Behördenwillkür Thema LKW-Zulassung
Hallo liebe Leser,
ich besitze einen Chevy SSR, der bei der Homologation in Deutschland als LKW eingestuft wurde, und soll das Fahrzeug jetzt beim FA München vorführen, da man aufgrund der sportlichen Optik (!!!) eine falsche Klassifizierung vermutet und das Fahrzeug als PKW eingestuft werden soll! Das Auto hat 2 eingetragene Sitzplätze und eine Ladefläche, die 3 cm länger ist, als das Mass Pedalerie - Rückwand. Irre ich mich, oder gab es da nicht Regelungen, die besagen, daß so ein Fahrzeug ein LKW ist??? Oder liegt das allein im Ermessen dessen, was so ein Finanzbeamter für ein persönliches Autoempfinden hat?? Ich kenne Leute mit denselben Fahrzeugen in anderen Bundesländern, und dort gab es keinerlei Probleme bei der Steuer-Klassifizierung.... Kennt sich jemand aus und kann mir einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll?
Vielen Dank im Voraus.
für die zulassung als nutzfahrzeug (lkw) muss eine rein gewerbliche nutzung vorliegen. ist dies nicht der fall, werden die steuern für einen pkw fällig. das entscheidet das finanzamt nach geltenden vorschriften.
tja, pech würde ich mal sagen. hättest du dich vorher informiert, wüsstest du das auch.
dem unfug, irgendwelche fahrzeuge als lkw für privatpersonen zuzulassen, wurde schon vor jahren ein riegel vorgeschoben.
Entschuldigung Janner, aber solche Kommentare wie:
["tja, pech würde ich mal sagen. hättest du dich vorher informiert, wüsstest du das auch.
dem unfug, irgendwelche fahrzeuge als lkw für privatpersonen zuzulassen, wurde schon vor jahren ein riegel vorgeschoben."]
finde ich an dieser Stelle völlig unangebracht!
Ich bin selbstständig tätig und dies ist nicht mein erster 2-sitziger PickUp, also weiß ich sehr genau, worum es hier geht!
Deshalb, bitte sachlich bleiben und nicht unverschämt werden,
oder fühlt sich hier jemand persönlich auf den Schlips getreten?
Und wer hier behauptet, daß PickUp nicht gleich PickUp ist,
nur weil der Eine neuer und sportlicher ausschaut als ein Anderer, obgleich die Fahrzeuge bauartbedingt identisch sind,
der soll bitte nicht behaupten, daß es keine Behördenwillkür gibt. Zumal nachgewisener Weise die Ämter der verschiedenen Gemeinden mittlerweile in vielen Dingen völlig unterschiedlich agieren, trotz angeblicher gesetzlicher Vorgaben. Da weiß doch keiner mehr wo er dran ist.
Mich beschleicht das Gefühl, das diese Plattform doch nicht so sachlich genutzt wird, wie sie eigentlich sollte...
wenn man solche gehässigen Kommentare liest!
Na vielen Dank!
dann solltest du mal die kommentare bei den echten profis lesen.
"zanrimmenwächsel reno" und sowas in der art.
wie gesagt, das mit der steuer entscheidet das finanzamt, und denen geht es nicht um die bauart, sondern um die nutzung. kommt das kleine wörtchen "privat" in der nutzung vor, erkennen die keine gewerbliche nutzung an, und besteuern das ganze als pkw, weil es j so genutzt wird.
Leider ist die Praxis mittlerweile mehr als raumgreifend.
Den Finanzbehörden ist es ein Dorn im Auge, dass Fahrzeuge mit großen Hubraum über die günstige LKW Steuer veranlagt werden.
Einzige Möglichkeit ist Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und sich bei einem sachkundigen Anwalt Rat holen.
Allerdings könnte die Sache bei einem SSR etwas schwierig werden. Die gelten selbst in den USA eher als Funcar und nicht als Arbeitstier.