Parken ohne AU und HU
Besteht eine Ordnungswidrichkeit nach §29,
wenn ich mein Fahrzeug auf einen Parkplatz
ohne AU und HU abstelle? Das Auto ist
angemeldet und versichert.Es wird aber nicht im Straßenverkehr bewegt.
Hallo
Wenn ein Auto im Öffentl. Strassenverkehr steht oder fährt muss eine gültige Hu/Au bestehen ! Es interressiert nicht ob es nur an der Strasse steht wenn die Polizei das endeckt werden se sich bei dir melden, wenn auf dem Parkplatz die Stvo gilt. Wenn das bei dir Privat auf deinen eigenen Grund und Boden steht ist das was anderes. Aber es enstehen auch Strafen wenn ein Auto angemeldet ist und die Hu z.b. halbes Jahr überzogen ist, kann auch zum Verlust der Fahrerlaubnis führen wenns extrem wird
Gruss HoAcc
Wenn das Fahrzeug angemeldet und versichert ist, sollte eigentlich auch eine AU und HU vorliegen.
Wird das Fahrzeug auf einem Privat-Grundstück (abgeschlossen und nicht frei zugänglich!) bewegt, spielt es keine Rolle.
Wird das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen oder frei zugänglichen Grundstücken geparkt oder bewegt, muß die AU und HU vorhanden sein.
Sollte natürlich mit einem Fahrzeug das keine HU besitzt, ein Schaden (Unfall) verursacht werden, sieht es mit der Versicherung schlecht aus. In solchen Fällen wirst du mindestens einen Teil wenn nicht sogar alles tragen müssen.
Wenn es die Behörden sehen, kostet es je nach Überschreitung ordentlich Geld. Dies kann bishin zum Bußgeldverfahren gehen.