Auto von mir anmelden, versicherung durch freund, hat es für mich nachteile
Mein Bekannter hat sich ein anderes Fahrzeug gekauft und voll bezahlt. Er hat mich gebenten, das Fahrzeug auf meinen Namen zuzulassen. Die Versicherung-
Doppelkarte ist auf seinen Namen.
Habe ich dadurch Nachteile, zumal auch ich einen eigenen Wagen fahre. Klar, er greift durch die Steuern Abbuchung immer
auf mein Konto zu bzw in meine Tasche.
Was gibts noch für Ärgernisse / Nachteile?
Ihr könnt hierhinein schreiben oder aber auch direkt antworten. Dazu dann spezieller Kontakt-EMail
Gruß
handycalle
Gegenfrage warum meldet er das Auto nicht einfach auf sich an!?
Wenn der nicht zahlt zahlst du und wer weiß obs dann noch s n guter Freund ist!
Servus
Was ist wenn er einen Unfall hat?
Mein tipp an dich machs nicht da gehst du jeden ärger aus dem Weg.
mfg Vwfreak
Ganz einfach, wenn du den Wagen auf dich zulässt bist du für Spießer und Uniformträger der Halter.
D.h. wenn er geblitzt wird bist du dran incl. der Punkte, es sei denn du willst jedesmal zum anwalt um die Grünen vom gegenteil zu überzeugen.
Falsch geparkt, du bekommst die Knolle.
Anzeige dritter wegen was auch immer, du bist dran.
Anmelden von Fahrzeugen Frau+Kind auf deinen Namen, ja klar.
Anmelden von Fahrzeugen anderer Verwandter und Freunden, um Gottes willen, nach Erbschaftsstreitigkeiten und begatten der Freundin des anderen die 3 schlimmste Streitplattform.
Lass es !!!!!
Hallo,
gesetzlich gesehen bist Du der Halter des Fahrzeugs mit allen Vor- und Nachteilen:
Finanzamt und Versichung holen sich erst einmal das Geld von Dir.
Du bist für den sicheren Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.
Du mußt Strafen bezahlen und kannst auch Punkte in Flensburg kassieren.
Und im Falle eines Unfalls steigen die Prozente für den "Fahrzeughalter".
Überleg Dir, wie gut Du Deinen Freund wirklich kennst.
Finanzamt nimmt sich Steuern vom HALTER, der Versicherer seine Prämie jedoch vom VERSICHERUNGSNEHMER; der in DIESEM Fal hier nicht identisch mit dem Halter wäre.
Ich nehme mal an, dass Dein Bekannter momentan wegen Steuerschulden o.Ä. kein Auto auf seinen Namen zugelassen bekommt.
Für DICH bestehen bei solch einer Konstellation die "Risiken":
- Schuldner ggü. Finanzamt bzgl. KFZ-Steuer
- Zeitaufwand, wenn Knöllchen o.Ä. wegen mit dem Fahrzeug begangener OWi's ins Haus geflattert kommen.
Um Dich gegen solche Knöllchen oder Schlimmeres abzusichern, ist jedoch DRINGEND ANZURATEN, dass Du ein formloses Schriftstück aufsetzst, in dem Du die "komplette Verfügungsgewalt" über das Fahrzeug auf den Fahrzeugeigentümer (Deinen Freund) überträgst; also ALLE Schlüssel UND Fahrzeugpapiere.
Für die Versicherungsprämie haftet Dein Freund als Versicherungsnehmer eh' alleine.
Damit kannst Du jedes Knöllchen, Anhörungsbogen usw. in Zusammenhang mit dem Auto 1:1 weiterreichen und bist bzgl. dieser Dinge auch rechtlich aus dem Schneider.
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Ich hab' das Ganze mit einem auf mich zulelassenen, jedoch im Eigentum meines Bruders befindlichen Auto schon mehrfach durchexerziert, wenn "der Gute" mal wieder etwas zu tief geflogen war u.A.
-- Ein kurzer Verweis auf die "komplette Verfügungsgewalt" meines Bruders über das Fahrzeug - natürlich musst Du im Fall des Falles die kompletten Daten Deines Freundes mit angeben .. Anhörungsbogen eintüten und zurück zum Absender
That's it für Dich.
Falls Interesse, kann ich Dir die entsprechenden Paragrafen bzw. Urteils-Aktenzeichen raussuchen.
Nööö, Anwalt ist max. EIN Mal nötig -- wenn überhaupt. ___ Es gibt da eindeutig ausgefallenen MusterUrteile, die denjenigen zum "effektiven Halter" küren, der die komplette Verfügungsgewalt (Schlüssel UND Papiere) in Händen hält. __ Und hier ist der "Strohmann" ja noch nicht einmal Eigentümer des Fahrzeugs -- also halb so wild; gibt allen Falls etwas Schreibarbeit auf "Anhörungsbögen"
So ist es ! Ich habe eine Tochter ... die manches mal nur "blöde" parkt! Tja, da bekommt man (ich) halt öfters mal Poscht ... )) Gr.BigM
Ob nun formloses Schriftstück oder nicht -- Fakt ist laut diverser Gerichtsurteile, dass DER als Halter eines Fahrzeugs anzusehen ist, der die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat - Diese ist durch den Besitz aller Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel gegeben. Ich kann Dir die AZ' gerne raussuchen __ Ich WUSSTE ja, dass da von Dir noch was kommt
@hosenmatz ___ Falls Du meinen Kommentar da mit einschließst, könnte ich Dir das Gegenteil gleich mehrfach beweisen .. anhand schriftlicher Urteilsausfertigungen - aber ich hab' einfach keine Lust mehr, jede Deiner "Klugheiten" zu sezieren. ich-habe-fertig
Entschuldige bitte meine infame unkenntnis und die grotoide blödheit so wie das gefährlichen halbwissen.
Werde mich in ein Kloster zurückziehen und Buße tun!!
Entschuldige bitte meine infame unkenntnis und die grotoide blödheit so wie das gefährlichen Halbwissen.
Werde mich in ein Kloster zurückziehen und Buße tun!!
Siehste jetzt haste mich schon so kirre gemacht
)
Danke für die Blumen !
Das ist ja alles sehr durcheinander, vor allem ich.
Was ist jetzt, wenn das Auto auf meinen Namen angemeldet ist. Versicherungsnehmer ist mein (jetzt Ex-) Lebensgefährte. Er zieht aus, meldet aber das Fahrzeug nicht um. Mann weg, Auto weg.
Wo und wie kann ich jetzt noch verhindern, dass er Mist damit macht?
Folgenes ich hab auch ein Fahrzeug für jemanden angemeldet und der jenige weigert sich das Auto von meinen Namen abzumelden wegen einer streitigkeit was kann ich tun um das Fahrzeug irgendwie abzumelden? bzw wo kann ich mich schlauer machen Fakt ist das Fahrzeug muss nötig abgemendet werden bevor er scheiße baut und ich dafür geradestehen muss zb wer er geblitzt wird oder sonst irgendwas weil sonst fällt das auf mich zurück