Muss man bei Anmeldung die KFZ Steurern gleich bezahlen?
Muss man bei Anmeldung die KFZ Steurern gleich bezahlen? (Autokauf)
JA
.. und zwar meist für 1 Jahr im Vorraus.
Aber erst den Steuerbescheid vom Finanzamt abwarten; Zahlung erfolgt eh' im Lastschrifteinzugsverfahren.
Direkt bei der Zulassung musst Du "nur" die Anmeldegebühren - und evtl. das Prägen der Kennzeichen beim Schildermacher bezahlen.
Die Steuer wird vom Finanzamt eingezogen.
Es erfolgt lediglich von Seiten der Zulassung eine elektronische Anfrage beim FA, ob eventuell noch "offene Rechnungen" vorhanden sind, welche die Zulassung nicht zulassen!
Bei uns in Dresden bekommst Du den Wagen nur zugelassen,wenn Du eine Einzugsermächtigung fürs FA
unterschreibst.Spätestens zwei Wochen danach ist Dein
Obulus dann abgezogen.
In Dortmund auch!Grüße Manni