Zulssen auf schwerbehinderten
ich möchte mein pkw auf meine schwester zulassen, sie ist zu 80 prozent schwerbehindert. ich fahre sie zu allen terminen und versichere den pkw auf meinen namen.... geht das?
JA,
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer können unterschiedliche Personen sein.
Manche Versicherer verlangen allerdings höhere Prämien, wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind.
Ja und KFZ Steuer spart man obendrein!
ACHTUNG - FALLE!
Wenn der Wagen auf Deine Schwester zugelassen ist und Die entsprechende Steuererleichterung in Anspruch genommen wird dann darf der Wagen AUSCHLIESSLICH für Deine Schwester genutzt werden!
Sobald Du den Wagen für Zwecke nutzt, die nicht in Zusammenhang mit Deiner Schwester stehen, - z.B. für Deinen eigenen Weg zur Arbeit oder Deine eigenen Einkäufe - machst Du dich der Steuerhinterziehung schuldig!
Wenn das rauskommt (unfreundliche Zeitgenossen gibt es häufiger als man denkt...) wird das teuer und Du bekommst als Auflage die Führung eines Fahrtenbuches aufs Auge gedrückt!
Blecky
Jain!
Natürlich geht das, allerdings darfst Du das Fahrzeug nicht immer fahren. z. B. zu Deiner Arbeitstelle.
Du darfst nur Fahrten mit und für Deine Schwester durführen! Für Deine eigenen Belange ist das Fahrzeug also tabu!!! Da Du für das Fahrzeug keine oder eine verringerte KFZ- Steuer zahlst, begehst Du sonst einen Steuerbetrug!!!! Sprich mit dem Finanzamt Abt. KFZ- Steuer!!!
MfG
rama