Kann man ein auto ohne Frührerschein anmelden?
kan man ohne Frührerschein ein auto bei zulassungsstelle auf sich anmelden? und wie sieht es mit der Versicherung aus? Darf man dann als Fahrzeughalter eingetrage werden?
Zu 1: Ja
Zu 2: Ja
Grundsätzlich stimmt die Aussage von @MOAS
zur Ergänzung:
... allerdings muss der Versicherungsnehmer (Vertragspartner des KFZ-Versicherungsunternehmens) einen Führerschein haben.
Der Versicherungsnehmer muss jedoch nicht auch der in den Fahrzeugpaieren eingetragene Halter sein.
Viele Versicherer verlangen jedoch etwas höhere Prämien, wenn Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind.
warum muß der Vn einen Führerschein haben?
Ist mir neu.
Gruss
Mir auch, dürfen dann Firmen keine Autos versichern weil sie keinen Führerschein haben?
Bei JEDER Aufnahme eines KFZ-HaftpflichtVersicherungsvertrages musst Du eine Kopie Deines Führerscheins beilegen und im Antrag auch die Frage nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins beantworten; fehlen diese Angabe und Führerscheinkopie, kommt der Vertrag nicht zu Stande. ___ Anders bei Firmenfahrzeugen: Da ist der VN keine natürliche Person; hier muss die Firma als VN sicherstellen, dass jeder Fahrer des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Wenn aber Herr Lagerfeld zB sich einen RR kauft und in
D zulassen will,muß doch nicht sein Chauffeur den
Wagen versichern oder?
Kann mich nicht erinnern das meine Versicherung bei den letzten Wagen meinen Führerschein sehen wollte.
Kann natürlich auch sein weil ich persönlich bekannt bin.
Ist mir sonst echt neu.
Ich dachte immer der Halter wäre dafür verantwortlich das der Fahrer einen Führerschein hat und nicht die Versicherung.
Das klären wir noch.Hab gerade Anfrage laufen.
Zur Übersichtlichkeit hier mal die "Versicherungsangelegenheit" als Antwort; Vorgeschichte siehe Kommentare zu vorhergehendem Posting:
Ich musste auch nur beim Antrag für mein 1. Auto meinen Führerscheinbesitz nachweisen; danach nie mehr .... ich war aber immer beim selben Versicherer versichert
Dieses Procedere ist auch bei anderen Versicherungen gängige Praxis; bei Wechsel des Versicherers muss man aber wieder seinen Führerscheinbesitz nachweisen.
Frag' mal Einer nach dem Sinn des Ganzen: Es gibt wohl Keinen, da Du ja zwischenzeitlich Deines Führerscheins "verlustig" gehen könntest; in dem Fall wird ja der Versicherungsvertrag ja nicht automatisch ungültig.
Zur Einrede von @MOAS:
Der Halter ist immer aktuell verantwortlich dafür, dass er sein Fahrzeug einem Fahrer nur dann überlässt, wenn dieser einen gültigen Führerschein nachweisen kann.
Ist mir schon klar war etwas Ironie.
Nicht das wir uns falsch verstehen, ich habe nie behauptet das man den Füherschein nicht vorlegen muß.
Es ist mir nur nicht bekannt und ich sehe auch keinen Sinn darin.
...na dann versuch' mal, 'nen KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag OHNE Vorlage des Führerscheins bzw. dessen Fotokopie bei 'nem Versicherer abzuschließen, mit dem Du bisher noch keinen KH-Versicherungsvertrag hast --- Viel Spaß dabei ___ btw Es muss nicht Alles einen Sinn haben, was in diesem unserem Lande so Alles geregelt ist ___ Übrigens: Minderjährige können sehr wohl eine Fahrerlaubnis erwerben -- AUCH für FS-Klasse "B": Stichwort: "Begleitetes FAhren ab 17"
Ich sprach ja auch von "natürlichen Personen" !!!
.. und ein drittes Mal:
[Zitat] Quelle: http://www.versicherung.net/kfz-versicherung/fuehrerscheinbesitz.html
Die Dauer des Führerscheinbesitzes stellt in der Kraftfahrzeughaftpflicht- bzw. Fahrzeugversicherung ein subjektives Gefahrenmerkmal dar. Ein "Führerscheinneuling" ist statistisch gesehen häufiger in Unfälle verwickelt als ein erfahrener Kraftfahrer. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber den Führerschein auf Probe bzw. Motordrosselungen bei jungen Motorradfahrern festgelegt. Die Kraftfahrtversicherungen belegen den Fahranfänger mit einem höheren Versicherungsbeitrag als den Erfahrenen.
[/ZitatEnde]
Offenbar dient danach die Angabe des Zeitpunkts des Führerscheinerwerbs (und deren Nachweis) der Risikoeinschätzung des Versicherers.
Im VVG hab' ich dazu auch (noch) nichts gefunden; scheint also reine "betriebliche Übung" der Versicherer zu sein.