Geblitzt in der probezeit mit 3 km/h zu viel in einer 30 Zone
hallo
Ich bin geradeeben in einer 30 Zone mit ca 60km/h geblitzt worden und bin noch in der Probezeit. Mit wieviel strafe werde ich rechnen müssen, kan mir der führerschein weggenommen werden??
Was Dich erwartet, kannst Du hier: http://www.bussgeldkataloge.de/ nachlesen.
Kann jeden passieren, das man mal zu schnell ist, aber in der Probezeit ist es leider schon sehr herb. Hoffe trotzdem, das es nicht allzu heftig für Dich ausfällt
Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit einfach mal zu verdoppeln, ist schon mehr als grenzwertig.
Im Regelfall stehen die 30km/h Schilder nicht aus Jux rum!
Servus
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 30 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.
mfg Vwfreak
Der Lappen ist ganz sicher weg!
Ich bin auch schon öfters geblitzt worden. Aber maximal mit 10km/h zu viel. Aber 30 in einer 30er Zone zu viel. Oha. Wenn Du den Führerschein noch ganz frisch hast, dann ist Dir doch sicherlich noch bekannt, warum in gewissen Regionen eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angegeben ist. Dies ist an Unfallschwerpunkten, Kindergärten, Schulen und Altenheimen.Dort eigenmächtig die Geschwindigkeit zu verdoppeln ist schon ziemlich krass. Und das dort verstärkt geblitzt wird ist nicht nur bekannt, sondern auch vollkommen korrekt. Was würdest Du sagen, wenn Du als Mutter ein Kind totgefahren bekommst, nur weil ein Autofahrer meint, dass die 30 er Zone für ihn nicht gilt?
Mensch Mädel, der Schuß vor den Bug war Dir bestimmt ne Lehre. Das passiert Dir nicht nochmal, oder?
Falls das Tempolimit innerorts um mehr als
30 km/h überschritten wurde (nach Abzug des Rabatts) droht automatisch ein Fahrverbot von 4 Wochen. Schon lange her, die Fahrschule, gell?
Den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug kau ich jetzt aber nicht das gefühlte 700ste mal durch.
Ich kaus nochmal durch;)
(Kopiert von einer Antwort von mir)
Und ich möchte noch ne kleine Info geben;)
Führerscheinentzug und ein Fahrverbot sind 2 paar Schuhe!!!
Führerscheinentzug das ist der Lappen weg und mann bekommt ihn nur durch ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde wieder. Die Bearbeitung dauert 6 Wochen, mann kann ihn aber schon 3 monate vor Ende der Speerfrist einreichen und danach(ca 14 Tage) enscheidet sich ob nun MPU oder ob mann ihn ohne weiteres wieder bekommt.
Fahrverbot da wird nur der Führerschein einbehalten für eine gewisse Zeit, maximal aber 3 Monate und dann bekommt man ihn wieder Ausgehändigt. desweiteren darf während des Fahrvebotes kein Kraftfahrzeug geführt werden jeglicher art also auch kein Mofa!!!!!!
Stimmt nicht!
Also ich kanns dir aus erster Hand sagen, ich war auch 30 Km/h innerhalb Berlins zu schnell, aber in einer 50er Zone mit 80 Km/h, dies war aber keine Absicht, ich fuhr vorher 200 Km/h auf der Autobahn und die 80 in der Stadt kamen mir wie schleichen vor, erst der Blick auf den Tacho weckte mich, aber da hatte es schon geblitzt. Das war 2007 um 5 Uhr Morgens nach 15 stündiger Fahrt, ich zahlte ca. 83 Euro Strafe + ca. 24 Euro Bearbeitungsgebühr + 250 Euro fürs Aufbauseminar und hab 3 Punkte kassiert. Führerscheinentzug oder Fahrverbot gabs nicht. Außerdem wird deine Probezeit auf 4 Jahre verdoppelt, so wie du die Geschwindigkeit verdoppelt hast. Inzwischen wirds aber wohl etwas teurer, da der Bußgeldkatalog angehoben wurde. Ich unterstell dir auch nix, einen Moment nicht aufgepasst und man hält die 30er Zone für ne 50er und fährt aus Gewohnheit 10 Km/h zu viel. Vor allem wenn man Ortsfremd ist, gibt ja genug Straßen denen man nicht ansieht, dass 30 angesagt ist.
