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Wo ist der unterschied zw. parken u. halten?

F
Fish
January 05, 2009

ich habe auf einer nicht beschilderten Fläche " gehalten " und eine Torte abgegeben , ich war ca. 10 m von meinem Fahrzeug entfernt und dies für max. 2 min.
Als ich zum Fahrzeug kam hatte die Dame von der Stadt mir einen Zettel von 25 Euro ans Auto geklemmt .Auch ohne Schild war mir klar das ich dort nicht parken darf , ich hatte kurz gehalten und meines erachtens nicht geparkt im Sinne der Gesetze
Behindert hatte ich mit sicherheit niemanden

A
anon58550229
January 05, 2009

Dann hast Du GEPARKT.

Mit Behinderung wären's noch ein paar T€uronen mehr geworden.

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält (und im Fahrzeug sitzen bleibt), der parkt.

A
anon45725177
January 05, 2009

Wer sein Fahrzeug verläßt,der parkt,egal wie lange das dauert.Eine Behinderung Anderer ist dazu nicht nötig.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php

B
Blecky
January 05, 2009

Fahrzeug anhalten und drin sitzenbleiben = HALTEN!

Wenn das HALTEN länger als 3 Minuten dauert wird daraus PARKEN!

Wenn ich das Fahrzeug jedoch verlasse, ist SOFORT ab der ersten Sekunde der Tatbestand des PARKENS erfüllt, - da braucht die Politesse nicht erst 3 Minuten zu warten!

Dumm gelaufen und vielleicht auch etwas "kleinlich" von der Politesse, aber rechtlich einwandfrei!

Blecky

M
MatzeW
January 10, 2009

Halten = bis zu 3 Minuten, wobei man sich in Reichweite des Fahrzeuges (im Inneren oder bei Be- und Entladetätigkeiten) aufhalten muß.

Parken = Wenn das Fahrzeug nicht mehr in ständiger sichtweite ist oder wenn du dort länger wie 3 Minuten gestanden hast.

Sicherlich eine Politesse die Ihren Job übergenau genommen hat. Ich denke mal das an deinem Auto kein Be- bzw. Entladevorgang zu erkennen war und du warst auch nicht in Reichweite, damit du im Falle einer Behinderung dein Fahrzeug sofort hättest entfernen können.

Also von der rechtlichen Seite her ist es ein Verstoß den du leider bezahlen mußt. Von der logischen Seite her kann man sich sicherlich streiten. Tja so sind deutsche Behörden und die Gesetze eben.

A
anon18010486
January 12, 2009

Da Du beim Abstellen des Fahrzeuges die Politesse nicht gesehen hast, war sie sicherlich nicht in unmittelbarer Nähe, diese aber Zeit genug hatte zu Deinem Auto zu gehen und Dir ein Knöllchen auszustellen bevor Du zurück warst, warst Du sicherlich länger weg als Deine angegebenen 2 Minuten und in Sichtweite Deines Autos warst Du auch nicht die ganze Zeit!Oder?
Dann ist leider alles O.K. und Du darfst zahlen!
MfG
rama