Schriftzug auf Windschutzscheibe erlaubt?
Hallo.
Hoffe, es ist das richtige Unterforum.
Im Internet finde ich einfach nichts passendes zu meiner Frage.
Lasse die Tage einen Sonnenblendstreifen in die Windschutzscheibe machen. So, dass er erlaubt ist natürlich.
Kann ich dann auf die Stelle des Sonnenblendstreifens dann einen Schriftzug kleben?
Die Windschutzscheibe darf ja nur so und so viel beklebt sein. Aber durch den Blendstreifen ist sie ja schon an der Stelle beklebt. Doppelt beklebt wird es wohl kaum sein dann.
Danke im Voraus!
Die Vorgaben sind doch eindeutig nachzulesen: "Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig, wenn diese größer als 0,1 m² sind und sich im direkten Sichtfeld befinden! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten. 1/10 m² ist etwa 1m breit, 10 cm hoch.
Scheiben, die im Sichtfeld des Fahrers liegen – also Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben vor der B-Säule – sind beim Verkleben absolut tabu! Es ist untersagt diese für das Sichtfeld des Fahrers wichtigen Scheiben abzudecken. Damit sind weder die Tönung der Autoscheiben noch das Bekleben gestattet. Grund hierfür ist, dass dem Fahrer die notwendige Sicht genommen wird oder aber auch schon durch kleinste Störfaktoren im Sichtfeld eine Irritation möglich ist."
Die Bereichsdefinition vom Sichtfeld des Fahrers ist wie folgt:
Ein Bereich von ca. 30 cm Breite über dem Mittelpunkt vom Lenkrad des Fahrzeuges.
Das kann dann im Ermessen des Prüfers, der Polizei... sein, wie hoch etwa der obere Rand der Frontscheibe liegt und ob es da ggf. zu Sichteinschränkungen kommen kann. Frag doch am besten mal beim TÜV nach, wie das bei deinem Auto aussieht.