1. Wandlung bzw. Haftung/Gewährleistung außerhalb der Garantie? 2. Falsche Fahrzeugangaben in Zul
Ansprüche können über den Gewährleistungsrahmen hinaus keine geltend gemacht werden. Garantie und Kulanz sind rein freiwillige Leistungen.
zum Erfahrungsbericht unter "HightowerB", Renault Megane Grandtour 1,5 dci, 78 kw, 106 PS, ca. 72000 km, Baujahr 2005, EZ 01/2006:
Lassen sich aus der Schadenshäufigkeit noch Ansprüche gegen Renault oder die Werkstatt ableiten?
Das Fahrzeug ist Ende 2005 gebaut (damit eines der Letzten aus dieser Serie), also ein 3333/141 lt. Herstellerliste, Ausführung Dynamique (lt. Prospekt und Bestellung). In der Zulassung ist 3333/AGS vermerkt. Diese Reihe wurde erst ab 2006 gebaut, ist von den Ausstattungsvarianten anders (Dynamique gar nicht verfügbar) und erbringt bei verschiedenen Gebrauchtwagenbewertungen einen geringeren Preis. Kann ich hier Ansprüche geltend machen; dies, zumal ich mit der Qualität (s.o.) mehr als unzufrieden bin?
Dank für Ihre Antwort vorab!
Ich versteh das Problem nicht ganz.
Was hast Du denn nun tatsächlich geliefert bekommen?
A.)
Ein Fahrzeug entsprechend der Bezeichnung 3333/141 MIT Dynamique Paket, also wie bestellt?
Oder
B.)
Ein Fahrzeug entsprechend der Bezeichnung 3333/AGS, bei welchem es das Dynamique Paket ja gar nicht gab?
Oder
C.)
Fahrzeug entspricht A, ist aber als B ausgewiesen?
Wenn A, dann ist doch alles ok, Du hast bekommen was Du bestellt hast.
Wenn B, warum fällt Dir das fehlende Dynamique Paket erst jetzt auf?
Wenn C, dann kann sich das im Wiederverkaufspreis niederschlagen - muß aber nicht!
Das ist wohl keine Grundlage für Irgendwelche Ansprüche.
Du wirst den Händler wohl kaum für das Preisgefüge auf dem Gebrauchtwagenmarkt verantwortlich machen können.
Letztendlich - wann und wie oft die Bezeichnung geändert wurde spielt keine Rolle - sofern das Fahrzeug der Bestellung entspricht.
Blecky