Fahrzeug verkaufen, Nummerschilder dran lassen?
Hallo,
ich möchte mein Fahrzeug verkaufen (da ich mir ein neues hole).
Der Käufer möchte gerne gleich mit meinen Kennzeichen das Auto "überführen".
Kann es für mich irgendwelche Nachteile dabei geben?
Außer das ich für das neue Fahrzeug neue Kennzeichen benötige?
Muss ich auf etwas bestimmtes achten?
Danke!
Ich währe da sehr vosichtig,immer hin ist das Auto noch auf dich zuglassen.Auf jeden fall alles schriftlich fest halten und darauf bestehen das er dass Auto sofort nach der überführung abmeldet.
Unbedingt von der Identität des Käufers überzeugen; u.A. auch Kopie des Reisepasses/Perso UND "WICHTIG!!!" des Führerscheins verlangen.
Du haftest für alle Schäden, die der Käufer nach Übergabe des Wagens evtl. "anrichtet", bis das Fahrzeug ab- bzw. umgemeldet ist -- AUCH, wenn Du Zulassungsstelle und Versicherer informierst.
Halte im Kaufvertrag für solche Eventualitäten fest, dass der Käufer Dir ALLE finanziellen Nachteile - insbesondere die Rückstufung des SF-Rabatts - ersetzt.
Der schlimmste Fall: Wennd er Käufer mit dem Fahrzeug "durchbrennt" und weiter auf Deinen Namen angemeldet lässt, haftest Du bis zu dessen Auffindung bzw. zweifelsfrei nachgewiesenem Verbleib für die KFZ-Steuer ... denn ohne Papiere kannst Du ein Fahrzeug, das dann ja zudem nicht mehr in Deinem Eigentum steht, nicht abmelden !!!
Einem Käufer, den ich zudem nicht kenne, würde ich das Fahrzeug nur abgemeldet übergeben; dieser kann sich ja Kurzzeitkennzeichen für Überführung und Zulassung auf den eigenen Namen zulegen.
Auch bei so genannten "guten Bekannten" ist oftmals Vorsicht angeraten -- die sind manchmal sogar etwas "lässiger" in der Wahrnehmung ihrer Pflichten als Fremde.
Zudem: Wenn Du die Kennzeichen des bisherigen Autos auf das Neue übernehmen willst, musst DU dieses Kennzeichen reservieren lassen und das bisherige Fahrzeug muss "umgekennzeichnet" werden, auch wenn es im selben Zulassungsbezirk angemeldet bleibt. Da wärest Du dann auf Gedeih und Verderb dem neuen Eigentümer ausgfeliefert: Wenn der Dein Kennzeichen behalten will, gibt er es einfach nicht frei ... ER bekommt im Augenblick der Übergabe die volle Verfügungsgewalt über Fahrzeug, Papiere und Ummeldungsmodalitäten.
und dann zum x-ten mal:
MAN VERKAUFT NIEMALS EIN ANGEMELDETES FAHRZEUG !
warum nicht ?
weil man niemals so dumm denkt, wie es kommen könnte.
extremszenario:
du verkaufst dein angemeldetes fahrzeug mit kennzeichen, und der käufer fährt damit los. einen tag später wird der wagen als fluchtfahrzeug bei einem bewaffneten raubüberfall verwendet, bei dem menschen getötet wurden. alles, was die zeugen hatten, war die beschreibung des fluchtwagens, und die kennzeichen. und bei wem wird dann das haus gestürmt ? wer ist es, der erstmal am boden gefesselt mit einer schusswaffe ins genick gedrückt liegt, während zusätzlich mehrere SEK-beamte mit ihren waffen auf ihn zielen ? ganz sicher nicht der, dem du das auto verkauft hast. es werden du, deine frau, deine kinder und alle weiteren personen im haus sein. da wird keiner freundlich fragen was du zur fraglichen zeit gemacht hast. der erste freundliche, dem du nach mehreren stundenlangen vernehmungen die geschichte vom verkauften auto erzählen kannst, wird der haftrichter sein. du bist nämlich der haupttatverdächtige, und das solange, bis die geschichte mit dem autoverkauf bewiesen ist. sprich bis sie beim umkrempeln deiner bude den kaufvertrag gefunden haben. solange bist du aber in untersuchungshaft.
aber meistens läuft es so ab:
der käufer gurkt mit der karre rum, und es ist ihm egal ob er geblitzt ird, oder falsch parkt. die post bekommst ja du, und nicht er. der käufer ist da schon über alle berge.
unbedingt abmelden
alle "Eventualitäten" sind damit beseitigt
vielleicht willst Du ja auch das gleiche Kennzeichen
wieder an Deinem nächsten Wagen haben.
MfG