Trunkenheit am Steuer 2 Promille
Hallo liebe Foren-Mitglieder,
Ich wurde wegen Trunkenheit am Steuer und mit einem Atemalkoholwert von zwei Promille erwischt. Nach einer Party wollte ich das Auto umparken, da ich im Halteverbot (welches erst morgens gültig wäre) geparkt hatte. Dies war ein totaler Fehler, da man nicht nur sich sondern auch andere in Gefahr bringt. Da die Polizei mich angehalten hat aufgrund auffälligem Fahren, wurde ich gebeten zu Pusten und auf die Wache mitgenommen, wo ein Bluttest durchgeführt wurde. Das Ergebnis vom Bluttest habe ich noch nicht. Ich würde gerne von euch aus eigenen Erfahrungen wissen, was nun auf mich zukommt. Bin selbst erschrocken, wie hoch mein Promillewert war und kann mich nicht richtig erinnern, wieso ich auf diese dumme Idee gekommen bin. Über das Internet habe ich herausgefunden, dass dies als Straftat gelten wird und ich mit dem Führerscheinentzug (Führerschein wurde schon einbehalten) und Speerfrist rechnen muss, sowie einer Anordnung zur MPU. Ich bin vorher noch nie auffällig in Erscheinung getreten. Wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? Falls ja, wie hoch werden die Gerichtskosten sein. Mit wie viel Tagessätzen muss ich rechnen? Kann man mich wegen Vorsatz oder eher wegen Fahrlässigkeit verurteilen? Ist ein Anwalt zu empfehlen? Ich habe auch gelesen, dass bei einem Wert über 2,2 Promille verminderte Schuldfähigkeit bestehen könnte, aber man wegen Vollrausch verklagt werden kann. Hat jemand damit Erfahrungen?
Da ich mir total den Kopf zerbreche, wie ich überhaupt auf diese dumme Idee gekommen bin, hinterfrage ich mein Verhältnis zu Alkohol und habe mir vorgenommen ganz darauf zu verzichten. Leider habe ich nun schlaflose Nächte, die ich selbst zu verantworten habe. Ich bedanke mich vielmals für jeden Ratschlag und Erfahrungsberichte.
Hier wird keiner mehr antworten, das Forum stirbt seit 2016,
https://http://www.autoplenum.de/forum/search?q=...
Warten was kommt und mit einem Anwalt reden, klären was man machen kann.
Die Ordnungswiedrigkeit und das abschleppen wären aber deutlich billiger gewesen.
Doch, hier antworten schon noch welche
Alles über 1,1 Promille ist eine Straftat und führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (kein Fahrverbot, der "Lappen" ist weg und kann erst nach einer Sperrfrist wieder neu beantragt werden), eine MPU bei 2 Promille unumgänglich.
Strafe obendrauf, Geldstrafe wahrscheinlich. Wie hoch, liegt im Ermessen des Gerichts; was da noch draufkommt, kann dir ein Anwalt sagen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Erfrage das am besten über die Anwaltskammer. Der kann dann auch Akteneisicht nehmen etc.
Klar muss sein: 2 Promille ist kein Pappenstiel, sondern heftig viel. Damit noch ein Auto umparken zu wollen und zu können auch. Auch wenn "noch nie auffällig," ist das keine Begründung - es gibt kein "1x frei." Da kommt einiges auf dich zu. Eine vorsätzlich begangene Tat wiegt schwerer, ob das hier Einfluss hat weiß ich nicht. Kläre das mit einem Anwalt, denn eine Rechtsberatung darf hier im Forum auch nicht gegeben werden.
Was ich schrieb, ist alles im Netz leicht zu finden, auf Seiten wie bussgeldkatalog.org oder anwalt.de.