Euro auto galerie in schwerin
War bei der Euro-Auto-Galerie in Schwerin, die haben viele Neufahrzeuge stehen. Netter und guter Eindruck, und gute Preise. Laut dem Verkäufer EU-Neuwagen ohne Zulassung und ohne Garantiebeginn. Ich habe aber immer noch Zweifel, man hört ja sehr viel. Kann mir hierzu Jemand etwas sagen.
Das ist sehr schwer!
Du kannst nahezu keine Überprüfungen über das Auto machen. Was du allerdings machen kannst ist:
lass dir den Lieferschein des Wagens zeigen. Wenn er ihn nicht zeigen will, hat er sicher was zu verbergen und es kann sein, dass er schon älter ist bzw. nicht aus der EU kommt
Informiere dich bei Konsumentenschutzorganistationen in deinem Bundesland. Die werden wissen, was du tun sollst/musst damit du dir Gewissheit verschaffst.
Das mit der Garantie bei den EU Importen hat Hosenmatz doch neulich schön erklärt. Mal die Suche rechts anwerfen.
Wenn es sich um ein EU Fahrzeug handelt, gibt es
darauf auch Garantie. Wie gesagt "wenn"
Vielen Dank, der Tipp mit dem Lieferschein war sehr gut. Nennt sich bei der Euro-Auto-Galerie Ordernummer und konnte mir vorgelegt werden und war alles ok.
Ich habe jetzt hier auch gekauft.
Der Qashqai stand auf dem Verkaufsplatz und es gab einen Qashqai zum Probe fahren. Weiterhin habe ich im Kaufvertrag „EU-Neuwagen mit 36 Monaten Herstellergarantie“ schriftlich bestätigt bekommen. Auch wurde mir mitgeteilt, dass die Gewährleistungspflicht von 24 Monaten durch den verkaufenden Händler weiterhin unabhängig von der Herstellergarantie besteht. Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Garantieheft von Nissan und ein COC gab es dazu und auch eine Betriebsanleitung auf Deutsch.
Eine gute Beratung (wenn auch erst auf nachfragen) hat vertrauen geschaffen und ich habe 4500,- gespart
Danke noch mal für den Tipp mit dem Lieferschein/Ordernummer, dies war der letzte Anstoß.
Klagen kann ich nur gegen den Verkäufer, zB. bei einem Mangel, Wandel oder Rückgaberecht bei einem Mangel.
Dies hat auch das Gericht erkannt „dass ein unmittelbares vertragliches Verhältnis zwischen Kläger und Beklagtem nicht existiere.“
Das heißt, hätte der Autokäufer nicht in Österreich sondern in Deutschland (zB. bei einem EU-Händler) gekauft, wie ich es getan habe, hätte er seinen Händler (Verkäufer) in die Haftung nehmen können.