Abwrackprämie Sonder KFZ
Hallo
möchte meinen 15 Jahre alten Transporter abwracken und versuche ständig die Hotline zu erreichen aber das wird wohl nichts. Versuche deswegen hier mein glück.
Ist mein Transporter Abwrackberechtigt oder nicht im Brief steht Sonder KFZ Bestattungswagen.Habe ihn damals so gekauft und angemeldet bin natürlich kein Bestatter sonder Privatperson.
Falls es mit dem SonderKFZ nicht geht kann ich das beim Abmelden einfach rückgängig machen und eine PKW Zulassung daraus machen.
Neeee, SOOO schlau waren schon Andere.
Das Fahrzeug muss ALS P K W !!! mindestens 12 Monate auf den selben Halter zugelassen sein wie das zu erwerbende Neu- bzw. Jahreswagenfahrzeug.
Also ist es nicht möglich??
obwohl Wohnmobile als Sonder KFZ begünstigt werden wo ist den da die Logik.Es ist doch ein PKW da es keine LKW Zulassung hat.Habe im netz mal gegoogelt aber der eine sagt geht der andere sagt geht nicht.
Unter der Rubrik "Fahrzeugart" MUSS PKW... stehen - sonst is' Essig mit Prämie.
"Sonderfahrzeuge" gibt es bereits seit 1.3.2007 offiziell nicht mehr; bei der Umschreibung bekämst Du zwar wohl "PKW" eingetragen, aaaaber: in 12 Monaten is' schon lange Ende mit der Abwrackprämie .. und wie gesagt: Zulassung ALS PKW mindestens 12 Monate (taggenau=) auf den Halter, der die Prämie beansprucht.
Also NIX mit Prämie in Deinem Fall.
Hallo,
deine Antwort ist glaube ich (mit aller vorsicht und höfflichkeit)Falsch.
In der BAFA steht:
4. Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Personenkraftwagen (Pkw) im Sinne dieser Richtlinie
Ein Personenkraftwagen (Pkw) im Sinne dieser Richtlinie ist ein Kraftfahrzeug zur
Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern, das als Personenkraftwagen oder als
Fahrzeug der Klasse M1 (nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) in
den Zulassungsdokumenten ausgewiesen wird.
Hierbei ist die Klasse M1 ausschlaggebend.
unter dieser Internet-Seite des Kraftfahrt Bundesamtes stehen alle M1 Klasse KFZ aufgelistet.http://www.womotouren.de/kfz_steuer/Systematisierung_Kfz_2005_.pdf.
Da steht unter anderem auch das ein Leichenwagen nach der Fahrzeugklasse eine M1 Klasse ist.
Theoretisch müsste es also Abwrackprämie berechtigt sein.Oder?
Im Steuerbescheid steht kurz und knapp.
Kraftfahrzeugsteuer Fällig am und der Betrag.sonst nichts.
Leichenwagen: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz unter dieser Kategorie fallen auch Beschussgeschützte Wagen Krankenwagen und Wohnmobile
Ich habe vor 3 Tagen die Frage gestellt und in der Zwischenzeit das Netz nach antworten durchsucht.
Du musst mal oben lesen wo ich gefragt habe ob ich das Auto beim abmelden als pkw umschreiben lassen kann.Das wurde mit nein beantwortet.
Meine definition ist nicht meine sondern steht im Verzeichnis des Kraftfahrt Bundesamt Systematisierung von KFZ und ihren Anhängern Stand Mai 2005.Und neben dieser definition(PKW mit besondere Zweckbestimmung) ist auch der Leichenwagen gelistet.
Ich kann dir auch gerne meinen Steuerbescheid zu faxen da du ja erkannt hast das ich einer von 4 millionen deutschen bin der nicht lesen kann.
Meine Meinung ist genau wie deine Ansichtsache es sei den du arbeitest bei der BAFA oder bei der Zulassungstelle und kennst dich damit genau aus.
Ich arbeite weder bei der BAFA noch bei der Zulassungstelle.
Hoffe das ich damit deine Frage beantwortet habe warum ich in einem Forum diese Frage gestellt habe(gefärliches Halbwissen).
Ach ja noch einen Grund warum ich hier ne frage gestellt habe ist das ich bei der hotline der BAFA nicht durchkomme aber das habe ich ja auch schon einmal geschrieben.
Werde mein Glück bei der Zulassungstelle und der BAFA versuchen bevor ich Opfer des Staates werde.
Trotzdem danke für die hilfreichen Ansichten/Antworten
http://www.kba.de/cln_005/nn_124394/DE/Statistik/Fahrzeuge/Besitzumschreibungen/FahrzeugklassenAufbauarten/fahrzeugklassen__inhalt.html?__nnn=true.
Methodisch Erläuterung anklicken.
Alles andere ist unötig brauche in einem Forum nicht geschwollen daher reden um meinen akademischen Titel hervor zu heben.
99% deines Textes hat mit der eigentlichen Frage nichts zu tun,und ironische Bemerkungen als Hilfe darzustellen hilft auch nicht weiter.
Der einzigste Satz wo ich dir zustimme ist:"Du weißt es selber nicht, hier kann es auch niemand genau sagen,"ERGO"Frage jemanden der sich 100%auskennt.
Entschuldige mich noch wegen meiner Rechtschreibung und meiner Gramatik
Grammatik mit 2 MM nech!!