Abmeldebescheinigung nicht mehr vorhanden
Hallo, ich habe ein Fahrzeug das märz 08 abgemeldet wurde dann mir verkauft(übernahme von freundin), dann umgebaut wurde, und nun wieder angemeldet werden soll. jedoch habe ich jetzt die papiere mal zusammengetragen und dabei ist mir aufgefallen dass die abmeldebescheinigung fehlt. dazu noch ist der brief (alte version) ungültig gestempelt, und einen fahrzeugschein gibt es demnach auch nicht. das fahrzeug muss jetzt noch zur abnahme der umbauten (eintragungen) und anschließend zur HU und AU. normalerweise braucht man doch die abmeldebestätigung, jetzt hat auch keine zulassungsstelle mehr auf bei der ich fragen könnte, würde nur ggf schnellstmöglich maßnahmen einleiten. villeicht kann mir hier ja jemand helfen. mfg stefan
Aus welchem Grund wurde der Brief "ungültig" gestempelt ??
Eine "endgültige oder vorübergehende Stilllegung" gibt es seit einiger Zeit nicht mehr.
Ebenso wird auch keine "Abmeldebescheinigung" mehr ausgestellt; insofern fehlt Dir also Nichts in Sachen Fahrzeugpapieren.
Bei ungültigem Fahrzeugbrief müssen neue Fahrzeugpapiere beantragt und eine technische Vollabnahme vorgenommen werden; das Ganze ist bei TÜV bzw. Dekra "zu bekommen"
ungültig wohl aus dem grund, dass es noch ein alter brief ist und der dann wohl bei der nächsten anmeldeung ein neuer ausgestellt wird (zulassungsbescheinigung teil x)
Hi
Ja das stimmt es gibt jetzt einen neuen Schein und einen neuen Brief ( kostet ca 80€) zusammen plus eben deinen Anmeldung. Da brauchst du dich also nicht Sorgen.
was die abmeldebscheinung angeht weis ich leider auch nicht ob man die noch brauch oder nicht aber wenn wirst du dir mirt sicherheit eine Kopie geben lassen können von der zuständigen Zulassungsbehörde.
Bei Papieren sind die meisten ja sehr kleinlich
Und wenn du die brauchst dann würd dir sicher die Zulassungstelle sagen was du zu tun hast um das Auto wieder anzumelden!
Hmm .. dazu braucht der Brief (alte Ausführung der RFahrzeug-Zulassungspapiere) aber nicht explizit als ungültig gestempelt werden. Bei Wiederzulassung werden automatisch Fahrzeugbrief- und evtl. -schein eingezogen und durch die Zulassungsbescheinigugn Tei 1 & 2 ersetzt.
Also ich würde jetzt erst mal den TÜV hinter mich bringen. Dann mit der Prüfbescheinigung und den Papieren, die Du hast, zur Zulassungsstelle und die regeln das dann schon. Schlimmstenfalls wird eine Neuzulassung draus.