wieder auf's Mofa um .. dann passiert Dir solch ein "Rechenfehler" garantiert nicht mehr
Oh man wie dumm kann man sein!
Wenn du mich fragst solltest ihn lange sehr lange abgeben!
Da fällt mir nur ein, den Link von gestern noch mal rauszuholen:
http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1171917/Vier_junge_Maenner_sterben_in_fabrikneuem_Golf_GTD.html
Man man...
Ich weiß nicht was ich mit so nem Typen machen würde wenn meine Kinder durch so eine Sch...aktion zu Schaden kommen würden.
Absolut verantwortungslos und eigentlich nicht für den Straßenverkehr tauglich. Meine Meinung.
Man muss auch nicht immer alles relativieren. 110 im Ort fahren war doof, dafür gibts hier Schelte und demnächst Post von der Bußgeldstelle. Wenn das dazu führt, dass ab morgen einer mehr gesittet durch die Stadt fährt, lasse ich mich gern als Moralapostel beschimpfen...
hosenmatz, das mit dem tanklaster und der kindergartengruppe erinnert mich an die diskussion, als ich den unfall mit dem tanklaster und dem mofa beschrieben hatte, du machst jetzt das gleiche wie ich damals
ich bin einfach auch der meinung, dass besonders fahranfänger, die frisch aus der fahrschule kommen und auf das regelgerechte fahren gedrillt werden, bei solchen überschreitungen knallhart bestraft werden müssen, anders schnallt die blöde jugend von heute das ja nicht. da können es ruhig mal fünf jahre fahrerlaubnisentzug sein, bei fahren ohne fahrerlaubnis innerhalb dieser zeit (wenn man erwischt wird): sperrung des pkw-führerscheins auf lebenszeit.bei wiederholtem fahren ohne fahrerlaubnis: mehrjährige gefängnisstrafe, ohne bewährung natürlich, da hier ja von vorsatz ausgegangen werden kann. hört sich zwar sehr hart an, aber anders funktioniert es ja nicht in unserem weichgespültem rechtssystem...
Was macht dich so sicher, dass hier jeder was auf dem Kerbholz hat? Klar liegt die Wahrscheinlichkeit hoch, dass jeder mal geblitzt wurde, falsch geparkt hat oder bei Penny gegen den Poller gefahren ist. Das macht seinen Fehltritt aber auch nicht besser. Gerade wer selbst mal daneben gegriffen hat, inkl. aller "Rechtsfolgen" oder mind. der moralischen Nachwehen, kann doch aus eigener Erfahrung davon abraten, sowas nachzumachen.
Also ist die Moral von der Geschicht' am frühen Morgen, wo wir schon beim Papst und dem Relativsmus waren: Richte nicht, auf dass auch du nicht gerichtet wirst?
Klar ... ich meine ja auch: "NACH dem Fahrverbot"
Moinsen.
Eine aktuelle Messanlage, eine ES3.0 o.ä. zeigt in den meisten Fällen die Geschwidnigkeit SEHR genau an. Das die Mopeds tatsächlich zuviel anzeigen ist eher die Ausnahme, denn die Regel.
M.E. könnte, abhängig von der Situation, durchaus eine Gefährdung angenommen werden. Auchw enn wir hier den Begriff der Gefährdung über Stunden zerlegen könnten, sollten wir uns vielleicht darauf einigen, dass es abstrakte Gefährdungen und konkrete Gefährdungen gibt. Gewissen Umstände (zum Beispiel sehr schlechte Sicht) können auch bei einer "einfachen" Geschindigkeitsüberschreitung dazu führen, dass von der konkreten Gefährdung Anderer ausgegeangen werden kann. Das ist zwar äußerst selten, kann aber IMHO aufgrund mangelnder Kenntnisse unsererseits für diesen Fall nicht vorab kategorisch ausgeschlossen werden. Dennohc bin ihc gerne bereit einzugestehen, dass es sehr sehr sehr unwahrscheinlich ist und korrigiere meine Vorhersage auf 833,50Euro+Verkehrsmittel nach unten. Ok?
Was den Vorwurf des Vorsatzes angeht, habe ich übrigens nicht auf die Entfernung zum Schild angespielt! Wenn der Verstoß z.B. auf einer sehr gut ausgebauten, mehrspurigen Strasse mit seitliche Beplankung und baulicher Trennung der Farhtrichtugnen gemessen wurde, könnte man argumentieren, dass Ihm die Begrenzung nicht bekannt war:
"Vorsatz ist anzunehmen, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsbeschränkung gekannt aber zugleich auch die Überschreitung der Geschwindigkeit bemerkt hat (OLG Brandenburg, DAR 2008, 532). Die konkrete Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung muss der Betroffene hingegen nicht kennen (KG VRS 113, 74)."
