Sicherheitsabstand vor einem stehenden Auto
Ok Chef!!!
Wenn man mit dem Auto fährt, und vor einem steht (fährt nicht) ein Auto auf der Fahrbahn und man fährt diesem hinten drauf, da man nicht mehr genug Zeit hatte zu bremsen. Kann einem dann die Polizei vorwerfen nicht genügend Sicherheitsabstand eingehalten zu haben? Der Sicherheitsabstand gilt doch nur zwischen zwei fahrenden Autos.
Ja sicher kann einem die Polizei vorwerfen was falsch gemacht zu haben,
wäre ja noch schöner wenn jeder auf mein Auto drauf donnern könnt ohne Schuld zu haben!
Du musst ja immer und zu jeder Zeit vor nem Möglichen Hinderniss zum stehen kommen und gerade dann wenn da Auto noch steht ist es ja noch eher abzuschätzen!
Solche Fragen te....
Wenn du Sichreheitsabstand halten will willst du wohl hinter ihm warten weil du sonst in den Sicherheitsabstand reinfahren könntest!?
Viel Spaß beim warten bis der Fahrer kommt....
Hallo
Die Frage ist wohl ein Griff ins Klo, denn nartürlich wenn du hinten auf ein stehendes Auto auffährst wirst du wohl was falsch gemacht haben )))
Gruss HoAcc
"Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld !!!"
Altbekannter Spruch der meiner Meinung nach zu 99,9% aller Fälle zutreffen wird oder hat.
Gruß
BigM
In Abwandlung des Spruch's:
Wenn's blitzt warste zu schnell -- Wenn's hupt warste zu langsam
könnte man hier sagen:
Wenn's kracht warste eingeschlafen -- wenn Du mit offenen Augen in ein parkendes Auto gerauscht bist, biste Schlafwandler
ansonsten: T R O L L A L A A A A R M !!!!!
An den Alarm hatte ich auch schon gedacht. Obwohl viele Fragen so selten däml... sind dass sie schon wieder Ernst genmeint sein könnten oder sogar sind ! Gr. BigM
Ich glaube meine Frage wurde hier nicht ganz verstanden. Klar habe ich etwas falsch gemacht, wenn ich jemandem hinten reingefahren bin, aber meine Frage lautete ob man zu einem stehenden Auto rein rechtlich gesehen überhaupt einen "Sicherheitsabstand" einhalten kann??? Existiert dieser Begriff in diesem Zusammenhang überhaupt? Hier geht es nicht darum herauszufinden wer Schuld trägt, sondern herauszufinden wie man mich rechtlich belangen kann.
Und bitte, solche Klugscheissersprüche kann sich hier jeder sparen.
Also, Klugscheissersprüche gibt hier Keiner ab. Meine Vorredner passen sich nur dem Niveau der Frage an, aus der man wirklich nicht nachvollziehen kann, worauf Du hinauswillst.
Wenn das, was ich aus Deiner Frage herausgelesen habe richtig ist, dann hast Du in de Tat wirklich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten und kannst diesbezüglich belangt werden.
So, und nun ist hier wieder Frieden im Plenum, klar?
Schönen Abend
Geschwindigkeit.
Jeder darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
ER DARF NUR SO SCHNELL FAHREN DAS ER INNERHALB DER ÜBERSEHBAREN STRECKE (FAHREN AUF SICHT) HALTEN KANN.
Quelle:
http://www.schlieker.de/index-leer.htm?sachv_content_verkehrsregeln.htm~content
Der letzte Punkt war ja wohl bei Dir nicht gegeben sonst wärst Du dem stehenden Wagen ja nicht reingefahren.
Blecky
Vielen Dank! Endlich mal eine etwas kompetentere Antwort. Demnach besagt Tatbestand 12.3, dass der
erforderliche Abstand zu einem VORAUSFAHRENDEN Fahrzeug nicht eingehalten wurde. Dies trifft bei mir also nicht zu, da das Fahrzeug stand und nicht fuhr. Dann würde wohl eher Tatbestand 1.4 zutreffen.
Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen.
Grüße
Chull