Autokauf in Polen un nach Deutschlan mit neumen?
Hallo!Ich möchte in Pohlen ein Auto kaufen und in Deutschland anmelden.Was muss ich tun?Muss ich Zoll bezahlen?Wie hoch ist die Gebühr?Was wird wie das Auto hat "H" Zulassung?
Geht ganz normal,Zoll ist nicht zuberücksichtigen,da Polen zur EU gehört.Nur Mehrwertsteuer.Nutze mal die Suchfunktion,ähnliche Themen sind schon mehrfach behandelt worden.
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...
Zur Zulassung eines Autos aus einem EU-Mitgliedsland guggst Du hier:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...
Zölle fallen innerhalb der EU NICHT an; Mehrwertsteuer nur bei Neufahrzeugen und evtl. restaurierte Fahrzeuge, vom Händler/Restaurateur auf Rechnung bezogen.
Zur Erteilung eines H-Kennzeichens oder eines roten 07er-Wechselkennzeichens für historische Fahrzeuge guggst Du hier:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/Z...
Hallo erstmal will mir in polen auch ein auto kaufen.
Hab schon eins gefunden was mir gefällt ist kein neuwagen ist baujahr 2006 nissan 350z, nur irgendwie weis ich jetzt nicht genau weiter also wie mache ich das jetzt genau mir dem autokauf.
Fahr ich jetzt nach polen seh mir das auto an kaufe es und stelle es beim bekannten in garage fahre nach deutschland hole mir schilder melde das auto an hole das auto ab und gut ist.
Also ich bin mir nicht sicher wegen MWST muss ich die zahlen weil manche sagen neuwagen nur. Aber beim händler bei dem ich kaufen will das steht der preis im brutto, bedeutet das dass ich nur netto zahle und in deutschland 19% nachzahle. Oder zahle ich brutto und in deutschland gar nix mehr. Weis irgendwie nicht weiter.
Bräuchte am besten so eine schritt für schritt anleitung für auto kauf in polen :).
19% MwSt. werden nur bei Neuwagenkäufen im EU-Ausland in Deutschland erhoben; bei Gebrauchtwagen ist der jeweilige "Mehrwertsteuer"-satz im Herkunftsland .. hier also Polen zu zahlen.
Für die Überführung auf eigener Achse brauchst Du internationale Ausfuhrkennzeichen für das Fahrzeug; erhältlich bei der Zulassungsstelle in Polen.
Nur als Hinweis für Andere, die über die Suche Infos finden:
"Neuwagen" ist zollrechtlich anders definiert, als im allgemeinen Vertragsrecht.
Zollrechtlich ist ein Neuwagen ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung nicht älter als 6 Monate ist UND nicht mehr als 5.000 Kilometer gelaufen ist.
Wird auch nur eine der Bedingungen erfüllt, dann handelt es sich um einen "Neuwagen", bei dem die Mehrwertsteuer im Rahmen eines EU-Importes anfällt.