Wenn es hingegen eine "enge" Wohnstrasse war, ist diese Argumentation hinfällig. Ohnehin weist die sehr hohe Überschreitung auf Vorsatz hin, wenn keine besonderen Gründe für Fahrlässigkeit sprechen, wird es wohl als Vorsatz ausgelegt werden:
"Handelt es sich um eine ungewöhnlich hohe Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, dann hat das Gericht sehr genau zu begründen, warum es lediglich Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz annimmt (OLG Jena VRS 113, 351).
Vorsätzlich handelt in der Regel jemand, wenn die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mehr als 50 % beträgt (KG, VRS 113,314)."
Darauf wollte ich hinaus, mitnichten auf die Entfernung zum Schild...
Kopfschüttel
Also ich fühle mich nicht als Moralapostel. Argument ala "... wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein ..." (oder dgl.) geht mir ehrlich gesagt am A ... rsch vorbei. Ich habe dazu meine Meinung und finde diese Aktion einfach Schei ... sse ! Tja und dies habe ich hier kund getan.
Wie Pepe es schon schrieb 1. hier von einigen (ich auch) Mecker ins Gesicht und 2. Post kommt ohnehin demnächst, leider mit einer zu geringen Strafe.
Gruß
BigM
Ich glaube eigentlich, dass die Höhe der zu erwartenden Sanktion unter normalen Umständen ausreichen müßte, jemanden zum Nachdenken (und zur Korrektur seines Verhaltens) zu bringen.
Ist es nicht so und mutiert ein Betroffener dann aus Frustration zum "jetzt erst recht" - Typen, kann man ihn wahrscheinlich auch nicht durch noch härtere Strafen kurieren.
Fahranfänger sind meiner Meinung nach sowieso schon durch geltendes Recht gehalten, sich am besten gar nichts zu schulden kommen zu lassen. Es geht ja hier um Ernsthaftigkeit und Verantwortungsgefühl, dass muss von vielen erst noch entwickelt werden, und manch einer schaffts nie. 110 bei erlaubten 50 deutet schon auf das Thema Verantwortlichkeit(sprich: Reife) hin, denke ich.
Extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- wie außerorts und potentiell verkehrsgefährdendes Verhalten wie dicht auffahren, rechts überholen, etc. erlebe ich häufig, und oft sind es nicht
die ganz jungen Fahrer, die sich so verhalten, sonder eher meine Altersgruppe, also Ü 40.
Firetrucker gebe ich dahingehend recht, als man unser Rechtssystem schon als weichgespült sehen kann, zumindest was die Sanktionen betrifft.
(wobei Gewalttaten Jugendlicher noch harmloser sanktioniert werden als Verkehrsverstösse, ist aber ein anderes Thema).
In Ländern mit deutlich drakonischeren Strafen
für z.B. Alkohol am Steuer oder Überschreitung des Tempolimits hat man es mit mehr Disziplin zu tun. Ich denke da vor allem an Nordamerika und Skandinavien.
Aber auch nur da, wo das konsequent überwacht wird.
In Frankreich kämpfen die schon seit 25 Jahren gegen Raserei und irrwitziges Überholen auf den routes nationales. Nennenswerte Erfolge (d.h ein Sinken der Unfallzahlen) brachten aber erst härtere Strafen. In Italien ist sogar Enteignung kein Tabu mehr (Auto weg).
Der Deutsche und sein Auto sind ein Sonderfall.
Wir haben ja Tempolimits und Schilder genug, die darauf hinweisen. Nur leben viele Leute ihr unterdrücktes Ego halt am liebsten im Strassenverkehr aus, koste es, was es wolle.
Insofern wäre zumindest die Androhung des derzeitigen italienischen Vorgehens sicher hilfreich.
Aber die Durchführung rechtlich halt sehr bedenklich.
Hosenmatz gebe ich dahingehend Recht, als ich auch schon grob fahrlässig und rücksichtslos, also potentiell verkehrsgefährdend unterwegs war.
Bin eben nicht erwischt worden bei dem Mist. Und habe auch längere Zeit gebraucht, um zu lernen, mich zivilisierter zu verhalten.
Genau das sollte der Kommentar doch aussagen:
Eine abstrakte Gefährdung reicht nicht. Eine sich im Strassenverkehr bewegendes Auto stellt ja schon eine abstrakte Bedrohng dar, durch Zufall könnte es zu einem Unfall kommen.
Für die höhere Strafe bedarf es einer konkreten Gefährdung, meines Kenntnisstandes nach liegt diese dann vor, wenn die Gefährdung Anderer mit Zeit und Ort bekannt ist und nur durch Zufall verhindert wird/wurde/werden könnte. Ich habe oben geschrieben, das gerade bei solchen Geschwindigkeiten die Gefährdung vielleicht erlevant sein könnte. Dies sollte nicht bedeuten Schnell=Gefährdung, sondern, dass bei so hohen Geschwindigkeiten, im Wurstkasten, andere Einflüsse wie etwa das Wetter zu einer konkreten Bedrohung Anderer führen könnten.
Das habe ich wohl unverständlich ausgedrückt, verzeih mir das bitte.
