Darf ich nach beim Strassenverkehrsamt noch zum Käufer fahren?
Darf ich nach beim Strassenverkehrsamt noch zum Käufer fahren ? (Autokauf)
Du meinst, nachdem der Wagen abgemeldet ist? Nein.
Nein!Nach der Abmeldung darf nicht nehr gefahren werden.
Fahr mit dem Käufer zum Amt und melde den Wagen da auf ihn um. Oder du fährst zum Verkäufer, lässt den Wagen da, nimmst die Schilder und Papiere im Zweitwagen mit und meldest den Wagen dann beim Amt ab. Oder oder oder... jedenfalls ist der Wagen nach der Abmeldung aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Keine Chance!
Mit einem abgemeldetem Fahrzeug darf man - unter bestimmten Voraussetzungen - nur auf direktem Wege zum TÜV und/oder zur Zulassungsstelle fahren.
Andere Wege sind mit einem abgemeldeten Fahrzeug nicht erlaubt!
Blecky
hallo fagerhult,
ich kann mich meinen vorschreibern anschließen, nach der abmeldung deines fahrzeuges ist eine fahrt auf dem kürzesten weg von deiner für dich zuständigen zulassungsbehörde zu deinem wohnort auf dem direktesten weg mit dem abgemeldeten pkw noch zulässig.
die fahrt zum käufer allerdings nicht.
du hast hier die möglichkeit wie pepe jones anmerkt den käufer zur ummeldung mitzunehmen, oder du besorgst dir kurzzeitkennzeichen und überführst dann das fahrzeug.
hier noch zum nachlesen der link und der text:
http://www.muenster.de/stadt/kfz/zulassungsverordnung2007.html