Nachrüstung Anhängerkupplung
Ich habe in einem VW Autocenter einen gebrauchten T-Cross gekauft, der inkl. Garantieverlängerung noch ca. 1,5 Jahre Werksgarantie hat. Ich möchte jetzt in einer freien Werkstatt eine abnehmbare Anhängerkupplung nachrüsten lassen. Nach Aussage des Verkäufers verliere ich dadurch die Werksgarantie. Ist das korrekt?
Prinzipiell stimmt das, denn VW gibt auf das ganze Fahrzeug Werksgarantie, wenn dieses verändert wird kann sie erlöschen.
Eine Garantie ist, im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung, immer eine freiwillige Leistung. Damit nennt der Garantiegeber auch die Bedingungen dafür.
Die AHK muss nach Werksvorgaben verbaut und ans Fahrzeug angelernt werden, damit z.B. Fahrassistenten, ABS/ESP etc. das "wissen." Das sollte logischerweise auch beim Einbau erledigt werden. Die Einbaufirma trägt auch die Garantie für die AHK und mögliche Schäden, die durch den Einbau entstehen, da ist VW raus. Was aber den Rest des Autos angeht, denke ich eher nicht.
Um sicherzugehen mal beim VW-Kundenservice nachfragen:
https://www.volkswagen.de/de/besitzer-und-service/ueber-ihr-auto/hilfe-und-dialogcenter.html