Muss ich das Auto wieder zurückgeben?
Guten Tag,
ich habe vor knapp 2 Wochen ein Gebrauchtwagen gekauft. Der Wagen hat 10.000 Euro gekostet ich habe meinen alten Wagen an das Autohaus verkauft. Sie haben mir für das Auto 10.000 geboten und der Restwert bei der Bank waren noch 15.000 gewesen. Die Differenz von 5.000 Euro habe ich bar bei dem Autohaus bezahlt(was vertraglich festgehalten wurde) wo ich mein "Neues" Auto mitgenommen habe.
Jetzt will das Autohaus das Auto wieder haben, weil 10.000 Euro fehlen welche ja für das "neue" auto hätte bezahlen müssen. Das Autohaus hat selber zugegeben, dass Sie eine Fehler gemacht haben und haben aber auch unseren Vertrag prüfen lassen dieser ist rechtsgültig, wollen aber trotzdem das Auto wieder. Obwohl ich alles bezahlt habe was das Autohaus wollte. Es steht auch im Vertrag, dass sie meinen "alten" Wagen von der bank ablösen.
Ich bitte um eure Hilfe, ob ich das Auto wirklich zurückgeben muss ober ob das Autohaus pech hat und auf die 10.000 Euro sitzen bleibt
Danke schön
Zuerst einmal ein Zitat aus der Wikipedia:
"Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Wer unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. "
Siehe Rechtsdienstleistungsgesetz. D.h., jeder, der hier eine Rechtsberatung tätigt, auch wenn sie kostenlos erfolgt und keinen der oben genannten Berufe hat, macht sich strafbar, denn das ist ein öffentliches Forum und damit eindeutig "außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen" - außer du bist mit der Person verwandt oder hast ein nachbarschaftsartiges Verhältnis. Also erwarte hier eher keine Rechtsauskunft, kontaktiere dafür bitte einen Anwalt. Ich würde dir sowieso in dieser Sache dringend raten einen Anwalt zu konsultieren.
Grundsätzlich (und das ist jetzt keine konkrete Rechtsberatung bezogen auf deinen Fall) gilt: Vertrag ist Vertrag und was dort vereinbart ist gilt und sonst gilt nichts, außer der Gesetzgeber sagt irgend etwas anderes. Aber ein Vertrag kann aufgrund eines Irrtums angefochten werden, wenn z.B. eine Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht alle Fakten kannte oder kennen konnte oder man sie vorsätzlich über Fakten in Unkenntnis gelassen hat und die Vertragspartei plausibel darlegen kann, dass sie bei voller Kenntnis der Sachlage den Vertrag niemals so geschlossen hätte. Siehe BGB § 119
Ein Irrtum liegt aber nicht vor, nur weil jemand sich "vertan" hat. Wenn ich z.B. in einen Vertrag 200 schreibe aber eigentlich 2000 schreiben wollte, und das auch beweisen kann (weil ich z.B. woanders 2000 notiert hatte), dann war das eindeutig ein Irrtum und ich kann den Vertrag anfechten. Wenn ich mich hingegen verkalkuliert habe, also 2000 verlangt habe, obwohl eigentlich 2500 ein angemessener Preis gewesen wäre, dann ist das rechtlich kein Irrtum, weil ich wollte 2000 in den Vertrag schreiben und ich habe 2000 geschrieben, und ich bin selber schuld, wenn das zu wenig ist. Und wer einen Vertrag wegen Irrtum anfechten will, der sollte das auf jeden Fall tun bevor eine Ware übergeben oder ein Geld geflossen ist, weil danach sind die Chancen nur noch gering. Aber grundsätzlich muss man einen Vertrag überhaupt erst einmal anfechten (man muss sagen, dass man ihn anfechtet, man muss darlegen warum, man sollte ggf. Behauptungen auch gleich belegen) und im Zweifelsfall muss das ein Gericht entscheiden (wenn der andere nach wie vor auf den Vertrag besteht), nur solange das noch nicht passiert ist, gilt sowieso nach wie vor der Vertrag und das was man dort vereinbart hat.
Ähm... du hast aber schon gesehen, dass die Frage schlanke sieben Jahre alt ist?
Ich denke, der Käs' dürfte gegessen sein
@Fuxfan: Das ist ein öffentliches Forum, alles was hier steht kann in jeder Suchmaschine gefunden werden und so bin ich auch auf diesen Beitrag gestoßen und auch andere Leute können so auf den Beitrag stoßen und werden sich dann sicher über eine Antwort freuen. Ich frage mich eher, was das hier für ein Forum ist, wo so ein Beitrag in 7 Jahren nicht einmal eine einzige Antwort bekommt. Meine Antwort ist auch heute noch aktuell und sie wird auch in 7 Jahren noch aktuell sein und könnte im Gegensatz zu einem unbeantworteten Beitrag auch für jemand von Nutzen sein. Wer ein öffentliches Forum für 1-zu-1 Kommunikation nutzt, der hat irgendwie den Sinn eines öffentliche Forums nicht kapiert, vor allen Dingen nicht, warum man so etwas öffentlich macht.