Nachgerüstete Nebelscheinwerfer
Habe Nebelscheinwerfer gekauft und an meinem Auto motiert, ist dass zulässig oder muss ich zumTüv,
Das ist ohne weiteres zulässig. Aber: Die Scheinwerfer müssen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen in der BRD ein sog. "E"-Prüfzeichen besitzen. Ohne dieses Prüfzeichen (i.d.R. im Lampenglas eingeprägt) ist der Betrieb in Deutschland gem. FZV (Fahrzeugverordnung, alte StVZO) nicht zulässig (= Erlöschen Betriebserlaubnis, Bußgeld: 50 Euro + 3 Punkte).
Beachte auch die rechtlichen Vorgaben für die Anbauhöhe (mind. 25 cm über dem Boden). Sie dürfen nicht höher als die Hauptscheinwerfer montiert werden und der Lichtaustrittskegel der Hauptscheinwerfer darf nicht beeinträchtigt werden. Somit ist eine Montage neben den Hauptscheinwerfern unzulässig. Es sind nur zwei Nebellampen erlaubt.
Da irrst Du aber gewaltig in zweierlei Hinsicht!
1.) Das unzulässige Ändern oder das Anbringen von nicht bauartgeprüften (keine ABE, keine EG-Typgenehmigung oder keine ECE) Fahrzeugteilen hat immer ein Erlöschen der BE des Fahrzeugs zur Folge.
Dies ist in der FZV eindeutig geregelt.
2.) Verstöße aufgrund Erlöschen BE sind, wenn sie nach Entscheidung verfolgt werden sollen (Opportunitätsprinzip) anzeigenpflichtig da Bußgeldtatbestand. Sie können nicht (vor Ort) mit einem Verwarnunsgeld geahndet werden!