Ab wann brauchen Kinder keinen Autositz mehr?
Ab wann brauchen Kinder keinen Autositz mehr? (Sonstiges / Quasselecke)
Hallo engelchen 0174,
habe mich gerade mal für Dich schlau gemacht, vielleicht hilft Dir das ja weiter:
§ 21, 1a StVO mit Wirkung vom 1. April 1993
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt *) und für das Kindeeignet sind.
Daraus folgt, dass die Anschnallpflicht in Rückhalteeinrichtungen für Kinder dann nicht gilt, wenn:
die Kinder das 12. Lebensjahr überschritten haben.
oder 150 cm oder größer sind.
oder auf solchen Kfz-Sitzen befördert werden, für die keine Gurte vorgeschrieben/ vorhanden sind, z.B. Zusatz- oder Notsitze. Dies gilt aber nur, wenn Sitze, für die Gurte erforderlich sind, bereits besetzt sind.
oder keine amtlich genehmigten Kindersitze für das Kind verfügbar sind. Dies trifft z.B. für Kinder der Gewichtsklasse III (bis 36 kg) zu, wenn sie auf dem hinteren Mittelsitz befördert werden und dieser - wie üblich - mit einem Beckengurt ausgerüstet ist, für den ein Sitzkissen nicht geeignet und zugelassen ist. In diesem Fall wird durch das Bundesverkehrsministeriums die Sicherung nur mit Beckengurt empfohlen.
Weitere gesetzliche Ausnahmen für die Anschnallpflicht
Kinder auf Rücksitzen, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen keine Möglichkeit der Befestigung von Kindersicherungseinrichtungen mehr besteht.
Behinderte Kinder dürfen auch in nicht zugelassenen Sitzen (orthopädische Sitze) befördert werden.
Hinweise
Der/Die FahrerIn muss alle Mitfahrer auf die Anschnallpflicht hinweisen und diese insbesondere bei Kindern auch überwachen. Er/Sie darf die Fahrt erst dann beginnen wenn alle angeschnallt sind. Beachtet er/sie dieses nicht, so handelt er/sie nach geltender Rechtssprechung u.U. grob fahrlässig.
Nichtbeachtung der Anschnallpflicht
Verstöße gegen die gesetzliche Anschnallpflicht wird in Deutschland mit einer Verwarnung in Höhe von 30,- belegt der Transport von mehreren Kindern ohne entsprechende Sicherung wird allerdings mit einem Bußgeld in Höhe von 50,- und einem Punkt im Bundesverkehrszentralregister zu Lasten des Fahrers geahndet.
Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Anschnallpflicht bleibt der Versicherungsschutz für das einzelne Kind/den einzelnen Mitfahrer jedoch erhalten.
Gruß
fritzchen
also ein 5 jähriger mit 1.51cm könnte mitfahren ?
Richtig.
Das Alter an sich ist relativ unerheblich, es muss eine vernünftige Rückhaltesicherung vorhanden sein.
Seriengurte sind erst ab einer Körpergröße von 1,50 vernünftig verwendbar. Stimmt die Körpergröße, dann stimmt auch der Seriengurt.
...
Dass hier zusätzlich ein Alter aufgeführt ist, liegt praktisch nur an einem Formalismus aus dem Grundgesetz:
Der Gesetzgeber hat eine besondere, erweiterte Schutzfunktion bei Kindern ("Kind" ist unter 12 Jahre) zu übernehmen.
Mit dem hier gemachten Altershinweis nimmt er diese besondere Aufgabe war und "entzieht" den Eltern irgendwelche eigenen Rechte in der Bestimmbarkeit über das Kind.
alles schön und gut mit dem kindersitz
und der regel ab 12 jahre erst nach vorne.
aber wenn ich bedenke,
das ich einen toyota aygo hätte
und der hat sogut wie keinen kofferraum.
aber eine rücksitzbank!
wäre das kind mit gewichtsgerechtem kindersitz
doch eher vorne sicherer.
die meisten unfälle passieren doch vorne
genausogut wie hinten
und bei diesen wagen,
bräuchten nur ca. 30cm eingequetscht werden
bis die rückbank zusammengeschoben wird
und das kind im lebensgefährlichen bereich wäre.
da ist es doch vorne wesentlich besser
und auch sicherer aufgehoben.
daher wäre ich für eine änderung des gesetzes
bei auto's mit sehr wenig kofferraum.
zum besseren schutz des kindes im verkehr!
dadurch das der vordersitz nach hinten geschoben würde. würde es auch nicht in's lenkrad, schaltknüppel oder türgriff kommen.