Jahreswagen aber unfall auch abwrackprämie?
hallo ich möchte meinen 12 jahre alten wagen verschrotten und mir einen jahreswagen holen der 2,500 km hat aber ein unfallwagen.....krieg ich da trotzdem die abwrackprämie oder muss der jahreswagen unfallfrei sein ? es wär ein seat ibiza 1,4 benzin baujahr 09/2008....aber sehr starker unfallschaden...
Servus du müsstest ihn bloß Zulassen auf dich, und schon bekommst du sie!
In den Richtlinien gibt es dazu keine Angaben.Das heißt Unfallwagen zulässig,er muß aber auf Dich zugelassen sein.Das wiederum setzt einen gültigen TÜV,und damit die Beseitigung des Unfallschadens voraus.
Überlegen würd ich mir die Sache aber schon genau.
MfG
ob unfall oder nicht ist egal. zulassungsfähig, fahrbereit, inkl. gültiger HU/AU etc. sollte der wagen aber sein. denn zulassen musst du ihn. sonst is nix mit prämie
Das wollte ich auch sagen bloß der Tüv ist bei mir selbstverständlich zur Anmeldung! mfg VWfreak
das der wagen zulassungsfähig ist und er den nicht nur wegen des altmetallwertes kauft, davon bin ich einfach mal ausgegangen
jetzt hast du mich dazu gebracht, diesen eigentlich selbstverständlichen aber wichtigen zusatz meiner antwort hinzuzufügen
Wichtig ist, das der Unfallwagen A.) aus erster Hand, und B.)der Vorbesitzer der im KFZ Brief eingetragen ist den Richtlinien für die Verschrottungsaktion entspricht!( z.B.Autohaus, Werksangehöriger, Hersteller, usw.)
Beachten solltest Du und der Vorbesitzer auch, das das Fahrzeug, wenn es denn einen Totalschaden hat auch noch einen Restwert hat, den der Vorbesitzer dann ja nicht bezahlt bekommt. Auch kann die Versicherung bei einem Total- oder Haftpflichtschaden bei der Zahlungsabwicklung z.B. die MwSt. teilweise in Abzug bringen wenn vom Versicherungsnehmer kein Ersatzfahrzeug mit ausweismöglichkeit der MwSt. gekauft wird.
Außerdem, wenn Du das Unfall-Fahrzeug anmelden willst, kann es sein, da Du als Privatmann nicht von der Vorführung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt befreit bist, dass Du das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt vorführen mußt. Und dann, wenn das Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist, keine Zulassung bekommst.
MfG
rama