Hieroglyphen in der Zulassungsbescheinigung
Hallo,
ich möchte mit meiner Famiele mit einem Wohnwagen in den Urlaub fahren.
Nun Rätzele ich gerade wieviel ich hinten dran hängen darf und in der Zulassung finde ich nur seltsamme Abkürzungen.
Vieleicht kann das jemand entziffern und kurz erklären:
F.1/F.2:+0 U. 7.2/8.2:+0 B.ANHÄNGERBETRIEB*0.1:1500 BIS 8% STEIG.ZUL.GES-GEW.D.ZUGES MAX. 3375KGFZ IST MIT WERKSEITIG MONTIERTER AHK UND ESP M.SPEZ.FAHRDYN.STABI.SYST.F.ANH.BETR.F.TEMP.100 KM/H GEM.3.AEND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO*ZUL.GES.-GEW.D.ZUGES AN 8% STEIG. MAX.3675KG*WW.AHK LT.EGTG*
-Unter welchen Vorraussetzungen darf ich ein Gesamtgewicht von 3675 KG haben?
Keine Raketenwissenschaft, sondern amtliche Abkürzungen. Die Abk. der Abk. ist Abk.
Hier wird das Ganze mal verständlich übersetzt bzw. entschlüsselt:
https://www.gutefrage.net/frage/zulassungsbeacheinigung-teil-1-zeile-22-entzifern-brauche-hilfe
Daraus, zur Frage: Die Sternchen * sind Trennpunkte. ZUL.GES.-GEW.D.ZUGES AN 8% STEIG. MAX.3675KG bedeutet: Wenn der Anhänger 1500KG wiegt, darf die Zug-Gesamtmasse aber nur 3675kg betragen, d.h. Du darfst dann das Zugfahrzeug nicht mehr voll beladen, weil sonst die Summer der beiden Gewichte zu groß ist.
Du musst also die Ladung so auf Auto und Anhänger verteilen, dass Auto und Anhänger zusammen nicht mehr als 3675kg wiegen.
vielen Dank! der Link war sehr hilfreich.
Warum da 2 unterschiedliche Gesamtgewichts- Angaben stehen hab ich aber immer noch nich gecheckt.
Hier noch einige Hinweise und Tipps zum Thema: https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/