Vorfahrt
in einem Wohngebiet, an einer Kreuzung, ein Fahrzeug kommt von rechts eines von links. das von links kommende kann die Kreuzung ncht einsehen und muss sich vortasten. Der von rechts kommende fährt nicht auf seiner rechten Seite sondern viel zu weit links und rammt den den Wagen der sich vorsichtig in den Kreuzungsbereich getastet hat.
Tja, das is' Pech ... aber sowas kommt täglich vor.
Und nu'?!
Wenn du fragen möchtest, wer die Schuld bekommen wird:
Schwieriger Fall.
1.)Vorfahtberechtigt ist, keine abweichende Beschilderung vorrausgesetzt, der von rechts kommende Wagen(von jetzt an "R" genannt).
2.)Wichtigste Frage, wo wurde das Fahrzeug, welches von links kam(von jetzt "L" genannt) gerammt?
Wurde es eindeutig auf Rs Gegenfahrbahn gerammt, also ausserhalb R
s Fahrstreifen, sind unbedingt weitere Informationen wichtig, vor allem: Fahrbahnbreite, Fahrbahnzustand(trocken,nass,Splitt etc.), Geschwindigkeit beider Fzg zum Zeitpunkt der Erstberührung, Tempolimit.
Wurde L auf R´s Fahrstreifen gerammt, wird ein Großteil der Schuld L zugesprochen werden, da könnte höchstens eine überhöhte Geschwindigkeit R`s, Alokoholkonsum oder nicht angepasste Bereifung noch zu Unugnsten R´s ausgelegt werden.
3.)"Recht haben" bedeutet nicht "Recht bekommen", wichtig wäre hier noch wie
a) der Unfallaufgenommen wurde.(Gibt es Fotos?, War die Polizei da?)
b)gibt es Zeugen? Wenn ja, wie viele, welchen Alters und in welchem Verhältnis zum Fahrer?
c)welche Schäden sind an den Fahrzeugen?
Wenn das Fzg von L bereits stillstand als R es "rammte", liegt der FAll auch weider ein bißchen anders... Also du musst wirklcih mehr Input geben!
Nicht einfach zu beantworten,wenn man das nicht vor Augen hat und auch die Beschilderung nicht kennt.
Zuerst kommt§ 1 der STVO.zur Anwendung:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_01.php
jeder hat sich so zu verhalten,dass kein Anderer gefährdet wird.Erst mal gilt Rechtsfahrgebot,dann muss die Geschwindigkeit angepasst sein,zum Anderen muss der,der die Verkehrsituation nicht übersehen kann notfalls aussteigen oder sich von einer anderen Person einweisen lassen.Viele zu berücksichtigende Aspekte.Dann wie sieht es mit Zeugen aus?Polizeibericht vorhanden?Möglicherweise bekommen beide eine Teilschuld.Das kann ein Verkehrsgutachter genau klären.
Das wird wohl zu 99,9% auf 'ne Schuldverteilung rauslaufen.
Über die Prozentsätze braucht man sich nicht streiten, da bei BEIDEN der SF-Rabatt in der Haftpflichtversicherungssparte "leidet".
Das ist mir klar. Es ging mir an dieser Stelle vorrangig um den Fall, dass der drohende Zusammenstoß vorher wahrgenommen worden sein könnte. (Oh Gott, was für ein Satz) In dem Fall kann dem Vorfahrtberechtigten eine Mitschuld zugesprochen werden, wenn ohne sein Fehlverhalten(etwa Alkoholkonsum oder ein verkehrsunsicherer Zustand des KFZ) eine Verhinderung der Kollision nicht nur möglich, sondern zu erwarten gewesen wäre.
Von Einer "Unschuld" des Wartepfichtigen sprach ich nicht, es ging mir vielmehr um die "Verteilung".
Ich bitte diese Ungenauigkeit meinerseits zu entschuldigen.
Da kann ich dir nur beipflichten.
Moin "harrydehner",
bei dem von dir beschriebenen Szenario unterstelle ich schon fast eine Absicht des Vorfahrtsberechtigten.
In Sachen "Recht" gilt immer noch das alte Sprichwort: "Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand"
Viel klareres Szenario hat mein Sohn im November erlebt:
Er befuhr eine Strasse und wollte an einer Einmündung nach links abbiegen. Im Abbiegevorgang rammte ihn eine Fahrerin, die aus der einmündenden Strasse kam (also von links) und ebenfalls nach links abbiegen wollte.
Sachschaden an meinem Fahrzeug (laut von mir beauftragtem Gutachter): ca. 4000 inkl. 400 Wertminderung.
Nun sollte man denken, dass die Sachlage eindeutig ist, weil hier klar die R vor L Regel missachtet wurde... weit gefehlt, dass Gutachten wird angezweifelt und die Versicherung (die Unfallgegnerin ist bei der identischen Versicherung wie ich) ...
aber " H ilft D ir I mmer " zahlt nicht, weil die Sachlage NICHT eindeutig geklärt ist.
Das genialste ist, dass mein Fahrzeug dort VK-versichert ist... aber ich soll nun die Werkstattkosten und die Kosten des Gutachters vorstrecken... einfach geil, oder?
Am Montag werde ich mich an einen Anwalt wenden ... schliesslich bin ich rechtschutzversichert.
Leider werden durch solche "Blödsinnigkeiten" die Beiträge aller Versicherten zwangsläufig und unnötig in die Höhe getrieben...
m.f.g.
Raucher