Habe ich ein Anrecht auf einen Neuwagen
Ich habe einen Lada 1119 vor einem Jahr als Neuwagen Gekauft mit Autogas.Nach einigem Külwasserverlust und 3 maligem Werkstattbesuchen glaubte mann den Fehler behoben zu haben und unternahm eine Testfahrt.Während dieser Testfahrt kam es zu einem Unfall bei dem der Unfallgegner schuld war. Der Verkäufer der das Fahrzeug fuhr weist alle Schuld von sich und will das Fahrzeug wieder aufbauen lassen. Muss ich diesen Werdegang über mich ergehen lassen oder habe ich anrecht auf ein Neuwagen?.
Schwierige Situation.Anspruch auf einen Neuwagen?Wenn,dann doch nur einen Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug.Es war doch schon 1 Jahr alt!Zudem kommt es auch auf den Umfang des Schadens an.Was hat denn das Schadensgutachten ergeben.Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden?Ist es ein Totalschaden? Schuldfrage geklärt?Polizei-Unfallaufnahmeprotokoll vorhanden?Zuviele offene Fragen.
Ich glaube ,dass hier nur der Gang zu einem Anwalt helfen kann.
http://www.versicherung-in.de/uwe/unverschuldeter-unfall-wichtig-zu-wissen-20080513-3/
Bei 'nem unverschuldeten Unfall besteht lediglich Anspruch auf eine zeitwertgerechte Reparatur oder Ersatz des ZEITWERTES ... einen Neuwagen kannste Dir zwar kaufen, musst aber die Differenz zum Zeitwert des Unfallwagens selbst berappen.
Das neue Jahr fängt ja wieder ma' guuut an ^^
man kann es auch echt schwer machen.
die versicherung des unfallgegners, und NICHT der "probefahrtmacher" ist für alles haftbar zu machen. nennt sich ja nicht ohne grund haftpflicht.
mehr als die instandsetzung oder verschrottung wird dir die gegnerische versicherung auch nicht anbieten. ist zwar verständlich, dass du nach einem lada ein neues auto willst, aber das wäre ja so, als ob einer einen maybach will, wenn ihm ein anderer in seinen verhurten polo 86c gefahren ist.
Nach dreimaligem Besuch der Werkstatt wegen Kühlwasserverlust,hätte ich den Kaufvertrag gewandelt.
Das war der beste Zeitpunkt den Wagen wieder loszu
werden.Ein Auto ohne Kühlwasser mit Unfallvorschaden
bei der Marktlage eines Lada(siehe mobile.de) für
mich unverkäuflich.Aber so etwas muß man sich bei der
Anschaffung überlegen.Der Rest wurde beantwortet.Die Entscheidung nimmt Dir hier niemand ab.Nur einen Rat:
Schadenssumme auszahlen lassen und zum Restwert verkaufen
(an Teilehändler o.ä.).
Wie hoch ist denn der Schaden? Von was für Summen redest Du? Der Sachverständige wird einen Wertminderung festlegen, Du kannst über die Zeit der Rep. den Nutzungsausfall geltend machen und eine Aufwandpauschale für Auslagen Tel. Porto, usw. von ca. 20,- EURO und Dein Fahrzeug wird instand gesetzt. Wenn es Totalschaden ist, wird der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt und das war es. Es sei denn, Du hast eine Vollkasko zum Neuwert für 12, 18 oder 24 Monate. Dann kanst Du natürlich auch die bei Totalschaden beanspruchen.
MfG
rama
Da sich das Fahrzeug auf einer Probefahrt befand, gehe ich davon aus, daß der Unfall polizeilich aufgenommen wurde.
Da der Unfallgegner schuld hat, springt in diesem Fall dessen Haftpflichtversicherung ein.
Im Versicherungsrecht wird nun mal nur der finanziell günstigste Wert ersetz. Das heißt, sofern der Sachschaden unter dem aktuellen Zeitwert des Fahrzeuges(DAT/Schwacke) liegt, wird repariert. Liegt der Sachschaden über dem Zeitwert des Fahrzeuges, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Dann zahlt die Versicherung den Wert, den das Auto vor dem Unfall hatte. Und hier kann es sein, daß wegen 100 Euro doch noch repariert wird, obwohl es eben fast ein Totalschaden wäre.
In dem Fall auch prüfen ob evtl. in der eigenen Versicherung (Vollkasko) eine Neuwertentschädigung vorhanden ist.
Danke für den Kommentar. Der Unfall wurde Polizeilich aufgenommen, die technischen Pannen die innerhalb eines Jahres aufgetreten sind und der Unfall der sich meiner Kenntniss entzieht, sowie der jetzige Zeitwert des Fahrzeuges haben mich dazu bewegt, mich nach ein anderes Fahrzeug umzuschauen. Der jetzige Zeitwert liegt jenseitz von gut und böse. Danke Du hast mir die Entscheidung leichter gemacht.