Was meinen angeblich "merkwürdig verbogenen" Satzbau angeht, wollte ich ausdrücken, dass eine Nichtkenntnis der Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn diese plausibel ist, dazu führen könnte, Fahrlässigkeit anzunehmen. Denn in dem von mir dort erfunden Umfeld könnte man behaupten, der VT habe die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50km/h weder gesehen, noch anhand der "Optik" erwartet. Das besagte Urteil sollte unterstreichen, dass die glaubhafte Unkenntnis der Geschwindigkeitsbegrenzung eher auf Fahrlässigkeit deutet, denn auf Vorsatz.
Was die 50km/h Regelung angeht "rudere ich dann halt zurück", ich kenne tatsächlich nur die 50%-Regelung. Greift die 50km/h Regelung auch innerorts? Ganz ehrlich, 50km/h in einer Spielstrasse finde ich schon ganz schön heftig... ...So oder so lasse ich mich da natürlich gern eines Besseren belehren. Ich bitte aber, in Zukunft darauf zu verzichten mir zu unterstellen, ich böge mir Recht zu, wie es mir gerade passe. Wenn ich etwas Falsches schreibe, kann man es einfach sagen.(bzw. schreiben/tippen/etc.)
Dass härtere Strafen gar keine Folgen zeitigen würden, glaube ich nicht(da gibt es ja auch unter Juristen unterschiedliche Aufassungen).
Entsprechende Überwachung natürlich vorausgesetzt.
In Kanada und Schweden zum Beispiel kann man klar sehen, dass die Disziplin mit abnehmender Besiedlungsdichte auch abnimmt. Das heißt dann aber nicht 110 in der Stadt und 170 auf der Landstrasse, sondern eben nur 70 in der Stadt und 130-140 auf Überlandstrassen.
Liegt vielleicht daran, dass es Tempolimits gibt, welche schon seit 3-4 Generationen verinnerlicht sind.
Ich gehöre auch zu den ungeliebten Verfechtern eines allgemeinen Tempolimits auch in Deutschland
Wo mehr Überwachung gegeben ist,
wird schon sehr viel zurückhaltender gefahren als hier. Auch die Franzosen sind doch beim Thema Fahren heute recht ruhig geworden (wenn ich da an früher denke). Entsprechendes Zahlenmaterial, welches diese These belegt, kann man beim französischen Staat einsehen.
Aber ich glaube andererseits ja auch, dass das bereits vorhendene Strafmaß gerade für Fahranfänger in Deutschland eigentlich stramm genug sein müsste.
Und dennoch muss ich sagen, dass mir hierzulande innerorts zu schnell gefahren wird. Nicht nur von Jugendlichen.
Die Androhung von Strafe allein nützt nichts, sie muss schon auch angewandt werden.
Aber dann würtde es auch was helfen, da bin ich sicher.
Ich bin mir da nicht so sicher, ob härtere Strafmaße nicht doch was bringen würden.
Ich kenne kein weiteres Land, in dem Verkehrsverstöße (vor allen Dingen schwere - und 110 statt 50 ist schwer) so milde geahndet werden, wie in Deutschland. Zum Vergleich: die Aktion würde in UK ca. 3000£ kosten und man würde ein ganzes Jahr lang zu Fuß gehen.
Ich kenne auch kein Land (und ich bin wirklich in ganz Europa unterwegs) wo vor allem Tempolimits von derartig vielen Verkehrsteilnehmern jeden Alters als völlig gegenstandslos betrachtet werden. Ich schreibe 'vor allem Tempolimits', weil mir immer wieder auffällt, daß man in Deutschland generall eine vergleichsweise laxe Einstellung zu Verkehrsregeln hat.
Und damit wären wir wieder bei meinem ersten Satz. Ich bin mir nicht sicher, ob härtere Strafen abschreckend wirken, aber ausgerechnet in dem Land, in dem die Strafen am mildesten sind, wird gefahren, daß es der Sau graust.
Das klärt bie mir schon wieder einiges. ^^ Danke für die Aufklärung!
Mit 110 durch die Stadt? Heißt du zufällig Vural? Der hatte letztens damit gepralt. Ick hoffe du sitzt nie wieder hinterm Steuer.
Die Geldstrafe schreckt kaum ab, irgendwie kriegt man die schon zusammen.
Aber wie ich schon geschrieben hab, in UK würde man nach dem Verstoß drei Monate bis ein Jahr lang zu Fuß gehen. Und das könnte schon eher abschreckend wirken, als ein Monat.
Eben, genauso sehe ich das auch. Bei den Italienern und den bereits zitierten Franzosen hat eine erhebliche Verschärfung des Strafmaßes(natürlich verbunden mit entsprechender Überwachung)ganz klar auch ein verändertes Verhalten bewirkt.
Hier wird das alles als Kavaliersdelikt gesehen; zum Teil gilt es als sportlich,
sich über alle Regeln hinwegzusezten.
Gilt aber nur im Strassenverkehr, ansonsten wird hier auch gekuscht, dass es der Sau graust.