Meinst du wegen dem Aufbauseminar und bestraft? Wenn ich das Lese beziehe ich das "Bestraft" auf die Kosten, das man das auch bezahlen muss. Nicht auf das Aufbauseminar in sich selbst.
achso und de Seite haben sie erst vor kurzem Überarbeitet.
Naja, es waren ja 83 Km/h aber minus 3 Km/h Tolleranz war das.
Auf dem Brief stand gemessene Geschwindigkeit 83 Km/h, abzuglück 3 Km/h Tolleranz = 80 Km/h = 30 zuviel. Und ich sagte ja, ich guckte in dem moment garnicht auf den Tacho.
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass ich genau 80 oder 83 gefahren bin, ich habe nur zitiert, was mir vorgeworfen wurde Herr Stabsgefreiter 8-|
Ja, ich meinte damit es waren 83 laut Zettel!!!!! Mit dir zu diskutieren ist schon recht schwierig, wenn du alles so extrem genau nimmst, ich wollt ihr nur meine Erfahrung mitteilen, da ich es wie gesagt selbst hinter mir habe. Und ich hab dich nur als SG bezeichnet, weil wir einen SG hatten, der alles so genau nahm und sogar nach Dienstschluß meckerte.
Hab das hier grad alles gefunden und will auch was
versuchen klarzustellen mit
der Bitte an Hosenmatz, mir
ordentlich auf den Deckel zu geben, wenns nicht stimmt
Einen Führerscheinentzug gibts überhaupt nicht!!! Ein
Richter - ich meine, nur ein
Richter - spricht den Entzug
der Fahrerlaubnis aus, und die ist damit weg-für immer!
Der Führerschein, also das
Dokument, mit dem man beweisen kann, daß eine Fahrerlaubnis vorhanden ist,
wird eingezogen, nicht entzogen.
Gleichzeitig wird eine Sperrfrist ausgesprochen, innerhalb derer das/ein Straßenverkehrsamt keine neue Fahrerlaubnis erteilen
darf. Auch danach kann das
Amt von sich aus wegen "erwiesener charakterlicher Nichteignung" die Erteilung ablehnen!! Die Erteilung kann von Auflagen abhängig gemacht werden, etwa MPU.Das
wird in der Regel nach einer
Sperrfrist von mehr als ein
Jahr der Fall sein, so war
das jedenfalls früher.Man
bekommt dann eine neue Fahr-
erlaubnis mit neuem Datum und einen neuen Führerschein
also den vorzeigbaren Nachweis.
Bei einem Fahrverbot ändert
sich an der Fahrerlaubnis
nichts, man hat keinen Nach-
weis, daß die Fahrerlaubnis
vorliegt und darf somit kein
Kfz im öffentlichen Verkehr
führen. Nach Ablauf der Zeit
bekommt man diesen Nachweis
wieder ausgehändigt.Hier kann das Amt von sich aus keine Auflagen aussprechen,
wenn, dann sind die im Buß-
geldkatalog aufgeführt.
Hallo Leute,
habe heute ein Verwarnungsbescheid bekommen...mit dem ich überhaupt nicht einverstanden bin.
Wollte mich dann kundig machen und nachsehen was so geschrieben steht bei einer Grenzüberschreitung in der 30Zone...innerhalb geschlossener Ortschaften.Dabei bin ich auf diese Seite gestossen.
Ist schon interessant...eure Diskussion.
Aber...im großen und ganzen muß ich doch immer wieder feststellen...dass man als Autofahrer abgezockt wird!
Bestes Beispiel:
"TOLERANZGRENZE"
Mir wird vorgeworfen:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (um)13km/h.Zulässige Geschwindigkeit;
30km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug;43km/h.
Was ich nicht begreife ist...waren es jetzt mehr als 13 km/h oder weniger.
Und wenn ich den Toleranzabzug von 3km/h mit einbeziehe ...komme ich auf 10km/h und nicht 13 km/h.
Also kosten mich die 3km/h direkt ...10€ mehr!
Was ist denn nun richtig und was ist falsch.Kann mir da jemand von euch helfen.
Danke.
Steffi aus Aaachen.